Gründe: Hasib M***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren, gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 zweiter Satz (zweiter Fall) und 15 StGB und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Hasib M***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren, gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 128 Absatz eins,... mehr lesen...
Norm: StPO §246 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Stellt der Beschwerdeführer nach Verlesung des Postfehlberichts, wonach dem beantragten Zeugen die Ladung nicht zugestellt werden konnte, weil dieser unbekannt wohin verzogen ist, keine weiteren Anträge - insbesonders auf Vertagung der Hauptverhandlung zur Ausforschung - so hat er schlüssig auf die Einvernahme als undurchführbar verzichtet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 18. Dezember 1949 geborene kaufmännische Angestellte Alfred A, der am 4. November 1946 geborene kaufmännische Angestellte Alois C und die am 18. Juli 1945 geborene Kauffrau Annemarie B des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148 erster Fall StGB, Alfred A als Beteiligter nach § 12 erster /richtig: zweiter/ Fall StGB, schuldig erkannt. Den drei Angeklagten liegt zur Last, in Wien gewerbsmäßig... mehr lesen...
Norm: StPO §246 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 A
Rechtssatz: Die Einvernahme von Zeugen, auf deren Vernehmung verzichtet wurde, kann nur dann noch nachträglich mit Erfolg begehrt werden, wenn Umstände dargetan werden, die die persönliche Vernehmung im Interesse der Wahrheitsfindung erforderlich erscheinen lassen. Entscheidungstexte 9 Os 159/80 Entscheidungstext OGH 03.02.1981 9 Os 159/8... mehr lesen...
Norm: StPO §246 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 A
Rechtssatz: Das Gericht kann ungeachtet des Grundsatzes der Gemeinsamkeit der Beweismittel von der Durchführung von Beweisen ohne Zustimmung der Parteien absehen, wenn es die Beweismittel für unerheblich hält. Entscheidungstexte 9 Os 183/71 Entscheidungstext OGH 02.12.1971 9 Os 183/71 13 Os 44/0... mehr lesen...
Norm: StPO §246 Abs2StPO §281 Z4 B
Rechtssatz: Der Grundsatz der Gemeinsamkeit der Beweismittel hindert das Gericht nicht, von der Durchführung der ihm unerheblich erscheinenden Beweismittel auch ohne Parteizustimmung abzusehen. Entscheidungstexte 12 Os 153/71 Entscheidungstext OGH 18.11.1971 12 Os 153/71 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: StPO §246 Abs2StPO §281 Abs1 Z4
Rechtssatz: Handelt es sich nicht um gemeinsame Beweismittel im Sinne des § 246 Abs 2 StPO, bedarf es für die Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes der Z 4 des § 281 StPO des Vorliegens eines eigenen Antrages des Beschwerdeführers oder doch wenigstens des Anschlusses an den von anderer Seite gestellten Antrag. Entscheidungstexte 12 Os 153/71 Entsc... mehr lesen...
Norm: StPO §246 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 A
Rechtssatz: Auch der Grundsatz der "Gemeinsamkeit der Beweismittel" (§ 246 Abs 2 StPO) ändert nichts an der für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO geforderten prozessualen Voraussetzung eines entsprechenden Antrags oder Widerspruchs des Beschwerdeführers in der Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 9 Os 115/71 Ent... mehr lesen...
Norm: StPO §246 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Wenn die in der Anklageschrift und in der Hauptverhandlung vom Verteidiger beantragte Vernehmung eines Zeugen unterblieb, weil er schon im Vorverfahren angab, daß er zu dem zur Beurteilung stehenden Sachverhalt nichts Wesentliches sagen könne und wegen seines nunmehrigen Aufenthaltes in der Deutschen Bundesrepublik nicht zur Hauptverhandlung erschien, war durch seine Vernehmung vor dem erkenne... mehr lesen...