Norm: StPO §156 Abs1 Z2StPO §165
Rechtssatz: Einen Entfall des Zeugnisverweigerungsrechts bei Hervorkommen neuer Verfahrensergebnisse (nach Durchführung einer kontradiktorischen Vernehmung im Sinn des § 165 StPO) sieht das Gesetz nicht vor. Auch der allfällige Umstand, dass die neuen Verfahrensergebnisse eine Kontrollbeweisführung indizieren, vermag das Fortbestehen des Zeugnisverweigerungsrechts nicht zu tangieren. Entschei... mehr lesen...
Norm: StPO §165StPO §252 Abs1 Z2aStPO §281 Abs1 Z1a
Rechtssatz: Die kontradiktorische Vernehmung (§ 165 StPO) ist - ungeachtet einer Verlesung des darüber aufgenommenen Protokolls oder Vorführung der Ton- und Bildaufnahmen (§ 252 Abs 1 Z 2a StPO) - nicht Teil der "ganzen Hauptverhandlung" iSd § 281 Abs 1 Z 1a StPO. Entscheidungstexte 15 Os 158/13v Entscheidungstext OGH 11.12.2013 15 Os... mehr lesen...
Gründe: Mit Antrag auf Bestrafung vom 17. Dezember 2007 legte die Staatsanwaltschaft Innsbruck im Verfahren AZ 9 U 666/07i des Bezirksgerichts Innsbruck ua Laura C***** (nunmehr A*****) ein am 5. November 2007 begangenes Vergehen des Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB zur Last (ON 3). Die Beschuldigte wurde zu diesem Vorwurf von der Polizei als Verdächtige im Beisein eines Dolmetschers für die rumänische Sprache vernommen (ON 2 S 29). Die Angaben der Anzeiger Frieda und Johann S***** w... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck legte Hans Georg L***** im Verfahren AZ 9 U 238/08z des Bezirksgerichts Innsbruck mit Strafantrag vom 24. Juni 2008 das Vergehen des Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB zur Last (ON 4). Weil dem Angeklagten die Ladung zur Hauptverhandlung nicht zugestellt und sein Aufenthalt nicht eruiert werden konnte, wurde er zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben (ON 7) und das Verfahren gemäß § 197 Abs 1 StPO abgebrochen (ON 8). Am 30. September 2008 wurd... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas M***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 27. Jänner 2008 in Oberpullendorf Aniko H***** mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt, indem er sie mit beiden Armen umschlang, sie ins Schlafzimmer zerrte, ihre beiden Handgelenke mit seiner linken Hand über den
Kopf: festhielt und in weiterer Folge am Rücken bzw über dem
Kopf: fixierte, mit den Beinen ihre Beine spreizte und von... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Samuel B***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach § 205 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Samuel B***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach Paragraph 205, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er im September 2000 in St. Martin, Gemeinde Feldkirchen, die infolge Cannabis... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert V***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (I) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 3 letzter Fall StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert V***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB (römisch eins) und der schweren Nötigung nach Paragraphen 105, Absatz eins,, 106 Absatz eins, Ziffer 3, letzter Fall StGB (römisch II) schuldig ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Adel A***** (richtig:) jeweils mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (B), der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 1998/153 (C) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF vor BGBl I 2004/15 (D) sowie des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 2004/15 (E)... mehr lesen...
Gründe: Gerhard G***** wurde des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 aF StGB (I) und des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Danach hat er Gerhard G***** wurde des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, aF StGB (römisch eins) und des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach Paragraphen 15,, 269 Absatz eins, StGB (römisch II) schuldig erkannt. Dana... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Almir M***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien seine Ehefrau Mirsada M***** Mit dem angefochtenen Urteil wurde Almir M***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien seine Ehef... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs1 Z2aStPO §156 Abs1 Z2StPO §162aStPO §165
Rechtssatz: Einen Entfall des Entschlagungsrechts bei Hervorkommen neuer Beweisergebnisse (nach Durchführung einer kontradiktorischen Vernehmung im Sinn des § 162a StPO) sieht das Gesetz nicht vor. Entscheidungstexte 14 Os 94/03 Entscheidungstext OGH 30.09.2003 14 Os 94/03 11 Os 1... mehr lesen...
Gründe: Mario E***** wurde des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mario E***** wurde des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 1. Februar 2002 in Niklasdorf Marion S***** mit Gewalt, indem er ihr seine Hand auf den Mund drückte, ihr mit der flachen Hand ins Gesicht schlug, ihr die Oberschenkel auseinanderdrückte und ihre Strumpfhose zerriss, durch Entziehung der persönlichen Freiheit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Fritz G***** des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er Anfang August 2001 in Mürzzuschlag außer den Fällen des § 201 StGB die Sabrina N***** durch gefährliche Drohung, indem er äußerte, sie dürfe solange nicht die Wohnung verlassen, bis sie sich ausgezogen habe, zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung, nämlich zum Betasten ihrer Brust und Einführen eines Fingers in die Scheide, nötigte.... mehr lesen...
Gründe: Mehmed D***** wurde des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (I.), des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (II.), des Vergehens der (richtig:) teils vollendeten, teils versuchten (US 27) Nötigung nach §§ 105 Abs 1 und 15 StGB (IV.) und des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB (V.) schuldig erkannt. Mehmed D***** wurde des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach Paragraph 229, Absatz eins, StGB (römisch eins.), des Verb... mehr lesen...
Gründe: Die auf § 281 Abs 1 Z 4, 5, 5a und 9 lit a StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wendet sich gegen seine Schuldsprüche wegen Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I) und Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (II), womit ihm angelastet wird, eine am 7.September 1988 geborene Unmündige dadurch auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbraucht zu haben, daß er sie von September 1996 bi... mehr lesen...
Norm: StPO §162aStPO §165StPO §252 Abs1 Z2aStPO §281 Abs1 Z1aStPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Angeklagte bei der Zeugenvernehmung durch den Untersuchungsrichter anwaltlich nicht vertreten war, begründet mangels einer hiedurch verletzten prozessualen Vorschrift keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 14 Os 95/95 Entscheidungstext OGH 08.08.1995 14 Os 95/95 ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...