Norm: StPO §112 Abs1StPO §112 Abs2StPO §112 Abs3
Rechtssatz: Im Fall eines Widerspruchs gegen die Sicherstellung ist zunächst das Aufforderungsverfahren und erst im Anschluss daran das Sichtungsverfahren durchzuführen. Die Rechtsansicht, das Aufforderungsverfahren könne unterbleiben, wenn das Gericht schon vorweg zur Ansicht gelange, dass ein gesetzlich anerkanntes Verschwiegenheitsrecht in concreto nicht vorliege, widerspricht der Systematik d... mehr lesen...
Norm: StPO §112 Abs1StPO §112 Abs2
Rechtssatz: Im Sichtungsverfahren ist zu prüfen, ob die Offenlegung der sichergestellten schriftlichen Aufzeichnungen oder Datenträger eine Umgehung des vom Widersprechenden behaupteten, in § 112 Abs 1 StPO näher umschriebenen gesetzlich anerkannten Verschwiegenheitsrechts bedeuten würde, nicht jedoch, ob die allgemeinen Sicherstellungsvoraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit der Sicherstellung vorliegen. D... mehr lesen...
Norm: StPO §112 Abs1StPO §112 Abs2
Rechtssatz: Andere als die von der Sicherstellung betroffene Personen sind zu einem Widerspruch im Sinn des § 112 StPO nicht legitimiert. Von der Sicherstellung betroffen ist jene Person, welche die sichergestellten schriftlichen Aufzeichnungen oder Datenträger in ihrer Verfügungsmacht hat Entscheidungstexte 13 Os 94/17y Entscheidungstext OGH 11.10.201... mehr lesen...
Begründung: Mit am 21. Dezember 1993 beim Landesgericht Eisenstadt eingebrachtem Schriftsatz beantragte die P***** International Inc. die Einleitung der Voruntersuchung gegen Friedrich E***** und Gabor S***** wegen Verdachts der Vergehen nach §§ 51 und 52 MSchG. Nach Einbeziehung der Anzeige in ein gegen Friedrich E***** und andere bereits wegen verschiedener Finanzvergehen nach dem FinStrG anhängiges Strafverfahren ordnete der Untersuchungsrichter am 22. Dezember 1993 antragsg... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §77 Abs1StPO §112 Abs2
Rechtssatz: Ein zur Verfahrenseinstellung nach § 46 Abs 3 StPO berechtigendes Fristsäumnis (§ 112 Abs 2 StPO) liegt nur dann vor, wenn der Privatankläger (oder dessen Vertreter) von der Schließung der Voruntersuchung durch mündliche Verkündung vor Gericht oder durch Zustellung einer Ausfertigung einer solchen Verfügung (§ 77 Abs 1 StPO) mit der Belehrung in Kenntnis gesetzt wurde, daß die Nichteinh... mehr lesen...
Norm: StPO §89 AStPO §90StPO §112 Abs2
Rechtssatz: Diese Gesetzesstellen enthalten keine Fallfristen. Eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 112 Abs 2 StPO auf den Abschluß von Vorerhebungen ist nicht zulässig. Entscheidungstexte 5 Os 313/56 Entscheidungstext OGH 04.05.1956 5 Os 313/56 Veröff: SSt XXVII/26 = EvBl 1956/206 = RZ 1956/9 S 120 ... mehr lesen...
Norm: StPO §112 Abs2
Rechtssatz: Fristverlängerung ausgeschlossen. Entscheidungstexte 5 Os 324/54 Entscheidungstext OGH 02.04.1954 5 Os 324/54 Veröff: SSt XXV/35 = EvBl 1954/408 S 596 5 Os 313/56 Entscheidungstext OGH 04.05.1956 5 Os 313/56 Veröff: SSt XXVII/26 European Case... mehr lesen...