Norm: GRBG §2 Abs1StPO §173 BStPO §180 Abs1StPO §193 Abs2
Rechtssatz: Da bei gegebenem dringenden Tatverdacht bereits ein Haftgrund die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft rechtfertigt, erübrigt es sich, im Rahmen der Behandlung der Grundrechtsbeschwerde zu prüfen, ob noch weitere Haftgründe (hier nach § 180 Abs 2 Z 3 lit a StPO) gegeben sind. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("ü... mehr lesen...
Norm: StPO §132StPO §173 AStPO §174StPO §221 Abs1StPO §226
Rechtssatz: Die grundsätzliche Prozeßeinlassungspflicht eines Angeklagten zieht das Erfordernis des Gerichtes nach sich, die Prozeßfähigkeit und Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten unabhängig von dessen Mitwirkungsbereitschaft von Amts wegen zu prüfen. Eine derartige - in der Regel unter Beiziehung eines Sachverständigen vorzunehmende - Prüfung dient nicht der Gewinnung eines Beweismi... mehr lesen...
Norm: StPO §150 ffStPO §173 ff AStPO §245StPO §246StPO §248
Rechtssatz: Eine zeugenschaftliche Vernehmung einer Person in einer auch gegen sie als Angeklagten (Beschuldigten) durchgeführten Hauptverhandlung ist unzulässig, mag auch die Vernehmung zu einer Tat vorgenommen werden, deretwegen sie nicht unter Anklage steht. Entscheidungstexte 11 Os 181/83 Entscheidungstext OGH 21.12.1983 1... mehr lesen...
Gründe: I./ Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderen) der am 10. Dezember 1948 geborene Schriftsteller Johannes Anton X, neben zweier weiteren Straftaten (C./ und F./), zu B./ des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, zu D./1./ des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB und zu D./2./ des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1, Abs. 2 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien (B./) am 3... mehr lesen...
Norm: StPO §173 AStPO §174StPO §175 CStPO §202StPO §203StPO §245
Rechtssatz: Ein Beschuldigter oder Angeklagter darf in seiner Funktion als Prozeßpartei nötigenfalls durch Zwangsmaßnahmen zur Befolgung seiner (zunächst) unbedingten und uneingeschränkten Prozeßeinlassungspflicht verhalten werden. Das Gericht hat die Prozeßfähigkeit und Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten unabhängig von dessen Mitwirkungsbereitschaft von Amts wegen zu prüfen. B... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §173 AStPO §174
Rechtssatz: Ohne vorangehende gerichtliche Vorladung im Sinn des § 173 StPO darf die Vorführung des Beschuldigten (Verdächtigen) nur bei Vorliegen eines Vorführungsgrundes bzw Haftgrundes im Sinn des § 175 Abs 1 StPO angeordnet werden; einer vom Institut für gerichtliche Medizin der Universität Wien dem Beschuldigten zugemittelten Einladung kommt nicht die Eigenschaft einer gerichtlichen Vorladung zu. ... mehr lesen...
Norm: StPO §159StPO §173 AStPO §202
Rechtssatz: Die Androhung oder Verhängung einer Ordnungsstrafe zur Erzwingung des Erscheinens eines Beschuldigten vor Gericht ist gesetzwidrig. Entscheidungstexte 10 Os 144/68 Entscheidungstext OGH 05.11.1968 10 Os 144/68 Veröff: SSt 39/40 = EvBl 1969/152 S 219 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...