Norm
PSG §9 Abs2 Z6Rechtssatz
Hat sich der Stifter die Änderung der Stiftungserklärung vorbehalten, kann er auch nachträglich den Vorbehalt über die Errichtung einer Stiftungszusatzurkunde in die Stiftungserklärung einfügen, um entweder zugleich oder später eine Stiftungszusatzurkunde errichten zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2007:RW0000416Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008