RS Vwgh 1996/10/3 96/16/0207

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1996
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GEG §14 Abs1;
GEG §6 Abs1;
GGG 1984 §25;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0208

Rechtssatz

Weder § 25 GGG noch das GEG sehen eine Rechtskrafterweiterung auf am Verfahren nicht beteiligte Personen vor. § 14 Abs 1 GEG entfaltet überhaupt keine Rechtskraftwirkung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996160207.X01

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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