Begründung: Dkfm. Ferdinand L*** hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien einerseits gegen Johannes V*** wegen § 111 Abs. 1 und 2 StGB Privatanklage erhoben und andererseits gegen die FPÖ-Bundesparteileitung ein Verfahren nach § 14 Abs. 1 MedG angestrengt. Zu den verbundenen Verfahren kam es in der Hauptverhandlung am 10. Oktober 1989 zu den von der Generalprokuratur in zwei getrennten Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes (Gw 533/89 und Gw 534-536/89) bekämpften Vor... mehr lesen...
Begründung: Die (auch andere Angeklagten betreffende) Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vom 23.Juli 1985, AZ 27 St 11.587/85, legte den oben genannten Angeklagten das Verbrechen des Betruges nach §§ 146 ff StGB zur Last. Das Verfahren gegen die einzelnen Angeklagten wurde in erster Instanz jeweils gemäß § 57 StPO ausgeschieden und gesondert - jedoch ohne Anlegung neuer Akten - abgeschlossen. Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof bereit... mehr lesen...
Gründe: In dem beim Landesgericht für Strafsachen Wien zum AZ 1 d Vr 1509/87 gegen Radisav M*** und Zdravko R*** (sowie weitere Angeklagten) anhängigen Strafverfahren wurde das Verfahren (ua) gegen den Angeklagten R*** in der Hauptverhandlung vom 16. Dezember 1987 gemäß § 57 StPO ausgeschieden (S 115/XIV) und in der Folge gesondert - allerdings ohne Anlegung eines neuen Aktes - abgeschlossen. Rechtliche Beurteilung Gegen die im
Spruch: bezeichneten Urteile hab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 19jährige Thomas N*** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Brandstiftung nach §§ 169 Abs. 1, 15 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Innerhalb offener Frist meldete er dagegen - ohne einen der im § 281 Abs. 1 Z 1 bis 11 angegebenen Nichtigkeitsgründe zu bezeichnen - Nichtigkeitsbeschwerde sowie Berufung wegen Strafe und Zuspruch von Privatbeteiligtenansprüchen an, führte aber in d... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 AStPO §263StPO §264
Rechtssatz: Scheidet in der Hauptverhandlung das Erstgericht Fakten aus und vertagt es diesbezüglich die Hauptverhandlung, während es über die restlichen Fakten ein Urteil fällt, und wird dann die Ausfertigung dieses Urteils gemeinsam mit jenem späteren Urteil, womit das Verfahren über die ausgeschiedenen Fakten beendet wurde, zugestellt, dann liegt eine dem § 263 Abs 2 StPO ähnliche prozessuale Lage v... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21 Abs3FinStrG §21 Abs4StPO §264 Ac
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 216 FinStrG ist eine Sonderbestimmung für das gerichtliche Verfahren wegen Finanzvergehen, die insoweit an die Stelle des § 265 StPO tritt und als lex specialis die Bestimmung des § 265 StPO verdrängt. Im Gegensatz zu der grundsätzlich auf jede Strafe anzuwendenden Bestimmung des § 265 StPO gilt § 216 FinStrG lediglich für Freiheitsstrafen. Wird demnach eine Gel... mehr lesen...