Norm: StPO §295 Abs2StPO §359 Abs4StPO §477 Abs2
Rechtssatz: Infolge analoger Anwendung des § 477 Abs 2 StPO (bzw. § 295 Abs 2 StPO) ist auch im Fall der nur zugunsten des Angeklagten erfolgten Wiederaufnahme des Strafverfahrens die Verhängung einer unbedingten Geldstrafe an Stelle der ursprünglichen bedingten Freiheitsstrafe zwar grundsätzlich zulässig, jedoch von Antrag oder Zustimmung des Angeklagten abhängig. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StGB §37StGB §43a Abs2StPO §290StPO §359 Abs4
Rechtssatz: 1.) Eine Freiheitsstrafe stellt schon mit Blick auf § 37 StGB die strengere Sanktion als eine Geldstrafe dar, ist doch eine (an die Stelle einer nur durch die Höchstgrenze von sechs Monaten determinierten Freiheitsstrafe tretende) Geldstrafe nach § 37 StGB - anders als eine solche, die nach § 43a Abs 2 StGB einen genau festgelegten Teil der Freiheitsstrafe vertritt - nach der Rsp o... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2StPO §293 Abs3StPO §359 Abs4
Rechtssatz: Das prozessuale Verschlechterungsverbot geht den materiellrechtlichen Bestimmungen über die Strafbemessung vor. Es betrifft nicht die Gesamtsanktionslast, sondern jede einzelne Unrechtsfolge - bei in Tagessätzen bemessenen Geldstrafen jeden der Bemessungsaspekte (Anzahl und Höhe der Tagessätze) -, den Ausspruch bedingter Nachsicht und die Dauer der Probezeit je für sich. Ohne Verletzu... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 BStPO §293 Abs3StPO §295 Abs2StPO §359 Abs4StPO §477 Abs2
Rechtssatz: Das Verschlimmerungsverbot erstreckt sich seit dem StRÄG 1987 punktuell auf jedes einzelne Übelskriterium einer Sanktion, also auf Strafart, Strafmaß und bedingte Strafnachsicht, in jeweils gesonderter Bewertung, wobei aber dem Angeklagten die Möglichkeit eingeräumt ist, im Interesse einer von ihm angestrebten Milderung der Strafart (Freiheitsstrafe) proz... mehr lesen...
Norm: StPO §359 Abs4StPO §362 Abs4StPO §429 Abs1
Rechtssatz: Verschlimmerungsverbot bei nach (außerordentlicher) Wiederaufnahme Feststellung der Voraussetzungen des § 21 Abs 1 StGB. Entscheidungstexte 10 Os 77/81 Entscheidungstext OGH 28.10.1982 10 Os 77/81 Veröff: SSt 53/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 allgDSt 1872 §23StPO §359 Abs4
Rechtssatz: § 359 Abs 4 StPO ist auch im Disziplinarverfahren sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte Bkd 63/75 Entscheidungstext OGH 06.12.1976 Bkd 63/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0054861 Dokumentnummer JJR_19761206_OGH0002... mehr lesen...
Norm: StPO §280StPO §359 Abs4StPO §489
Rechtssatz: Es widerspricht nicht dem Verbote der reformatio in peius, wenn nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens zugunsten des Angeklagten die früher vor dem Einzelrichter verhandelte Strafsache nunmehr vor das Schöffengericht gebracht wird. Entscheidungstexte 9 Os 349/62 Entscheidungstext OGH 22.02.1963 9 Os 349/62 Veröff: RZ 1963,104 ... mehr lesen...
Norm: StPO §359 Abs4
Rechtssatz: Das Verbot der reformatio in peius wird nicht verletzt, wenn im wiederaufgenommenen Verfahren die bedingte Verurteilung entfällt, die ohnehin gemäß § 3 Abs 1 Z 3 des Gesetzes über die bedingte Verurteilung zu widerrufen gewesen wäre. Entscheidungstexte 8 Os 52/60 Entscheidungstext OGH 12.02.1960 8 Os 52/60 ... mehr lesen...