Norm
StPO §466Rechtssatz
Wenn in einem gegen zwei Angeklagte gerichteten Strafverfahren nach Urteilsverkündung vom Ankläger (staatsanwaltlicher Funktionär) nur die Berufung gegen den Strafausspruch bezüglich eines Angeklagten angemeldet wurde, ist die auch bezüglich des zweiten Angeklagten ausgeführte Berufung der Staatsanwalt verspätet und vom Erstgericht zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0101783Dokumentnummer
JJR_19570531_OGH0002_0060OS00179_5700000_001