Norm
StPO §310 Abs3Rechtssatz
Die Fragestellung an die Geschwornen kann im Rahmen des Nichtigkeitsgrundes der Z 6 des § 345 StPO auch dann gerügt und bekämpft werden, wenn der Nichtigkeitswerber eine Abänderung oder Ergänzung der Fragen zu beantragen unterlassen hat. Voraussetzungen für die Stellung von Zusatzfragen (Notwehr - Notstand). Zum Begriff der Notwehr - Notstand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0100406Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.10.2019