Aus der Beschwerde und den vorgelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin beantragte am 31. Oktober 1995 beim Bezirksgericht Linz-Land aufgrund eines Schuldscheines und einer Pfandurkunde vom 8. September 1995 die Einverleibung des Pfandrechtes für eine Darlehensforderung samt Nebengebühren sowie einer Nebengebührensicherstellung ob der ihr zu 101/576 Anteilen gehörigen Liegenschaft EZ 3576, Grundbuch L, zugunsten d... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §14 Abs1;GEG §6 Abs1;GGG 1984 §25; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0208
Rechtssatz: Weder § 25 GGG noch das GEG sehen eine Rechtskrafterweiterung auf am Verfahren nicht beteiligte Personen vor. § 14 Abs 1 GEG entfaltet überhaupt keine Rechtskraftwirkung... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Antrag der Beschwerdeführerin, ihr die mit Zahlungsauftrag des Kostenbeamten des Bezirksgerichtes Saalfelden vom 17. September 1992 (i.d.F. des Bescheides des Revisors beim LG Salzburg vom 8. Oktober 1992) vorgeschriebenen Einhebungs- und Eintragungsgebühren im Betrag von S 336.650,-- gemäß § 9 Abs. 2 GEG nachzulassen, keine Folge. Der Gebührenvorschreibung (die die Beschwerdeführerin ohne Erfolg mit Berichtigungsantrag bekäm... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren98/01 Wohnbauförderung
Norm: GGG 1984 §2;GGG 1984 §25;WFG 1984 §53;
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Bauvorhaben erst nach dem für das Entstehen der Gebührenpflicht maßgeblichen Zeitpunkt zu einem geförderten wird, vermag eine einmal entstandene Gebührenpflicht nicht zum Erlöschen zu bringen. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: GEG §9 Abs2;GGG 1984 §25;WGG 1979 §30 Abs1;
Rechtssatz: Der Regreßanspruch des Gebührenschuldners gegenüber einer persönlich gebührenbefreiten Bauvereinigung rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme eines Nachlaßgrundes (Hinweis E 3.9.1987, 86/16/0188); die Ausführungen des Bautenausschusses... mehr lesen...