Norm: LMG 1975 §51LMG 1975 §57StGB §6 A2
Rechtssatz: Bei der Prüfung eines objektiven Sorgfaltsverstoßes ist mangels spezieller Rechtsvorschriften des LMG 1975 auf die - zwar nicht mit unmittelbarer Rechtsverbindlichkeit ausgestatteten, aber infolge ihrer praktischen Auswirkungen bedeutsamen - Richtlinien des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex) und letztlich unter Bedachtnahme auf die konkrete Tatsituation auf die differenzierte Maßfigu... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §57
Rechtssatz: Nur beim erstmaligen Bezug von einem Lieferanten oder nach einer einmal erfolgten Beanstandung oder wenn andere besondere Umstände gegeben sind, ist eine eingehenden Überprüfung der Ware nötig, sonst hingegen muß die angelieferte Ware nur durch Sinnenprüfung auf erkennbare Mängel geprüft werden. Entscheidungstexte 2 Ob 514/79 Entscheidungstext OGH 08.... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §57LMG 1975 §64StGB §6
Rechtssatz: Ein erfahrener Koch, dem die Leitung der Küche übertragen wurde, braucht weder in der Handhabung der gewöhnlich dort in Gebrauch stehenden Geräte unterwiesen noch dahin unterrichtet werden, auf welche Art er die üblicherweise zu Verwendung gelangenden Lebensmittel zu prüfen hat. Entscheidungstexte 10 Os 110/76 Entscheidungstext OGH 14... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §57LMG 1975 §64StGB §6
Rechtssatz: Die einen geschäftsführenden Gewerbeinhaber treffende Verantwortung darf keinesfalls zur Gänze und für Dauer an einen völlig unkontrollierten Angestellten delegiert werden. Entscheidungstexte 10 Os 110/76 Entscheidungstext OGH 14.09.1976 10 Os 110/76 Veröff: EvBl 1977/93 S 191 = SSt 47/46 = ÖBl 1978,9 ... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §1 Abs2LMG 1975 §56LMG 1975 §57LMG 1975 §58LMG 1975 §59LMG 1975 §60LMG 1975 §61LMG 1975 §62LMG 1975 §63LMG 1975 §64
Rechtssatz: Alle Personen, die in einem Gewerbebetrieb tätig sind und dort eine der Begriffsbestimmung des § 1 Abs 2 LMG entsprechenden Tätigkeit entfalten, können Deliktssubjekt nach §§ 56 ff LMG sein. Entscheidungstexte 10 Os 110/76 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §57LMG 1975 §64StGB §6 F
Rechtssatz: Es gehört zu den Pflichten eines Gewerbeinhabers, die Tätigkeit des Chefkochs, als seines Vertreters in einem bestimmten Arbeitsbereich (auch) dahingehend zu kontrollieren, ob sie den für die Führung eines Küchenbetriebes maßgeblichen Vorschriften entspricht. Entscheidungstexte 10 Os 110/76 Entscheidungstext OGH 14.09.1976 10 Os ... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §57LMG 1975 §59LMG 1975 §62LMG 1975 §64
Rechtssatz: Der Inhaber eines Gewerbebetiebes haftet, - abgesehen von dem Fall, daß der Täter (Mittäter) oder Beteiligter im Sinne des § 12 StGB ist - auch für die Verletzung der ihm bei der Auswahl, Unterweisung und Überwachung der in seinem Betrieb eingesetzten Personen obliegenden Sorgfaltspflicht, wenn diese zu einem Verstoß gegen das LMG durch einen Betriebsangehörigen führt. ... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §57LMG 1975 §64
Rechtssatz: Bei den Kontrollen eines Gewerbeinhabers hat dieser grundsätzlich die für die Ausübung seines Gewerbes maßgeblichen Vorschriften (Kunstregeln) zu beachten. Entscheidungstexte 10 Os 110/76 Entscheidungstext OGH 14.09.1976 10 Os 110/76 Veröff: EvBl 1977/93 S 191 = ÖBl 1978,9 2 Ob 514/79 ... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §57LMG 1975 §64StGB §6
Rechtssatz: Die Überwachungspflicht eines Gewerbeinhabers ist, solange er nicht zur Vorsicht gemahnende Fehlleistungen seines Vertreters feststellen kann, keine den Geschäftsbetrieb jederzeit und nach allen Richtungen durchdringende, doch hat er von Zeit zu Zeit zumindest stichprobenweise die in Benützung stehenden Geräte und die zur Verwendung gelangenden Lebensmittel auf ihre einwandfreie Beschaffenheit z... mehr lesen...