Gründe: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 24.Juni 1991, AZ 16 Vr 1566/85, wurde über Dipl.Ing. Dr.techn. Wilhelm P***** (als Angeklagten in einer fortgesetzten Hauptverhandlung) gemäß § 235 StPO eine Ordnungsstrafe von 10.000 S verhängt, weil er in einem an das Kreisgericht und die Staatsanwaltschaft Wels gerichteten Schriftsatz vom 20.Juni 1991 (ON 1196 der Vr-Akten) grundlose Vorwürfe, insbesondere den Vorwurf der Anwendung von "Nazi- und Ostblockmethoden" erhoben hatte. ... mehr lesen...
Gründe: Gegen den Angeklagten Dr. K***** ist zum AZ 6 b Vr 10.471/85 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ein Finanzstrafverfahren anhängig. Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 7.März 1991, GZ 15 Os 31/91-6, wurde aufgrund einer vom Generalprokurator erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes festgestellt, daß ein in diesem Verfahren ergangener Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 5.November 1990, mit dem ein nach § 271 Abs. 4 StPO ges... mehr lesen...
Norm: StPO §15StPO §235StPO §237
Rechtssatz: Gemäß § 235 StPO kommt während der Hauptverhandlung die Verhängung von Ordnungsstrafen dem Gerichtshof, somit dem Schöffensenat zu, woran der Umstand, daß die Schöffen - am Beginn der Hauptverhandlung nach Aufruf der Sache (§ 239 erster Satz StPO) - noch nicht beeidet waren, nichts ändert. Auf einen (gesetzwidrig) allein vom Vorsitzenden gefaßten Ordnungsstrafbeschluß findet auch der Rechtsmittelauss... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß des Strafbezirksgerichtes Wien vom 24.April 1987, GZ 3 U 2472/85-65 (S 212, 213 d.A), wurde ua über die Zeugin Ursula M*** gemäß § 235 StPO eine Ordnungsstrafe in der Höhe von 5.000 S verhängt, weil sie sich (während der Urteilsverkündung im Strafverfahren gegen ihren Sohn Peter M*** wegen Vergehens nach § 285 Z 2 StGB) durch die lautstark geäußerten Worte "faschistische Politjustiz", "das ist ein Witz" Beschimpfungen zuschulden kommen lassen hat (S 213 d.A). ... mehr lesen...
Norm: StPO §233 Abs3StPO §235StPO §292
Rechtssatz: Sinngemäße Anwendung des § 292 letzter Satz StPO auf gesetzwidrig verhängte Ordnungsstrafen. Entscheidungstexte 16 Os 12/89 Entscheidungstext OGH 21.04.1989 16 Os 12/89 14 Os 142/91 Entscheidungstext OGH 25.02.1992 14 Os 142/91 15 Os 125/9... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: GOG §85GOG §97StPO §235
Rechtssatz: § 2 lit b StG ist auch auf Ordnungsstrafen anzuwenden. Entscheidungstexte 13 Os 18/73 Entscheidungstext OGH 07.03.1973 13 Os 18/73 Veröff: EvBl 1973/245 S 497 = RZ 1973/176 S 173 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0059603 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: GOG §85 Abs1GOG §97StPO §235
Rechtssatz: Ein Ordnungsdelikt, das nach den Bestimmungen der StPO und des GOG der gerichtlichen Ahndung unterliegt, muß schuldhaft begangen werden. Entscheidungstexte 13 Os 18/73 Entscheidungstext OGH 07.03.1973 13 Os 18/73 Veröff: EvBl 1973/245 S 497 = RZ 1973/176 S 173 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: StPO §235
Rechtssatz: Durch eine Entscheidung nach § 235 wegen einer vom Angeklagten erhobenen offenbar unbegründeten Beschuldigung darf der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorgegriffen werden. Dies wäre aber der Fall, wenn im Zusammenhang mit einer belastenden Zeugenaussage vom leugnenden Angeklagten gegen den Zeugen erhobene - sei es auch in die Form von Beschuldigungen gekleidete - Einwände die Grundlage für die Verhängung einer O... mehr lesen...
Norm: StPO §235StPO §447
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 235 StPO ist im Verfahren vor den Bezirksgerichten gemäß der Vorschrift des § 447 Abs 1 StPO sinngemäß anzuwenden (so schon SSt 35/53). Entscheidungstexte 11 Os 182/71 Entscheidungstext OGH 16.09.1971 11 Os 182/71 Veröff: SSt 42/26 = EvBl 1972/82 S 135 = RZ 1972,12 13 Os 18/7... mehr lesen...
Norm: StPO §235
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist gegenüber einem Zeugen, der beleidigende Äußerungen macht, nicht anwendbar, wenn er im Zeitpunkt, als er die Äußerung machte, als Zeuge bereits entlassen war. Entscheidungstexte 5 Os 213/56 Entscheidungstext OGH 06.03.1956 5 Os 213/56 Veröff: SSt XXVII/14 = EvBl 1956/208 = RZ 1956,91 16 ... mehr lesen...
Norm: StPO §234StPO §235StPO §447
Rechtssatz: Gegen einen Angeklagten dürfen Geldstrafen oder Arreststrafen als Ordnungsstrafen nur dann verhängt werden, wenn er in der Hauptverhandlung gegen jemanden Beschimpfung oder offenbar unbegründete oder zur Sache nicht gehörige Beschuldigungen vorgebracht hat. Hat er derartige Äußerungen nicht gemacht, die Ordnung der Verhandlung jedoch auf andere Weise durch ungeziemendes Benehmen gestört, dann kann e... mehr lesen...