Entscheidungen zu § artikel1zu24 Abs. 1 GGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 1999/1/27 97/16/0233

Der Beschwerdeführer ist Erbe nach dem am 5. April 1996 verstorbenen Ernst P. In der Verlassenschaftsabhandlung vom 18. September 1996 wurde folgendes eidesstättige Vermögensbekenntnis erstattet: "Aktiva: - Pensionskonto Nr. 03601-240868 bei der Steiermärkischen   Bank- und Sparkassen AG, Stand per Todestag              31.461,50 - PKW Marke Fiat Ritmo, BJ 1986, Mt. Nr. 5720287,          12.500,--   Fg.Nr. ZFA138A0032, angenommener Wert S 25.000,--;   Hälfteanteil - Der Erblass... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.01.1999

RS Vwgh 1999/1/27 97/16/0233

Index: 22/03 Außerstreitverfahren27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AußStrG §114;GGG 1984 §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/27 95/16/0078 1 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach ständiger Judikatur des VwGH ist nach einer Abhandlung ohne Inventarisierung als Wert des Nachlaßvermögens jener Wert anzusehen, den das Verlassenschaftsgericht auf Grund der Angaben im eid... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.01.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1995/9/27 95/16/0078

Die beiden Beschwerdeführer gaben zum Nachlaß ihrer Mutter IK auf Grund einer letztwilligen Erfüllung unbedingte Erbserklärungen ab und erstatteten zunächst am 25. Oktober 1993 ein eidesstättiges Vermögensbekenntnis, in dem eine Überschuldung des Nachlasses mit S 27,920.192,98 angegeben war. In weiterer Folge gaben die Beschwerdeführer am 23. September 1994 eine Ergänzung des eidesstättigen Vermögensbekenntnisses zu Protokoll, und zwar dahin, daß für die Bemessung der Erbschaftsst... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1995

RS Vwgh 1995/9/27 95/16/0078

Index: 22/03 Außerstreitverfahren27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AußStrG §114 Abs3;GGG 1984 §24 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/16/0083
Rechtssatz: § 114 Abs 3 AußStrG verweist auf die "Gebührengesetze", wobei § 24 Abs 1 GGG vom "reinen Wert des abgehandelten Nachlaßvermögens" spricht. Da das GGG in anderen Zusammenhä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1995

RS Vwgh 1995/9/27 95/16/0078

Index: 22/03 Außerstreitverfahren27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AußStrG §114;GGG 1984 §24 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/16/0083
Rechtssatz: Mit Rücksicht darauf, daß die Erben ihr ursprüngliches eidesstättiges Vermögensbekenntnis dahin ergänzt haben, daß sie den Wert des reinen Nachlaßvermögens von einer zunächst a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1995

RS Vwgh 1995/9/27 95/16/0078

Index: 22/03 Außerstreitverfahren27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AußStrG §114;GGG 1984 §24 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/16/0083
Rechtssatz: Nach ständiger Judikatur des VwGH ist nach einer Abhandlung ohne Inventarisierung als Wert des Nachlaßvermögens jener Wert anzusehen, den das Verlassenschaftsgericht auf Grund ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/2/27 93/16/0013

Mit dem am 13. Dezember 1988 vom Gerichtskommissär aufgenommenen Protokoll wurde das Hauptinventar nach der am 9. Oktober 1985 verstorbenen L.V. errichtet und mit Protokoll vom 1. März 1989 wegen eines weiters hervorgekommenen Grundstückes ergänzt. Die Gegenüberstellung der Aktiven per S 28,671.020,41 und der Passiven per S 166.845,81 ergab einen Reinnachlaß von S 28,504.174,60. Im Protokoll vom 13. Dezember 1988 heißt es weiter wörtlich: "Die erschienenen Parteien nehmen zur Kenn... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.1995

RS Vwgh 1995/2/27 93/16/0013

Index: 22/03 Außerstreitverfahren27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AußStrG §114;AußStrG §92;GGG 1984 §24 Abs1;
Rechtssatz: Als Wert des Nachlaßvermögens ist jener Wert anzusetzen, den das Verlassenschaftsgericht aufgrund der Angaben im Inventar (gemäß § 92 ff AußStrG; Hinweis E 14.2.1962, 1330/60) bzw im eidesstättigen Vermögensbekenntnis (gemäß § 114 AußStrG; Hinweis E 25.4.1961, 1584/59) ane... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1995

RS Vwgh 1995/2/27 93/16/0013

Index: 20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht22/03 Außerstreitverfahren27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AnerbenG §10 Abs1;AußStrG §97 Abs1;GGG 1984 §24 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß gemäß § 10 Abs 1 letzter Satz AnerbenG in die Erbteilung der Übernahmspreis des Erbhofes als Forderung der Verlassenschaft einzubeziehen ist und der Erbhof als solcher ausscheidet, macht die vorgenommene ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1995

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