Gründe: Mohamed M***** wurde einer ungenannt gebliebenen Zahl von Verbrechen der terroristischen Vereinigung nach § 278b Abs 2 StGB (I/A), (trotz der neben allen zu I/A genannten Taten weitere erfassenden und mehrheitlich bejahten Hauptfrage 2 nur) eines Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a zweiter Fall StGB (I/B), eines Verbrechens der Nötigung von Mitgliedern eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Mitangeklagten Danijel M***** enthält, wurde Miroslav B***** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Mitangeklagten Danijel M***** enthält, wurde Miroslav B***** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er Birgit H***** mit fünf massiv geführten Messerschnitten gegen den Hals, wodurch Halsweichteile und Gefäße bis zur Halswirbelsäule durchtrennt worden waren, vorsätzlich getötet hatte. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 7... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Lukasz R***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 dritter Satz (zweiter Fall) StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Lukasz R***** des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins,, 143 dritter Satz (zweiter Fall) StGB als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB schuldig erkannt. Danach ha... mehr lesen...
Gründe: Karamjit S***** wurde des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A/1), des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster Fall StGB (A/2), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A/3) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15 Abs 1, 105 Abs 1 StGB (A/4), Avtar S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster und vierter Fall StGB (B/1) und de... mehr lesen...
Norm: StPO §345 Abs1 Z9StPO §332 Abs4
Rechtssatz: Wird trotz undeutlicher oder widersprüchlicher Feststellungen oder fehlender Antworten zu entscheidenden Tatsachen den Geschworenen die Verbesserung des (solcherart mangelhaften) Wahrspruches nicht nach § 332 Abs 4 StPO aufgetragen, oder blieb der Auftrag ohne Erfolg, liegt Nichtigkeit aus Z 9 vor. Eine Änderung des Wahrspruchs durch den Obmann ohne Beratung mit den übrigen Geschworenen und Abst... mehr lesen...
Gründe: Cornel M***** und Mihai T***** wurden des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster und dritter Fall StGB schuldig erkannt. Cornel M***** und Mihai T***** wurden des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins,, 143 erster und dritter Fall StGB schuldig erkannt. Danach haben sie in Wien mit Gewalt gegen eine Person einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz weggenommen, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu berei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Peter N***** - abweichend von der wegen des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB erhobenen Anklage (ON 40) - des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 und Abs 2 Z 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Peter N***** - abweichend von der wegen des Verbrechens des versuchten Mordes ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auf dem auch im zweiten Rechtsgang einhellig gefällten Wahrspruch der Geschworenen beruhenden) angefochtenen Urteil wurde Mehmet D***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall und 12 dritter Fall StGB (1.-8.) schuldig erkannt. Darnach hat er Mit dem (auf dem auch im zweiten Rechtsgang einhellig gefällten Wahrspruch der Geschworenen beruhenden) angefochtenen Urteil wurde Mehmet D***** der Verbrechen des schweren Raubes nach Paragraphen... mehr lesen...
Norm: StPO §331 Abs3StPO §332 Abs4StPO §345 Abs1 Z10
Rechtssatz: Der Inhalt der im § 331 Abs 3 StPO bezeichneten Niederschrift kann nur über eine Anfechtung aus Z 10 erster Fall zur Urteilsnichtigkeit führen (vgl § 332 Abs 4 zweiter Fall (= Teilsatz) StPO). Entscheidungstexte 14 Os 76/03 Entscheidungstext OGH 05.08.2003 14 Os 76/03 12 Os 2/... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Thomas H***** (auch im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 2. September 2001 in Wien seine Gattin Martina H***** durch Abgabe eines gezielten Schusses aus einer Pistole aus kurzer Distanz vorsätzlich getötet hatte. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Thomas H***** (auch im zweiten Rechtsgang)... mehr lesen...
Gründe: Der am 6.Februar 1967 geborene Johann H***** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB und der Erpressung nach § 144 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er - zusammengefaßt wiedergegeben - am 10.Juli 1990 in Linz dem Karl G***** unter Verwendung einer Waffe (einer ungeladenen Schreckschußpistole) eine Barschaft von 1.200 S geraubt und dem Genannten nach dieser Tat weiteres Bargeld durc... mehr lesen...
Norm: StPO §332 Abs4
Rechtssatz: Mißverständnis der Geschwornen bei der Abstimmung. Entscheidungstexte 13 Os 170/88 Entscheidungstext OGH 16.03.1989 13 Os 170/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0101186 Dokumentnummer JJR_19890316_OGH0002_0130OS00170_8800000_004 mehr lesen...
