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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GEG §14 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0208Rechtssatz
Weder § 25 GGG noch das GEG sehen eine Rechtskrafterweiterung auf am Verfahren nicht beteiligte Personen vor. § 14 Abs 1 GEG entfaltet überhaupt keine Rechtskraftwirkung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996160207.X01Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
10.11.2014