Norm: StPO §41 Abs2StPO §271 Abs4
Rechtssatz: Die Beigebung eines Verteidigers nach § 41 Abs 2 StPO entbindet keineswegs von dem in § 271 Abs 4 StPO normierten Kostenerlag. Entscheidungstexte 15 Os 100/92 Entscheidungstext OGH 27.05.1993 15 Os 100/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0097528 ... mehr lesen...
Norm: StPO §271 Abs4
Rechtssatz: Nur die gänzliche Unterlassung der Aufnahme eines Protokolls steht unter Nichtigkeitssanktion, nicht aber eine etwaige Verletzung der Bestimmung des § 271 Abs 4 StPO. Entscheidungstexte 15 Os 100/92 24 Entscheidungstext OGH 27.05.1993 15 Os 100/92 24 11 Os 5/95 Entscheidungstext OGH 04.04... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 5.Dezember 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Reisenleitner, Dr. Lachner, Dr. Rzeszut und Dr. Hager als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Prokisch als Schriftführer über den Antrag des Dr. Friedrich Wilhelm K*****, im Gerichtstag über die vom Generalprokurator im Verfahren AZ 6 b Vr 10.471/85 des La... mehr lesen...
Norm: B-VG Art22B-VG Art30 Abs3StPO §271 Abs4
Rechtssatz: Der Stenographendienst ist ein parlamentarischer Hilfsdienst (Art 30 Abs 3 B-VG) der Organe der Gesetzgebung des Bundes. In den gesetzmäßigen Wirkungsbereich der Gesetzgebung des Bundes, die im zweiten Hauptstück des B-VG umschrieben ist, fällt - mit den in den Art 50 bis 55 B-VG bezeichneten Ausnahmen - nicht die Mitwirkung an der Vollziehung des Bundes und somit an der Gerichtsbarkeit.... mehr lesen...
Norm: StPO §271 Abs4StPO §291
Rechtssatz: Abweisung eines Antrages auf Aufzeichnung der Aussagen und Vorträge gemäß § 271 Abs 4 in Verbindung mit § 291 letzter Satz StPO mangels Möglichkeit der Beiziehung eines geeigneten Stenographen in absehbarer Zeit (nach ergebnislosen Anfragen beim Leiter des parlamentarischen Stenographendienstes und beim österreichischen Stenographenverband). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren gegen Dr. Friedrich Wilhelm K***** wegen § 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a und § 13 FinStrG, AZ 6 b Vr 10.471/85 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, beantragte der Angeklagte am 31.Juli 1990 unter Berufung auf § 271 Abs. 4 ersten Satz StPO die stenographische Aufzeichnung aller Aussagen und Vorträge der nächsten Hauptverhandlung durch besonders befähigte Stenographen (ON 150). Er verwies darauf, daß einem solchen Antrag bei rechtzeitiger Antragstellung durch... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §271 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 271 Abs 4 erster Satz zweiter Fall StPO ist die stenographische Aufzeichnung aller Aussagen und Vorträge auf rechtzeitiges Verlangen einer Partei und gegen vorläufigen Erlag der Kosten stets zu verfügen, mithin zwingend vorgesehen und daher keineswegs dem Ermessen des Gerichtes anheim gestellt. Die rechtzeitige Stellung eines solchen Antrages allein - ohne gleichzeitigen Erlag des für die Beiziehu... mehr lesen...
Gründe: In dem beim Landesgericht Linz zum AZ 30 Vr 305/87 gegen Dkfm. Gerald W*** und 17 weitere Angeklagte wegen des Verbrechens der Neutralitätsgefährdung nach § 320 Z 3 StGB anhängigen Strafverfahren haben die Angeklagten die stenographische Aufzeichnung aller Aussagen und Vorträge während der am 22. November 1989 beginnenden Hauptverhandlung beantragt und am 24. August 1989 - nachdem einem vorangegangenen Ersuchen um Bekanntgabe des erforderlichen Kostenvorschusses nicht ents... mehr lesen...
Norm: StPO §271 Abs4
Rechtssatz: Nach § 271 Abs 4 StPO ist die Anordnung der stenographischen Aufzeichnung aller Aussagen und Vorträge während der Hauptverhandlung zwingend vorgeschrieben (".... ist sie stets zu verfügen ...."), wenn dies eine Partei rechtzeitig verlangt und die hiefür voraussichtlich erforderlichen Kosten erlegt worden sind; und zwar ungeachtet der beabsichtigten Unterstützung der Protokollführung durch Verwendung eines Tonauf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: Der am 15. Mai 1961 geborene Disponent Peter H***, der am 10.Juli 1952 geborene Verkaufsdirektor Rudolf H*** und der am 28.August 1944 geborene Versicherungsmakler Adolf K*** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Brandstiftung nach § 169 Abs 1 und § 15 StGB, Rudolf H*** und Adolf K*** als Beteiligte nach § 12, zweiter Fall, StGB (A und B); weiters des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden neben anderen Angeklagten der am 12.Mai 1951 geborene Dr.Bruno H***, der am 23.Oktober 1958 geborene Michael W***, der am 10. September 1958 geborene Gottfried Heinrich K***, der am 19.Juni 1956 geborene Dr.Martin N***, der am 20.November 1922 geborene Egon B*** und der am 24.August 1950 geborene Dr.Hermann P*** jeweils des Verbrechens nach § 3 g Abs. 1 VerbotsG sowie der am 25.März 1951 ge... mehr lesen...
Gründe: Der am 1. September 1940 geborene Kaufmann Franz A wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich unrechtmäßig zu bereichern, andere durch Täuschung über Tatsachen zu Handlungen verleitet, die diese um insgesamt 3,971.925,04 S schädigten, und zwar: von November 1981 bis 30. Oktober 1982 in zwölf Fällen du... mehr lesen...
Norm: StPO §271 Abs1StPO §271 Abs4
Rechtssatz: Die achtundvierzigstündige Übertragungsfrist des § 271 Abs 4 StPO - eine Mahnfrist - bezieht sich nur auf das vom Vorsitzenden gesondert anzuordnende stenographische Vollprotokoll, nicht aber auf das normale Hauptverhandlungsprotokoll im Sinne des § 271 Abs1 StPO. Entscheidungstexte 11 Os 172/66 Entscheidungstext OGH 16.02.1967 11 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §271 Abs4
Rechtssatz: Behandlung eines Antrages auf stenographische Aufzeichnung der Ergebnisse des vom OGH angeordneten Gerichtstages. Entscheidungstexte 12 Os 74/64 Entscheidungstext OGH 13.10.1964 12 Os 74/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0099075 Dokumentnummer ... mehr lesen...