Norm: StPO §47 Abs1StPO §126 Abs4
Rechtssatz: Die Prozessordnung determiniert die Umstände, die zur Befangenheit führen, einerseits durch ausdrückliche Aufzählung (§ 47 Abs 1 Z 1 und 2 StPO), andererseits mittels Generalklausel (§ 47 Abs 1 Z 3 StPO). Aus dieser Differenzierung erhellt, dass der Gesetzgeber die Befangenheit, die allein aus einer bestimmten Stellung folgt, abschließend regeln wollte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §18 Abs3StPO §47 Abs1 Z2StPO §126 Abs4StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine Person, die im Ermittlungsverfahren als Polizeibeamter des Einsatzkommandos Cobra (vgl § 1 Z 4 der Sondereinheiten?Verordnung, BGBl II 1998/207) von den Ermittlungsbeamten der Kriminalpolizei bei der Aufklärung des Sachverhalts zur Unterstützung beigezogen worden ist, hat damit (auch) kriminalpolizeilichen Exekutivdienst (vgl § 18 Abs 3 StPO) versehen, war demna... mehr lesen...
Norm: StPO §47 Abs1 Z3StPO §126 Abs4StPO §281 Abs1 Z4
Rechtssatz: Eine Person, die zuvor zwar nicht als Organ der Kriminalpolizei, aber für diese (oder die Staatsanwaltschaft) aufgrund eines dienstlichen Naheverhältnisses in deren Auftrag ? etwa durch Abgabe einer Expertise im Rahmen einer besonderen Einrichtung (Tätigkeit von Bediensteten der Sicherheitsbehörden etwa im Rahmen kriminaltechnischer Untersuchungen) oder als bei einer Strafverfolg... mehr lesen...
Norm: StPO §47 Abs1StPO §126 Abs4
Rechtssatz: Die Behauptung von Befangenheit des Sachverständigen im Hauptverfahren aufgrund seiner Tätigkeit im Auftrag der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren macht den Grund des § 47 Abs 1 Z 3 (iVm § 126 Abs 4 erster Satz) StPO, nicht aber jenen der Z 2 geltend, steht doch keine vormalige Tätigkeit des Sachverständigen als Organ der Kriminalpolizei, als Staatsanwalt oder als Richter in Rede. ... mehr lesen...
Norm: StPO §126 Abs2c BStPO §126 Abs3 BStPO §126 Abs4 BStPO §128 Abs2aB-VG Art89 Abs2
Rechtssatz: Antrag auf Aufhebung wegen Verfassungswidrigkeit jener Bestimmungen der StPO, die im Spannungsverhältnis zu Art 6 Abs 3 lit d zweiter Fall MRK stehen. Entscheidungstexte 11 Os 26/14d Entscheidungstext OGH 16.09.2014 11 Os 26/14d 11 Os 86/14b E... mehr lesen...
Norm: StPO §55 BStPO §126 Abs4 B
Rechtssatz: Wenn ein Sachverständiger bei einem sehr allgemeinen Anfangsverdacht von der Staatsanwaltschaft mit nicht weiter determinierten Erhebungen zu einer Straftat, insbesondere ohne Nennung eines konkreten Beweisthemas beauftragt wird und das vorhandene, nicht ohne weiteres aussagekräftige Beweismaterial aufarbeitet und auf ein strafrechtliches Verdachtssubstrat hin untersucht, dann mutiert er von einem un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Andrea H***** und Heinz B***** wegen Betrugs (A) und Abgabenhinterziehung (C) schuldig erkannt. Von Betrugsvorwürfen in weiteren Fällen wurden Andrea H***** und Heinz B***** freigesprochen (Freisprüche A und ohne Bezeichnung US 27), überdies Andrea H***** und Johann Maximilian H***** (hinsichtlich dessen das Urteil unbekämpft blieb) vom Vorwurf eines durch die Staatsanwaltschaft als Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläub... mehr lesen...
