Norm: StPO §470 Z1
Rechtssatz: Verspätete Rechtsmittel sind nach Z 1 des § 470 StPO in Beschlußform zurückzuweisen. Entscheidungstexte 13 Os 190/76 Entscheidungstext OGH 27.01.1977 13 Os 190/76 Veröff: SSt 48/4 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0101729 Dokumentnummer JJR_19770127... mehr lesen...
Norm: StPO §470 Z3StPO §474
Rechtssatz: Von der Bestimmung des § 470 Z 3 StPO darf nach den Grundsätzen verfahrensrechtlicher Zweckmäßigkeit jedenfalls nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn sich die Notwendigkeit weiterer Beweisaufnahmen ergibt. Entscheidungstexte 9 Os 62/72 Entscheidungstext OGH 06.07.1972 9 Os 62/72 12 Os 30/08s Entsc... mehr lesen...
Norm: StPO §470 Z3StPO §474
Rechtssatz: Von der Bestimmung des § 470 Z 3 StPO darf nach den Grundsätzen verfahrensrechtlicher Zweckmäßigkeit jedenfalls nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn sich die Notwendigkeit weiterer Beweisaufnahmen ergibt. Entscheidungstexte 9 Os 62/72 Entscheidungstext OGH 06.07.1972 9 Os 62/72 12 Os 30/08s Entsc... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs1 Z2StPO §13 Abs3StPO §19 Abs2StPO §40 Abs2StPO §287 Abs2StPO §469StPO §470StPO §471StPO §472 Abs2
Rechtssatz: Für das Verfahren über eine Berufung gegen ein bezirksgerichtliches Urteil vor dem Gerichtshof erster Instanz ergibt sich aus den Bestimmungen der §§ 13 Abs 1 Z 2 und Abs 3, 19 Abs 2, 469, 470, 472 Abs 2 StPO eine obligatorische Berichterstattung durch ein vom Vorsitzenden verschiedenes Senatsmitglied. Die Übernahme a... mehr lesen...
Norm: StPO §280 ffStPO §285aStPO §470StPO §481
Rechtssatz: Auch Beschlüsse - soweit sie nicht bloß prozeßleitender Natur sind - erwachsen stets in formelle Rechtskraft; in einzelnen Fällen werden sie überdies auch materiell rechtskräftig. Entscheidungstexte 12 Os 275/62 Entscheidungstext OGH 17.09.1962 12 Os 275/62 Veröff: EvBl 1963/20 S 21 ... mehr lesen...
Norm: StPO §467 Abs2StPO §470 Z3StPO §477 Abs1
Rechtssatz: Ein dem Urteil anhaftender prozessualer Mangel kann vom Berufungsgericht nur dann beachtet werden, wenn die Mangelhaftigkeit von einer hiezu berechtigten Partei aufgegriffen wurde (vgl SSt XXII/86, EvBl 1959/417). Entscheidungstexte 9 Os 276/61 Entscheidungstext OGH 19.10.1961 9 Os 276/61 Veröff: SSt XXXII/88 ... mehr lesen...
Norm: StPO §467 Abs2StPO §470 Z3StPO §477 Abs1
Rechtssatz: Ein dem Urteil anhaftender prozessualer Mangel kann vom Berufungsgericht nur dann beachtet werden, wenn die Mangelhaftigkeit von einer hiezu berechtigten Partei aufgegriffen wurde (vgl SSt XXII/86, EvBl 1959/417). Entscheidungstexte 9 Os 276/61 Entscheidungstext OGH 19.10.1961 9 Os 276/61 Veröff: SSt XXXII/88 ... mehr lesen...
Norm: StPO §466StPO §467StPO §470
Rechtssatz: Rechtsmittelerklärungen rechtsfreundlich nicht vertretener Prozeßparteien sind nicht streng wörtlich, sondern nach dem ihnen im Zusammenhang mit dem übrigen Inhalt der Akten zukommenden Sinne auszulegen. Entscheidungstexte 9 Os 158/61 Entscheidungstext OGH 16.05.1961 9 Os 158/61 Veröff: SSt XXXII/50 = RZ 1961,136 ... mehr lesen...
Norm: StPO §271StPO §470 Z1StPO §89 Abs1 A
Rechtssatz: Das Hauptverhandlungsprotokoll ist kein Resumeeprotokoll und muss insbesondere sämtliche Rechtsmittelerklärungen des Angeklagten möglichst wortgetreu enthalten. Entscheidungstexte 6 Os 267/57 Entscheidungstext OGH 08.08.1957 6 Os 267/57 Veröff: SSt XXVIII/60 = RZ 1957,163 8 O... mehr lesen...
Norm: StPO §470 Z1
Rechtssatz: Ausschließlich das Berufungsgericht hat zu entscheiden, ob der Angeklagte Rechtsmittelverzicht abgegeben hat. Entscheidungstexte 6 Os 267/57 Entscheidungstext OGH 08.08.1957 6 Os 267/57 Veröff: SSt XXVIII/60 = EvBl 1957/345 S 526 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0101730 ... mehr lesen...
