Norm: PSG §9 Abs2 Z1PSG §15
Rechtssatz: Der Stifter kann in den Grenzen von Unvereinbarkeitsbestimmungen, Bestellungsverboten und sonstigen zwingenden Bestimmungen des PSG dem Stiftungsvorstand die Befugnis zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern (Selbstergänzung, Kooptierung) einräumen. Dass ein Vorstandsmitglied erst nach seinem Ausscheiden wirksam wieder bestellt werden kann und dass im Fall der Wiederbestellung das wiederzubestellende Vorst... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Kalivoda sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN ***** eingetragenen Dr. Franz J***** Privatstiftung mit dem Sitz in Wien, wegen Abberufung... mehr lesen...
Norm: PSG §9 Abs2 Z6PSG §14 Abs2
Rechtssatz: Eine Bindung der Nebenstifter bei der Ausübung des Änderungsrechts an die einstimmige Zustimmung des Beirats ist zulässig. Die Einräumung eines Zustimmungsrechts ist keine Einräumung des höchstpersönlichen Gestaltungsrechts. Dadurch bindet ein Stifter nur sein Änderungsrecht. Dies ist nicht bedenklich, kann doch ein Stifter das vorbehaltene Änderungsrecht inhaltlich beschränken und darauf überhaupt v... mehr lesen...
Norm: PSG §9 Abs2 Z6§10 Abs2§33 Abs2 Z1
Rechtssatz: Hat sich der Stifter die Änderung der Stiftungserklärung vorbehalten, kann er auch nachträglich den Vorbehalt über die Errichtung einer Stiftungszusatzurkunde in die Stiftungserklärung einfügen, um entweder zugleich oder später eine Stiftungszusatzurkunde errichten zu können. Entscheidungstexte 28 R 1/07h Entscheidungstext OLG Wi... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist seit 14.12.1994 zu FN ***** die K***** Privatstiftung (idF: Stiftung) mit dem Sitz in Wien eingetragen. Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist seit 14.12.1994 zu FN ***** die K***** Privatstiftung in der Fassung, Stiftung) mit dem Sitz in Wien eingetragen. Die vom Stifter K***** A***** A***** errichtete erste Stiftungsurkunde vom 21.11.1994 (ON 4) enthält einen Vorbehalt des Widerrufs und der Änderung der Stiftungsurkun... mehr lesen...
Begründung: Die B***** Familienprivatstiftung mit dem Sitz in W***** ist aufgrund der Stiftungsurkunde vom 20. 12. 2000 zu FN ***** im Firmenbuch eingetragen. Ihr Vorstand besteht aus der Vorsitzenden Ute Gerith B***** und den Mitgliedern Hans Gert B***** sowie Mag. Wolfgang V*****. Die Vorstandsmitglieder vertreten die Privatstiftung jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Am 15. 9. 2005 beantragte der Vorstand der Privatstiftung gemäß § 17 Abs 5 PSG die Genehmigun... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch ist seit 23. 12. 2000 die I***** Privatstiftung eingetragen. Der Stiftungszweck ist die Erhaltung des Vermögens und die Beteiligung an der I***** AG. Die Stiftung ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Punkt 5. Z 1 der Stiftungserklärung lautete ursprünglich dahin, dass der Stiftungsvorstand aus (drei) Mitgliedern besteht und die Mitglieder des ersten Stiftungsvorstands durch die Stifter bestellt werden, die auf Lebenszeit das Recht zur Abberufung und Bestell... mehr lesen...
Norm: PSG §9 Abs2 Z1PSG §15
Rechtssatz: Der Grundsatz, wonach die Stiftungsurkunde eine jederzeitige Abberufung von Vorstandsmitgliedern durch dritte Personen nur unter der Voraussetzung des Vorliegens sachlicher Abberufungsgründe vorsehen kann, gilt auch dann, wenn der zur Abberufung berechtigte Stifter eine Personenhandelsgesellschaft ist. In einem solchen Fall ist nicht sichergestellt, dass die Abberufung von Vorstandsmitgliedern vom Willen ... mehr lesen...
Norm: PSG §9 Abs2PSG §27 Abs2
Rechtssatz: Die Stiftungserklärung kann Abberufungsgründe ausdrücklich vorsehen, nicht jedoch die Abberufung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes untersagen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist immer unter dem Gesichtspunkt des Funktionierens der Privatstiftung, letztlich unter dem Gesichtspunkt zu sehen, ob die Verfolgung des Stiftungszwecks mit ausreichender Sicherheit in der Zukunft gewährleistet ist. ... mehr lesen...
Norm: PSG §9 Abs2 Z2PSG §20 Abs1
Rechtssatz: Eine nach § 9 Abs 2 Z 2 PSG getroffene Regelung darf keinesfalls der zwingenden Bestimmung des § 20 Abs 1 PSG widersprechen. Entscheidungstexte 6 Ob 15/95 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 6 Ob 15/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0071499 ... mehr lesen...