Gründe: Mit dem am 11. Februar 1998 in Rechtskraft erwachsenen (ON 43), auch weitere Schuldsprüche sowie einen (Teil-)Freispruch enthaltenden Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 23. Mai 1997 (ON 31) wurden die Angeklagten Ilhan H*****, Mevlüt H*****, Rahime H***** und Mustafa H***** - soweit für das Erneuerungsverfahren von Bedeutung - des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 2001/130 schuldig erkannt (I). Mit dem am 11. Februar 1998 in Rechtskra... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 24. August 2001, GZ 42 Hv 519/01v-13, wurde Wolfgang W***** des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren nach § 209 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von fünfzehn Monaten verurteilt, von welcher gemäß § 43a Abs 3 StGB ein Teil von vierzehn Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Gleichzeitig fasste der Einzelrichter de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 21. Februar 1997, GZ 9 c E Vr 13.248/96-21, das auch Freisprüche enthält, wurde Alfred V***** des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter 18 Jahren nach § 209 StGB (A.) sowie des Vergehens der Unterschlagung nach § 134 Abs 1 StGB (B.) schuldig erkannt und zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Mit d... mehr lesen...
Norm: StPO §363b Abs3StPO §363c Abs2
Rechtssatz: Dem Obersten Gerichtshof steht es frei, in der Sache selbst zu erkennen, wenn er über einen Erneuerungsantrag nicht schon in nichtöffentlicher Sitzung entschieden hat. Entscheidungstexte 11 Os 101/03 Entscheidungstext OGH 11.11.2003 11 Os 101/03 14 Os 46/05d Entscheidungstext OGH 07.0... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Urteil vom 22.Mai 1989 wurde die am 23.November 1969 geborene Marion K*** wegen am 26.Juni 1988 begangener strafbarer Handlungen nach §§ 28 (Abs. 1), 229 Abs. 1 StGB zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Diese Straftaten, die sie demnach im Verlauf ihres neunzehnten Lebensjahres verübt hatte, waren deshalb zwar nicht zur Tatzeit (§ 1 Z 2 und 3 JGG 1961), wohl aber zur Zeit der Urteilsfällung (§ 1 Z 2 und 3 JGG 1988) Jugendstraftaten; ge... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs2StPO §363b Abs3
Rechtssatz: Nach Aufhebung eines gesetzwidrigen Strafausspruches gemäß § 292 StPO gilt das Verschlimmerungsverbot auch in bezug auf eine darin gewährte bedingte Strafnachsicht (sowie für das kalendermäßige Ende der Probezeit), welche nach ihrem zwischenzeitigen (mitaufgehobenen) Widerruf im Weg einer bedingten Entlassung aus dem zusammengefassten Vollzug mehrerer Freiheitsstrafen (§ 1 Z 5 StVG... mehr lesen...