Norm: StPO §458 Abs2
Rechtssatz: Kein Protokolls- und Urteilsvermerk, wenn bezüglich eines Endurteils über mehrere Personen (§ 56 Abs 1 StPO) auch nur bei einer nicht die Voraussetzungen nach § 458 Abs 2 StPO vorliegen. Entscheidungstexte 10 Os 49/79 Entscheidungstext OGH 18.04.1979 10 Os 49/79 Veröff: RZ 1979/64 S 209 12 Os 174/9... mehr lesen...
Norm: StPO §458 Abs2
Rechtssatz: Der Vermerk nach § 458 Abs 2 StPO ersetzt Protokoll über die Hauptverhandlung und Urteilsausfertigung (so schon RZ 1977/70). Entscheidungstexte 10 Os 49/79 Entscheidungstext OGH 18.04.1979 10 Os 49/79 Veröff: RZ 1979/64 S 209 10 Os 128/80 Entscheidungstext OGH 09.09.1980 10 Os 128/80 Vgl... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Linz vom 10.Oktober 1977, 17 U 697/77, wurden Gerhard A, Werner B und Wolfgang C des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt, Franz D dagegen von derselben Anklage freigesprochen. Das Strafurteil bezüglich Wolfgang C und der Freispruch sind in Rechtskraft erwachsen, über die von Gerhard A und Werner B angemeldeten, aber nicht ausgeführten Berufungen wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe ist noch nicht entschieden wo... mehr lesen...
Norm: StPO §458 Abs2
Rechtssatz: Im Protokolls- und Urteilsvermerk sind auch die vom Einziehungserkenntnis (§ 443 Abs 2 StPO) betroffenen Gegenstände unverwechselbar zu bezeichnen. Entscheidungstexte 12 Os 42/79 Entscheidungstext OGH 22.03.1979 12 Os 42/79 Veröff: EvBl 1979/224 S 580 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: StPO §458 Abs2StPO §458 Abs3
Rechtssatz: Im Verfahren vor dem Einzelrichter dürfen die im § 260 Abs 1 Z 1 StPO genannten Angaben durch Verweisung auf den Strafantrag ersetzt werden; hiedurch wird aber die Verpflichtung, die als erwiesen angenommenen Tatsachen anzuführen (§ 458 Abs 3 StPO) nicht berührt, sie besteht daher auch im Verfahren vor dem Einzelrichter. Entscheidungstexte 9 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §458 Abs2
Rechtssatz: Im Protokolls- und Urteilsvermerk darf (seit dem StPAG) keiner der im § 260 Abs 1 StPO genannten Umstände, insbesondere nicht der in Ziffer 1 genannte, durch Verweisung auf die Anzeige ersetzt werden. Entscheidungstexte 11 Os 18/77 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 11 Os 18/77 Veröff: RZ 1977/70 S 129 13 ... mehr lesen...
Norm: StPO §458 Abs2
Rechtssatz: Die Annahme eines in der Hauptverhandlung abgelegten Geständnisses wird durch die im Urteilsvermerk enthaltene Verweisung auf die (nicht geständige) Verantwortung vor der Gendarmerie widerlegt. Entscheidungstexte 11 Os 166/76 Entscheidungstext OGH 25.11.1976 11 Os 166/76 11 Os 18/77 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §458 Abs2StPO nF §488 Z7
Rechtssatz: Fehlt eine Voraussetzung des § 458 Abs 2 StPO (hier: Geständnis), ordnet der OGH unter Aufhebung des Urteils Verfahrenserneuerung an. Entscheidungstexte 11 Os 166/76 Entscheidungstext OGH 25.11.1976 11 Os 166/76 10 Os 128/80 Entscheidungstext OGH 09.09.1980 10 Os 128/80 Vgl aber... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1StPO §260 Z2StPO §260 Z3StPO §458 Abs2 Z4StPO §468 Abs1 Z2
Rechtssatz: Abweichung der Ausfertigung von der Verkündung des Urteils ist im Übertretungsverfahren mangels Zitierung des § 260 StPO im § 468 Abs 1 Z 2 StPO keine Nichtigkeit, sondern bloß eine (einfache) Gesetzesverletzung (hier: nur § 458 Abs 2 Z 4 StPO). Entscheidungstexte 9 Os 9/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1StPO §260 Z2StPO §260 Z3StPO §458 Abs2 Z4StPO §468 Abs1 Z2
Rechtssatz: Abweichung der Ausfertigung von der Verkündung des Urteils ist im Übertretungsverfahren mangels Zitierung des § 260 StPO im § 468 Abs 1 Z 2 StPO keine Nichtigkeit, sondern bloß eine (einfache) Gesetzesverletzung (hier: nur § 458 Abs 2 Z 4 StPO). Entscheidungstexte 9 Os 9/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StPO §458 Abs2ZPO §268 IIA
Rechtssatz: Einem strafrechtlichen Erkenntnis kommt auch dann die im § 268 ZPO normierten Bindungswirkung zu, wenn seine Ausfertigung durch einen Protokollsvermerk und Urteilsvermerk erfolgt. Entscheidungstexte 8 Ob 25/73 Entscheidungstext OGH 20.02.1973 8 Ob 25/73 6 Ob 221/74 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: Geo §595 Abs1StPO §271StPO §458 Abs2
Rechtssatz: Wenn die Hauptverhandlung und das Urteil zu Recht nur durch einen gemäß dem § 458 Abs 2 StPO aufgenommenen Vermerk beurkundet wurden, ist auch bei späterer Notwendigkeit einer Urteilsausfertigung im Sinne des § 595 Abs 1 Geo die Abfassung eines Protokolls über die Hauptverhandlung nach dem Gesetz und der Geo nicht geboten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §458 Abs2
Rechtssatz: Ein umfassendes Geständnis liegt nur vor, wenn der Beschuldigte das Vorhandensein aller objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale eines Deliktes zugegeben hat. Das Nichtbestreiten von äußeren Tatumständen rechtfertigt daher noch nicht die Annahme eines vollen Schuldbekenntnisses (vgl SSt III/97, SSt V/4 und SSt IX/31). Entscheidungstexte 9 Os 333/59 ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs1StPO §458 Abs2
Rechtssatz: Das für die Zulässigkeit eines Protokollvermerkes und Urteilsvermerkes im Verfahren vor den Bezirksgerichten im § 458 Abs2 StPO unter anderem aufgestellte Erfordernis des Verzichtes der Parteien auf alle Rechtsmittel ist dann nicht erfüllt, wenn eine Partei nach der Urteilsverkündung ein Rechtsmittel anmeldet und dieses zehn Tage später zurückzieht; denn die durch den § 458 Abs 2 StPO geschaffene V... mehr lesen...
Norm: StPO §458 Abs2
Rechtssatz: Voraussetzungen. Entscheidungstexte 5 Os 276/54 Entscheidungstext OGH 02.04.1954 5 Os 276/54 Veröff: EvBl 1954/389 S 573 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0101710 Dokumentnummer JJR_19540402_OGH0002_0050OS00276_5400000_001 mehr lesen...
Norm: StPO §458 Abs2
Rechtssatz: Die Aufnahme eines Protokolls- und Urteilsvermerkes hat bei dolosen Delikten das Geständnis des Vorsatzes zur Voraussetzung. Entscheidungstexte 4 Os 566/23 Entscheidungstext OGH 03.12.1923 4 Os 566/23 Veröff: SSt III/97 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0101720 ... mehr lesen...