Norm: StPO §331 Abs3StPO §332 Abs4 Fall5
Rechtssatz: Widerspruch zwischen Wahrspruch und Niederschrift als eine der Voraussetzungen der Monitur. Die Bestimmung des § 332 Abs 4, fünfter Fall, StPO bietet dem Schwurgerichtshof die Möglichkeit, jeden durch die Niederschrift offenkundig gewordenen (etwa auch durch eine irrige Rechtsansicht ausgelösten) Denkfehler der Geschwornen (und nicht bloß einen unmittelbaren Widerspruch im Tatsachenbereich), ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden der am 18.Juli 1951 geborene Gerhard K*** und sein am 20.Mai 1960 geborener Bruder Robert K*** (zu 1.) des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB sowie (zu 2.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 9.April 1987 in Oberstockstall 1. in Gesellschaft als Beteiligte versucht, dem Walter V***... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6. August 1927 geborene, derzeit beschäftigungslose Hilfsarbeiter Johann A (zu I) des Vergehens des Ansammelns von Kampfmitteln nach § 280 Abs 1 StGB, (zu II) des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffenG und (zu III) des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit b WaffenG schuldig erkannt. Darnach hatte er (I.) in der Zeit von Anfang Oktober 1981 bis 14. Oktober 1981 in Linz und Steyr vorsätzlich einen Vorrat von Waffen, Schießbedarf und anderen ... mehr lesen...
Norm: StPO §332 Abs4StPO §345 Abs1 Z9StPO §345 Abs1 Z10
Rechtssatz: Die Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes nach § 345 Abs 1 Z 10 StPO setzt die Behauptung eines Missverständnisses bei der Abstimmung durch zumindest einen Geschwornen voraus, widrigenfalls eine angebliche Mangelhaftigkeit des Wahrspruches ausschließlich nach § 345 Abs 1 Z 9 StPO gerügt werden kann. Entscheidungstexte 10 Os ... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wurden mit dem angefochtenen Urteil (unter anderem) der am 22.September 1948 geborene Metallschleifer Josef A, der am 25.Jänner 1952 geborene beschäftigungslose Otto A, der am 15.März 1955 geborene, gleichfalls beschäftigungslose Leopold A und der am 19.November 1958 geborene Stallbursche Franz B des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs. 1, 143 StGB. sowie der am 14.Juli 1953 geborene kaufmännische Angestellte Franz C des V... mehr lesen...
Norm: StPO §332 Abs4StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Aus der Notwendigkeit eines Verbesserungsauftrages im Sinne des § 332 Abs 4 StPO ist der Nichtigkeitsgrund des § 345 Abs 1 Z 6 StPO nicht ableitbar. Entscheidungstexte 9 Os 7/75 Entscheidungstext OGH 21.05.1975 9 Os 7/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975... mehr lesen...
Norm: StPO §332 Abs4StPO §345 Abs1 Z10
Rechtssatz: Prozessuale Voraussetzung für die Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes nach § 345 Abs 1 Z 10 StPO ist, daß der Beschwerdeführer dem den Geschwornen erteilten Auftrag des Schwurgerichtes, den Wahrspruch gemäß § 332 Abs 4 StPO zu verbessern, widersprochen hat. Entscheidungstexte 13 Os 151/74 Entscheidungstext OGH 30.01.1975 13 Os 1... mehr lesen...
Norm: StPO §332 Abs4StPO §345 Abs1 Z9StPO §345 Abs1 Z10
Rechtssatz: Steht der Inhalt der Niederschrift der Geschworenen in einem gewissen Widerspruch zum Wahrspruch, ist der Schwurgerichtshof verpflichtet, den Geschworenen eine Verbesserung des Wahrspruches aufzutragen. Die Unterlassung eines solchen Verbesserungsauftrages steht aber nur bei Behauptung eines Mißverständnisses (§ 345 Abs 1 Z 10 StPO) oder bei Undeutlichkeit, Unvollständigkeit un... mehr lesen...
Norm: StPO §331StPO §332 Abs4StPO §345 Z8StPO §345 Abs1 Z10
Rechtssatz: Eine sich aus der Niederschrift manifestierende mißverständliche Auslegung der an sich richtigen Rechtsbelehrung durch die Geschwornen stellt für sich allein den Nichtigkeitsgrund des § 345 Z 8 StPO nicht her. Entscheidungstexte 11 Os 114/71 Entscheidungstext OGH 22.09.1971 11 Os 114/71 ... mehr lesen...
Norm: StPO §332 Abs4StPO §345 Abs1 Z9
Rechtssatz: Ein Mangel des Wahrspruchs im Sinne des Nichtigkeitsgrundes des § 345 Abs 1 Z 9 StPO liegt nur dann vor, wenn der Wahrspruch zufolge seiner Undeutlichkeit, seiner Unvollständigkeit oder seines inneren Widerspruchs überhaupt kein verläßliches Bild von der Meinung der Geschwornen abgibt und damit als Basis für ein Urteil unbrauchbar ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §331 Abs3StPO §332 Abs4StPO §345 Z9
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund des § 345 Z 9 StPO liegt vor, wenn der Schwurgerichtshof es zu Unrecht unterläßt, den Geschwornen die Verbesserung des Wahrspruches aufzutragen oder diese einem derartigen Auftrag nicht nachkommen (Novak). Entscheidungstexte 12 Os 252/70 Entscheidungstext OGH 08.03.1971 12 Os 252/70 ... mehr lesen...
Norm: StPO §327StPO §332 Abs4
Rechtssatz: Irrtum und Mißverständnisse bei der Abstimmung der Geschwornen. Verbesserung des Wahrspruches. Entscheidungstexte 5 Os 875/56 Entscheidungstext OGH 26.10.1956 5 Os 875/56 Veröff: EvBl 1957/57 S 78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0100750 Dokum... mehr lesen...