Norm: StPO §43 Abs3
Rechtssatz: Ein Richter, der über den Anklageeinspruch (§ 213 Abs 2 StPO) und solcherart über die zur Anklageerhebung notwendige Verdachtslage entschieden hat, ist auch im Rechtsmittelverfahren ausgeschlossen. Entscheidungstexte 12 Ns 72/14f Entscheidungstext OGH 23.10.2014 12 Ns 72/14f European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Gründe: Der Oberste Gerichtshof hat über den gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 29. April 2009, AZ 19 Bs 165/09t, gerichteten Antrag des Dr. Helmut G***** auf Erneuerung des Verfahrens gemäß § 363a StPO zu entscheiden. Mit diesem Beschluss gab dieses Gericht einer gegen die Zurückweisung eines Einspruchs wegen Rechtsverletzung durch das Landesgericht für Strafsachen Wien gerichteten Beschwerde des Genannten nicht Folge. Nach der Geschäftsverteilung des Obersten Geri... mehr lesen...
Gründe: Über die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist nach der Geschäftsverteilung im Senat 11 zu entscheiden. Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Helene Bachner-Foregger ist Mitglied dieses Senats. Sie hat ihre Ausgeschlossenheit angezeigt, weil sie Mitglied des Senats war, von dem die mit der Nichtigkeitsbeschwerde bekämpfte Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien stammt. Rechtliche Beurteilung Nach § 43 Abs 3 StPO ist ein Richter eines R... mehr lesen...
Rechtssatz: Derjenige Hofrat des Obersten Gerichtshofs, der als Senatsmitglied des Oberlandesgerichts an der mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes angefochtenen Entscheidung beteiligt war, ist im Verfahren über diese Nichtigkeitsbeschwerde ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Präs 2690-4930/08y Entscheidungstext OGH 09.10.2008 1 Präs 2690-4930/08y Zuletzt aktualisiert am 09.01.2009 mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut Georg B des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1, 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 14.Oktober 1984 gemeinsam mit dem Angeklagten Franz A in Gattendorf zwei Flaschen Barack unbekannten Wertes der Elfriede C durch Einbruch und Einsteigen gestohlen hat (Urteilsfaktum II 2). Der Mitangeklagte Franz A wurde wegen dieses Einbruchsdiebstahls, eines weiteren in Gesellschaft begangenen Einbruchsd... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs3 AStPO §284 Abs1
Rechtssatz: Die Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde muß nicht durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Entscheidungstexte 11 Os 71/77 Entscheidungstext OGH 07.06.1977 11 Os 71/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0096503 Zuletzt aktualisiert a... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 litc IV3bStPO §43 Abs3 A
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 42 Abs 3 StPO, deren Beobachtung gerade durch das Wesen eines die Verteidigung sichernden Verfahrens geboten ist, steht insoweit nicht mit dem Grundsatz der freien Verteidigerwahl im Widerspruch. Entscheidungstexte 13 Os 100/72 Entscheidungstext OGH 17.05.1973 13 Os 100/72 Veröff: EvBl 1973/291 S 585 ... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs3 A
Rechtssatz: Die Gestattung der Vertretung zweier Angeklagter durch den gleichen Verteidiger bildet selbst dann keinen Nichtigkeitsgrund, wenn eine echte Interessenkollision vorliegt. Entscheidungstexte 10 Os 92/69 Entscheidungstext OGH 17.06.1969 10 Os 92/69 Veröff: SSt 40/35 = EvBl 1970/53 S 81 13 Os 100/72 Entsche... mehr lesen...