Norm
StPO §43 Abs3 ARechtssatz
Die Gestattung der Vertretung zweier Angeklagter durch den gleichen Verteidiger bildet selbst dann keinen Nichtigkeitsgrund, wenn eine echte Interessenkollision vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0096501Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.02.2013