RS OGH 2007/3/26 28R1/07h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.2007
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Norm

PSG §9 Abs2 Z6
§10 Abs2
§33 Abs2 Z1

Rechtssatz

Hat sich der Stifter die Änderung der Stiftungserklärung vorbehalten, kann er auch nachträglich den Vorbehalt über die Errichtung einer Stiftungszusatzurkunde in die Stiftungserklärung einfügen, um entweder zugleich oder später eine Stiftungszusatzurkunde errichten zu können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2007:RW0000416

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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