Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen (Teil-)Freispruch enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt, weil er Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen (Teil-)Freispruch enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des versuchten Mordes nach Paragraphen 15,, 75 StGB schuldig erkannt, weil e... mehr lesen...
Gründe: Der 23-jährige Fliesenleger Friedrich K*** wurde des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, erster Satz, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 1. Juli 1988 in Sulz der Doris K*** mit Gewalt gegen ihre Person und durch gefährliche Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben unter Verwendung einer Waffe eine fremde bewegliche Sache, nämlich 2.100 S Bargeld, mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung abgenötigt, indem er mit einem ... mehr lesen...
Norm: StPO §310 Abs3
Rechtssatz: Die Nichtigkeitssanktion des § 310 Abs 3 bezieht sich (ebenso wie jene des § 310 Abs 1 zweiter Satz StPO) ausdrücklich bloß auf die nochmalige Verlesung der (geänderten oder ergänzten) Fragen, nicht aber darauf, daß die Fragen von neuem schriftlich abgefaßt und vom Vorsitzenden unterfertigt werden müssen. Entscheidungstexte 9 Os 76/85 Entscheidungstex... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 21-jährige Cesar E B und der 20jährige Orlando C D auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 2.Dezember 1983 in Wien in Gesellschaft auch des abgesondert verfolgten Jugendlichen Jose Rolando F G (im Urteil unrichtig bzw unvollständig 'Hussein Rolando F') als Beteiligte (§ 12 StGB) mit Gewalt gege... mehr lesen...
Gründe: Das Geschwornengericht ordnete auf Grund eines Antrages des Staatsanwalts gemäß § 429 Abs. 1 StPO die Unterbringung des am 20. April 1953 geborenen Landwirtes Franz A jun. in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 1 StGB an, weil er unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes am 19. April 1983 in Kerschenbach, Gemeinde St. Veit/Gölsen, versuchte, Nachgenannte durch Messerstiche gegen den Hals vorsätzlich zu töten, und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 21-jährige sudanesische Staatsbürger Abdel Mohsin Mahmud A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB. und des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 StGB. schuldig erkannt und hiefür zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er am 23.April 1981 in Wien 1. Angela C dadurch, daß er sie zuerst bewußtlos schlug und dann mit einem Messer mehrmals ins H... mehr lesen...
Norm: StPO §310 Abs3StPO §314StPO §345 Abs1 Z12
Rechtssatz: Eine von der Anklageschrift abweichende rechtliche Beurteilung des nämlichen Sachverhalts kann nicht als Mangel der Fragestellung (wegen Ablehnung des Antrages auf Stellung einer Eventualfrage), sondern bei Bejahung der Hauptfrage nur über den Nichtigkeitsgrund der Z 12 des § 345 Abs 1 StPO geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: StPO §310 Abs3StPO §345 Abs1 Z4StPO §345 Abs3
Rechtssatz: Die Verletzung der nach § 310 Abs 3 StPO vorgeschriebenen Verlesung ist nach § 345 Abs 3 StPO unbeachtlich, wenn den Geschwornen der gesamte Inhalt des Fragenschemas auch ohne nochmalige Verlesung im wesentlichen bekannt war (hier: die beantragten Ergänzungsfragen wurden nach Verlesung der Hauptfragen in der Hauptverhandlung präzisiert, besprochen und schließlich mit verkündetem Be... mehr lesen...
Norm: StPO §310 Abs3
Rechtssatz: Zeitpunkt für neuerliche Fragestellung. Entscheidungstexte 5 Os 1405/54 Entscheidungstext OGH 11.03.1955 5 Os 1405/54 Veröff: EvBl 1955/265 S 427 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0100414 Dokumentnummer JJR_19550311_OGH0002_0050OS01405_5400000_001 ... mehr lesen...
Norm: StPO §310 Abs3StPO §313 BStPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die Fragestellung an die Geschwornen kann im Rahmen des Nichtigkeitsgrundes der Z 6 des § 345 StPO auch dann gerügt und bekämpft werden, wenn der Nichtigkeitswerber eine Abänderung oder Ergänzung der Fragen zu beantragen unterlassen hat. Voraussetzungen für die Stellung von Zusatzfragen (Notwehr - Notstand). Zum Begriff der Notwehr - Notstand. Entscheidungstexte ... mehr lesen...