Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 21. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe seit Juli 1991 einen Rechtsanwalt als Treuhänder an der Erfüllung von dessen Verpflichtung gegenüber zweier Banken zur Verbücherung von Pfandrechten zur Sicherstellung von Krediten ob mehrerer Liegenschaften entgegen übernommener Verbindlichkeiten gehindert. Hiedurch habe er das Disziplinarvergehen der Beeinträch... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: DSt 1990 §77StPO §353
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchAbweisung des Antrags auf Wiederaufnahme eines Disziplinarverfahrensgegen einen Rechtsanwalt; keine vorwegnehmende Beweiswürdigung beiPrüfung des Vorliegens geeigneter
Gründe: für einen Freispruch odereine Strafmilderung; vertretbare Annahme des Nichtvorliegens "neuer"Beweismittel ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) vom 7. September 1998, GZ 5 Bkd 6/97, wurde über den Beschwerdeführer rechtskräftig eine Strafe in der Höhe von ATS 100.000,- wegen des Disziplinarvergehens der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes gemäß §16 Abs1 Z2 DSt 1990 verhängt. Der
Spruch: dieses Bescheides lautete wie folgt: "Dr. P [der Beschwerdeführer]... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktDSt 1990 §77StPO §353
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Antrags
auf Wiederaufnahme eines Disziplinarverfahrens gegen einen
Rechtsanwalt aufgrund der Feststellungen in einem Gerichtsurteil;
andere rechtliche Beurteilung in einem späteren Verfahren kein
Wiederaufnahmegrund
Rechtssatz: Der Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 29. Oktober 1984, Z D 25/75, wurde Dr. K P der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, begangen dadurch, daß er am 20. Juni 1975 im Namen seines Mandanten H M gegen dessen Prozeßgegner A S bei der Bundespolizeidirektion Linz eine Anzeige wegen Verdachtes des Betruges erstattet habe, ohne den obj... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art6 Abs1StGB §§57 ffStPODSt 1872 §2DSt 1872 §12StGB §28DSt 1872 §29DSt 1872 §2aVStG §31
Leitsatz: Schuldspruch wegen Berufspflichtenverletzung
und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch
leichtfertige Erstattung von Anzeigen; ausreichende Konkretisierung
der Anschuldigungen - keine Entscheidung der Disziplinarbehörde
ohne ... mehr lesen...