Norm: StPO §271StPO §470 Z1StPO §89 Abs1 A
Rechtssatz: Das Hauptverhandlungsprotokoll ist kein Resumeeprotokoll und muss insbesondere sämtliche Rechtsmittelerklärungen des Angeklagten möglichst wortgetreu enthalten. Entscheidungstexte 6 Os 267/57 Entscheidungstext OGH 08.08.1957 6 Os 267/57 Veröff: SSt XXVIII/60 = RZ 1957,163 8 O... mehr lesen...
Norm: StPO §470 Z1
Rechtssatz: Ausschließlich das Berufungsgericht hat zu entscheiden, ob der Angeklagte Rechtsmittelverzicht abgegeben hat. Entscheidungstexte 6 Os 267/57 Entscheidungstext OGH 08.08.1957 6 Os 267/57 Veröff: SSt XXVIII/60 = EvBl 1957/345 S 526 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0101730 ... mehr lesen...
Norm: StPO §466StPO §467 Abs5StPO §470 Z1
Rechtssatz: Wenn in einem gegen zwei Angeklagte gerichteten Strafverfahren nach Urteilsverkündung vom Ankläger (staatsanwaltlicher Funktionär) nur die Berufung gegen den Strafausspruch bezüglich eines Angeklagten angemeldet wurde, ist die auch bezüglich des zweiten Angeklagten ausgeführte Berufung der Staatsanwalt verspätet und vom Erstgericht zurückzuweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §466StPO §467 Abs5StPO §470 Z1
Rechtssatz: Wenn in einem gegen zwei Angeklagte gerichteten Strafverfahren nach Urteilsverkündung vom Ankläger (staatsanwaltlicher Funktionär) nur die Berufung gegen den Strafausspruch bezüglich eines Angeklagten angemeldet wurde, ist die auch bezüglich des zweiten Angeklagten ausgeführte Berufung der Staatsanwalt verspätet und vom Erstgericht zurückzuweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §470 Z3StPO §475
Rechtssatz: Ergibt sich infolge einer gegen ein bezirksgerichtliches Urteil erhobenen Schuldberufung die Notwendigkeit der Aufnahme weiterer Beweise, a) bei der nicht öffentlichen Beratung, so kann das Berufungsgericht das Urteil aufheben und dem Erstgericht die Wiederholung der Verhandlung und Entscheidung auch auftragen, wenn das Urteil nur mittels Berufung wegen des Ausspruches über die Schuld oder mittels anderer... mehr lesen...
Norm: StPO §470 Z3StPO §475
Rechtssatz: Ergibt sich infolge einer gegen ein bezirksgerichtliches Urteil erhobenen Schuldberufung die Notwendigkeit der Aufnahme weiterer Beweise, a) bei der nicht öffentlichen Beratung, so kann das Berufungsgericht das Urteil aufheben und dem Erstgericht die Wiederholung der Verhandlung und Entscheidung auch auftragen, wenn das Urteil nur mittels Berufung wegen des Ausspruches über die Schuld oder mittels anderer... mehr lesen...
Norm: StPO §470 Z3StPO §475 Abs1
Rechtssatz: Unanwendbarkeit dieser Bestimmungen in der Berufungsverhandlung. Die Bestimmungen des § 470 Z 3 StPO sind nur bei der nicht öffentlichen Vorberatung anwendbar. Bei der Berufungsverhandlung ist der Auftrag auf Wiederholung der Verhandlung vor dem Erstrichter nur im Falle des § 475 erster Absatz StPO, wenn einer der im § 468 Z 1 und 2 StPO angeführten Nichtigkeitsgründe vorliegt, zulässig. Ein solcher ... mehr lesen...
Norm: StPO §470 Z3StPO §475 Abs1
Rechtssatz: Unanwendbarkeit dieser Bestimmungen in der Berufungsverhandlung. Die Bestimmungen des § 470 Z 3 StPO sind nur bei der nicht öffentlichen Vorberatung anwendbar. Bei der Berufungsverhandlung ist der Auftrag auf Wiederholung der Verhandlung vor dem Erstrichter nur im Falle des § 475 erster Absatz StPO, wenn einer der im § 468 Z 1 und 2 StPO angeführten Nichtigkeitsgründe vorliegt, zulässig. Ein solcher ... mehr lesen...
Norm: StPO §470StPO §473
Rechtssatz: Notwendigkeit der Wiederholung einzelner Beweisaufnahmen im Berufungsverfahren. Entscheidungstexte 4 Os 319/24 Entscheidungstext OGH 19.09.1924 4 Os 319/24 Veröff: SSt IV/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0101727 Dokumentnummer JJR_19240919... mehr lesen...