Entscheidungen zu § 239 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-11 von 11

TE OGH 2003/3/18 11Os168/02 (11Os169/02)

Gründe: Mit Bestrafungsantrag vom 11. März 2002 legte der Bezirksanwalt beim Bezirksgericht Innsbruck dem Richter des Landesgerichtes Innsbruck Dr. Werner U***** das Vergehen der fahrlässigen Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechtes nach § 303 StGB zur Last. Dr. U***** wurde (zusammengefasst) vorgeworfen, er habe im Dezember 2000 in Innsbruck als Richter des dortigen Landesgerichtes in den gegen Markus D***** (zum AZ 26 Vr 2626/00) und Viktor T***** (zum AZ 26 Vr 262... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.03.2003

RS OGH 2003/3/18 11Os168/02 (11Os169/02)

Norm: StPO §181 Abs6StPO §238StPO §239
Rechtssatz: § 181 Abs 6 StPO knüpft nur an den formalen Akt des Beginns der Hauptverhandlung an, also an den in Anwesenheit des erkennenden Schöffensenates und der Parteien (einschließlich der Verteidiger) erfolgten Aufruf der Sache durch den Schriftführer (§ 239 StPO). Hier: Dass die Hauptverhandlung vordergründig nur anberaumt wurde, um über einen erwarteten Ablehnungsantrag zu entscheiden, dessen Stell... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.2003

TE OGH 1991/11/7 12Os126/91

Gründe: In der im
Spruch: genannten Strafsache war der Privatankläger zur (fortgesetzten) Hauptverhandlung am 13.Dezember 1990 zum Verhandlungstermin nicht erschienen, worauf das Gericht nach Aufruf der Sache durch den Schriftführer (S 104) das Verfahren gemäß § 46 Abs. 3 StPO einstellte (sachgerecht wäre ein Freispruch nach § 259 Z 2 StPO gewesen), die Kostenersatzpflicht des Privatanklägers gemäß § 390 Abs. 1 StPO aussprach und gemäß § 381 StPO die Pauschalkosten bestimmte (ON 16).... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.11.1991

RS OGH 1991/11/7 12Os126/91

Norm: StPO §46 Abs3StPO §239StPO §259 Z2StPO §457
Rechtssatz: Gemäß § 239 StPO, welche Bestimmung auch im Einzelrichterverfahren gilt (§ 488 StPO), beginnt die Hauptverhandlung schon mit dem Aufruf der Sache durch den Schriftführer, sodaß im Gegensatz zum bezirksgerichtlichen Verfahren, wo die Hauptverhandlung erst mit dem Vortrag der Anklage beginnt (§ 457 StPO), im Gerichtshofverfahren der vermutete Rücktritt des Privatanklägers von der Ankla... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1991

TE OGH 1985/7/2 10Os211/84

Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1. Dipl.Ing. Dr.Ernst A und Johann B - des Verbrechens der zum Nachteil der "WOHNBAU K, gemeinnützige Baugenossenschaft (anfangs: BURGENLÄNDISCHE LÜM N, O und P), reg.Gen.m.b.H." (in der Folge abgekürzt: Q) begangenen, von Dipl.Ing. Dr. A zum Teil auch bloß versuchten (§ 15 StGB) Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB mit einem tatsächlich eingetretenen Gesamtschaden in der Höhe von rund 30,823.000 S, an dessen Herbeifüh... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.07.1985

RS OGH 1985/7/2 10Os211/84

Norm: StPO §56StPO §239StPO §281 Abs1 Z1aStPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Einbeziehung des Verfahrens gegen einen weiteren Angeklagten gemäß § 56 StPO (wegen objektiver Konnexität) ist auch noch nach dem Beginn der Hauptverhandlung gegen die übrigen Angeklagten zulässig; die Hauptverhandlung gegen ihn beginnt diesfalls (abweichend von § 239 StPO) mit der Befragung über seine persönlichen Verhältnisse (§ 240 StPO). Die Nichtanwesenheit eines Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.07.1985

RS OGH 1982/12/21 9Os117/82

Norm: StPO §201StPO §239StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Nach dem Gesetz (§§ 201, 239 StPO) hat der Angeklagte Anspruch auf Vorlage der Beweismittel selbst, bei Urkunden also deren Originale, zum Zwecke ihrer Anerkennung auch in bezug auf Echtheit. Es sind jedoch Fallgestaltungen denkbar, in denen das Gericht seiner Pflicht zur Beweismittelvorlage schon durch die Vorlegung von Abschriften oder Ablichtungen in einer die Verteidigung des Angeklagt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.1982

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

RS OGH 1976/4/28 9Os36/76

Norm: StPO §239StPO §268
Rechtssatz: Urteilsverkündung und Rechtsmittelerklärungen der Parteien gehören zur Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 9 Os 36/76 Entscheidungstext OGH 28.04.1976 9 Os 36/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0098238 Dokumentnummer JJR_19760428_OGH0002_... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1976

RS OGH 1972/9/5 10Os62/72

Norm: StPO §239
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 239 StPO gilt auch für das Geschwornengerichtsverfahren. Entscheidungstexte 10 Os 62/72 Entscheidungstext OGH 05.09.1972 10 Os 62/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0098240 Dokumentnummer JJR_19720905_OGH0002_0100OS00062_720000... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.09.1972

RS OGH 1972/9/5 10Os62/72

Norm: StPO §239StPO §281 Abs1 Z3StPO §345 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Anordnung des Gerichtes, wonach einem gemeingefährlichen Angeklagten nur für die Dauer seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung, nicht aber für die übrige Dauer der Hauptverhandlung die Fesseln abgenommen werden, ist zwar ein Verstoß gegen den § 239 StPO, macht aber das Urteil nicht nichtig. Entscheidungstexte 10 Os 62/72 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.09.1972

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