Gründe: Gert G* war mit (in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 3. Dezember 1997, GZ 6 E Vr 1542/97-27, des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs 1 Z 2, 161 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer - gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Gert G* war mit (in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen ... mehr lesen...
Norm: StGB §159 aFStPO §494a Abs6
Rechtssatz: Die Verlängerung der Probezeit einer bedingten Strafnachsicht ist ungeachtet des zwischenzeitigen Außerkrafttretens der dem Schuldspruch zugrunde liegenden Gesetzesstelle grundsätzlich zulässig. Hier: § 159 aF StGB. Entscheidungstexte 11 Os 95/02 Entscheidungstext OGH 27.05.2003 11 Os 95/02 Verstärkter Senat ... mehr lesen...
Norm: StPO §33 Abs2StPO 494a Abs1StPO §494a Abs6
Rechtssatz: Ob die von der Präventionsprognose abhängige Ermessensentscheidung über den Widerruf (welche dessen Zulässigkeit voraussetzt) sachgerecht war ist einer Beurteilung des Obersten Gerichtshofs im Rahmen seiner Prüfung nach §33 StPO verwehrt. Entscheidungstexte 11 Os 95/02 Entscheidungstext OGH 27.05.2003 11 Os 95/02 V... mehr lesen...
Begründung: Karl F***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 4. Februar 1997, 26 EVr 2380/96, des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt, die ihm gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von zwei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Karl F***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 4. Februar 1997, 26 EVr 2380/96, des Vergehens der Körperverletzung nach ... mehr lesen...
Norm: StPO §353 Z2StPO §494a Abs1StPO §494a Abs3StPO §494a Abs6StPO §497 Abs1StPO §33StPO §292
Rechtssatz: Eine gesetzwidrige Probezeitverlängerung nach bereits verfügter endgültiger Strafnachsicht kann nicht im Wege einer Wiederaufnahme des Verfahrens saniert werden, weil ein Beschluss nach § 497 Abs 1 StPO als rechtliches Hindernis für eine nachfolgende Entscheidung nach § 494a Abs 6 StPO nicht als "neue Tatsache" im Sinne des § 353 Z 2 StP... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksgerichtes Hernals vom 21. April 1993, GZ 10 U 203/93-3, wurde Karl S***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Strafverfügung enthält auch den Beschluß, vom Widerruf der Karl S***** im Verfahren 18 e BE 684/90 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien gewährten bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe gemäß § 494 a Abs 1 Z 2 StPO abzusehen. Zugl... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs2StPO §494a Abs3StPO §494a Abs5StPO §494a Abs6StPO §495 Abs3
Rechtssatz: Analog zu der für das Abwesenheitsurteil in § 494 a Abs 3 zweiter Satz StPO ausdrücklich eingeräumten Möglichkeit kann auch im Fall eines Ausspruches nach Abs 1 Z 1 oder Z 2 des § 494 a StPO in einer Strafverfügung von der Anhörung des Beschuldigten abgesehen werden. Dem Gesetz ist weder aus der Bestimmung des § 494 a Abs 3 StPO noch aus der - gleichfalls... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes St.Pölten vom 8. April 1994, GZ 18 E Vr 1282/93-8, wurde Romana S***** des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4 StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit Urteil des Landesgerichtes St.Pölten vom 8. April 1994, GZ 18 E römisch fünf r 1282/93-8, wurde Romana S***** des Vergehens des schweren Diebstahls nach Paragraphen 127,, 128 Absatz eins, Ziffer 4, StGB schuldig erkannt ... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs2StPO §494a Abs1 Z2StPO §494a Abs6
Rechtssatz: Ein nach rechtskräftig festgestellter endgültiger Strafnachsicht vom öffentlichen Ankläger gestellter Antrag auf Verlängerung der Probezeit (§ 53 Abs 2 StGB) ist nicht abzuweisen, sondern zurückzuweisen. Entscheidungstexte 13 Os 185/97 Entscheidungstext OGH 10.12.1997 13 Os 185/97 ... mehr lesen...
Norm: StPO §494a Abs6
Rechtssatz: Ein Widerrufsbeschluß darf gemeinsam mit einer Strafverfügung nicht gefaßt werden. Entscheidungstexte 12 Os 133/92 Entscheidungstext OGH 26.11.1992 12 Os 133/92 15 Os 105/95 Entscheidungstext OGH 31.08.1995 15 Os 105/95 European Case Law Ident... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 4.Juli 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, Dr. Felzmann, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Glatz als Schriftführerin in der Strafsache gegen Johann W***** wegen des Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach §§ 15, 169 Abs. 1 StGB in nichtöffentlicher Sitzun... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §494a Abs5StPO §494a Abs6
Rechtssatz: Verbindung zweier Rechtsmittelverfahren (1. Nichtigkeitsbeschwerde, 2. Wahrungsbeschwerde gegen einen gleichzeitigen gefaßten Beschluß gemäß § 494 a Abs 1 StPO) in sinngemäßer Anwendung der §§ 56, 494 a Abs 5 und 6 StPO. Entscheidungstexte 11 Os 127/90 Entscheidungstext OGH 14.12.1990 11 Os 127/90 ... mehr lesen...