Norm: StPO §352StPO §4607.ZPMRK Art4 Z1
Rechtssatz: Ein durch rechtskräftige Strafverfügung erledigter Straffall kann ohne vorangegangene Wiederaufnahme nicht Gegenstand eines neuerlichen Verfahrens und einer neuerlichen Entscheidung sein (materielle Rechtskraft). Dieser aus dem XX.Hauptstück der StPO abzuleitende Grundsatz des "ne bis in idem" ergibt sich auch aus Art 4 Z 1 des 7. Zusatzprotokolls zur MRK, wonach niemand wegen einer strafbaren... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AaStPO §460
Rechtssatz: Eine Strafverfügung entfaltet im Schadenersatzprozeß keine Bindungswirkung. Entscheidungstexte 2 Ob 72/97w Entscheidungstext OGH 20.03.1997 2 Ob 72/97w Veröff: SZ 70/49 9 Ob 74/98t Entscheidungstext OGH 20.05.1998 9 Ob 74/98t Beisatz: Kein Widerspruch mit der Entscheidung des ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §460
Rechtssatz: Aufhebung einer Strafverfügung und Zuweisung des Verfahrens an den zuständigen Einzelrichter des Gerichtshofs, weil das Bezirksgericht unrichtig seine Zuständigkeit bejaht hat (§ 39 StGB) und in der Strafverfügung auch (unzulässsigerweise) mehr als sechzig Tagessätze verhängt worden sind. Entscheidungstexte 12 Os 91/77 Entscheidungstext OGH 16.06.... mehr lesen...
Norm: StPO §460WaffG 1967 §39 Abs1 lita
Rechtssatz: Die Erlassung einer Strafverfügung ist auch dann unzulässig, wenn sich mit obligatorischem Verfall bedrohte Gegenstände, wie beispielsweise gemäß dem § 39 Abs 1 lit a WaffG 1967 unter den dort normierten Voraussetzungen Waffen (und Munition), nicht (nach vorangegangener Beschlagnahme) in der vom § 460 StPO näher bezeichneten behördlichen Gewahrsame befinden. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §460
Rechtssatz: Die Erlassung einer Strafverfügung ist, wenn das Gericht eine das im § 460 Abs 1 StPO beschriebene Ausmaß übersteigende Strafe zu verhängen beabsichtigt, ebenso wie auch die Verhängung einer die Grenzen der Strafbefugnis im Mandatsverfahren übersteigenden Strafe in einer Strafverfügung unzulässig (hier hob der OGH in Stattgebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes eine Strafverfügung in ihr... mehr lesen...
Norm: RVO §903 Abs1StPO §460ZPO §268 IIID4b
Rechtssatz: Die im § 903 Abs 1 RVO geforderte Feststellung kann auch durch eine Strafverfügung getroffen werden. bei der Anwendung des § 903 Abs 1 RVO kommt es auf den Wortlaut des strafgerichtlichen Erkenntnisses an. Wenn darin die Feststellung einer qualifizierten Fahrlässigkeit fehlt, kann der Streitrichter diese Feststellung nicht ergänzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: LandstreichereiG 1885 §2StPO §460
Rechtssatz: Die Übertretung nach § 2 LandstreichereiG verstößt gegen die öffentliche Sittlichkeit. Die Erlassung einer Strafverfügung ist daher ausgeschlossen. Entscheidungstexte 5 Os 90/54 Entscheidungstext OGH 12.03.1954 5 Os 90/54 Veröff: EvBl 1954/159 S 232 = JBl 1954,407 = SSt XXV/26 E... mehr lesen...