Gründe: Soweit im Verfahren über die hier gegenständlichen Nichtigkeitsbeschwerden relevant wurden mit dem angefochtenen Urteil (das auch unangefochten gebliebene Freisprüche der folgend Genannten enthält) Helmut E*****, Dkfm. Johann Z***** und Mag. Peter N***** jeweils des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB sowie jeweils mehrerer Vergehen nach § 255 Abs 1 Z 1 AktG, Mag. Peter N***** mit Ausnahme des Schuldspruchpunkts V/6 als Beitragstäter nach § 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Patrick S***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs 1 StGB eingewiesen. Danach hat er am 1. Juli 2008 in Fieberbrunn unter dem Einfluss eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, nämlich einer schizoaffektiven Störung in Verbindung mit einem organischen Psychosyndrom 1./ die Polizeibeamten Markus S*****, Franz F*****, Rol... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch Freisprüche - von denen übrigens der erste (US 4 erster Absatz) als „Subsumtionsfreispruch" in
Betreff: der rechtlichen Nichtannahme idealkonkurrierender strafbarer Handlungen nach § 201 Abs 1 StGB (US 9 unten, 24 Mitte) unangebracht war (Lendl, WK-StPO § 259 Rz 1, Fabrizy StPO10 § 259 Rz 16) - enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Mario B***** einer unbestimmten Zahl von Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuld... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche der beiden Angeklagten enthält, wurden Walter Br***** und Hermann W***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB, Walter Br***** teilweise, Hermann W***** ausschließlich als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach haben sie - zusammengefasst wiedergegeben - in Eferding, Hermann W***** ab 31. März 1994, teils im bewussten und gewollten Zusammenwirken, Walt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Ein strafgerichtlich rechtskräftig Verurteilter muss das Urteil gegen sich gelten lassen und kann sich im nachfolgenden Rechtsstreit einer anderen Partei gegenüber nicht darauf berufen, dass er eine Tat, derentwegen er strafgerichtlich verurteilt wurde, nicht begangen habe (SZ 68/195). Das bedeutet aber nicht, dass es ihm verwehrt wäre, aus einem rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteil Amtshaftungsansprüche abzuleit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.August 1955 geborene Zvonko B*** der Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB (A) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB (B) sowie der Vergehen des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB (C) und der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB (D) schuldig erkannt. Darnach hat er A) zwischen Anfang 1988 und 23.Februar 1989 in Volders in zahlreichen Fällen ... mehr lesen...
Gründe: Otto S*** wurde des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, die Nachgenannten durch Vorlage einer von der Annahmestelle 11175 mit einer Stampiglie versehenen Wettscheinkopie der 3. Sporttotorunde vom 13., 14. und 15.Jänner 1984, in der ein nicht in Einklang mit den Wettbewerbsb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden neben anderen Angeklagten der am 12.Mai 1951 geborene Dr.Bruno H***, der am 23.Oktober 1958 geborene Michael W***, der am 10. September 1958 geborene Gottfried Heinrich K***, der am 19.Juni 1956 geborene Dr.Martin N***, der am 20.November 1922 geborene Egon B*** und der am 24.August 1950 geborene Dr.Hermann P*** jeweils des Verbrechens nach § 3 g Abs. 1 VerbotsG sowie der am 25.März 1951 ge... mehr lesen...
Norm: StPO §120 AStPO §126 Abs3 BStPO §126 Abs4 BStPO §281 Abs1 Z4 A
Rechtssatz: Einwendungen gegen einen Sachverständigen, der im Strafverfahren ein Gutachten über das nämliche Thema wie in einem zuvor im Auftrag einer am Verfahrensausgang interessierten Person abgegebenen Privatgutachten erstatten soll, sind erheblich im Sinn der §§ 120, 248 Abs 1 StPO. Die Abweisung solcher zeitgerecht in der Hauptverhandlung deponierter Einwendungen begründ... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte mit dem angefochtenen Urteil schuldig: 1. den am 18.Februar 1947 geborenen Handelsvertreter (Band IX, S. 8) Erich B*** a/ des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3, 148, zweiter Fall, sowie 15 StGB, zum Teil als Beteiligten nach dem § 12 StGB (Punkt I/A des Schuldspruchs) und b/ des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Untreue nach dem § 153 Abs 1 und Abs 2... mehr lesen...
Norm: StPO §120StPO §126 Abs3 BStPO §126 Abs4 B
Rechtssatz: Bei "erheblichen Einwendungen" im Sinne des § 120 StPO muss es sich um Umstände handeln, die die Person des Sachverständigen von vornherein ungeeignet erscheinen lassen, etwa wegen persönlicher Kontakte zu Personen, die am Ausgang des Strafverfahrens interessiert sind oder wegen mangelnden Fachwissens. Entscheidungstexte 9 Os 105/73 ... mehr lesen...