Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge so oder: BF) wurde am XXXX .2022 verhaftet und die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Mit Urteil des Landesgerichts XXXX wurde er wegen Suchtmitteldelikten zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge so oder: BF) wurde am römisch 40 .2022 verhaftet und die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Mit Urteil des Landesgerichts römi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) wurde am XXXX .2018 verhaftet und danach in Untersuchungshaft genommen. Die Beschwerdeführerin (BF) wurde am römisch 40 .2018 verhaftet und danach in Untersuchungshaft genommen. Mit Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX .2020, GZ XXXX , wurde die BF im ersten Rechtsgang wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB (ON 309) sowie im zweiten Rechtsgang wegen vier Verbrechen der Bandstiftung nach §§ 169 Abs 1, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde aufgrund eines europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft XXXX am XXXX .2024 im Zuge der Auslieferung von Kroatien via Slowenien an der slowenisch-österreichischen Grenze festgenommen und am selben Tag in die Justizanstalt (im Folgenden: JA) eingeliefert. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde aufgrund eines europäischen Haftbefehls der Staatsanwal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Kroatiens, lebt seit 1991 und somit ab seinem dritten Lebensjahr durchgehend in Österreich. Aufgrund mehrfacher strafgerichtlicher Verurteilungen wurde ihm mit Schriftsatz des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA / belangte Behörde) vom 19.02.2018 mitgeteilt, dass aufgrund seines langjährigen Aufenthaltes vorerst noch von der Erlassung eines gegen ih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, vom 20.11.2018 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt II.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt III.). Begründend ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Gegen den Beschwerdeführer wurde bereits mit Bescheid vom 01.06.2018 ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren erlassen, nachdem er von einem österreichischen Strafgericht rechtkräftig wegen Fälschung unbarer Zahlungsmittel und gewerbsmäßigem Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung zu einer teilbedingten Zusatzstrafe in der Dauer von acht Monaten verurteilt wurde. Dabei wurde auf eine Verurteilung durch ein bulgarisches Geri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Einlangen XXXX 2019 wurde dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde, BFA) ein Haftmeldezettel hinsichtlich des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) übermittelt, aus welchem hervorging, dass selbiger mit XXXX 2019 in der Justizanstalt XXXX melderechtlich erfasst wurde. 2. Mit Schreiben des Landesgerichtes XXXX , einlangend mit XXXX 2019, wurde die belangte Behörde darüber informiert, dass der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom 17.08.2019 seitens der Justizanstalt XXXX wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde, BFA), darüber verständigt, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) in Untersuchungshaft genommen worden sei. 2. Mit Beschluss des Landesgerichtes XXXX vom 30.09.2019 zu XXXX wurde die Untersuchungshaft wegen bedingt obligatorischer Untersuchungshaft (§ 173 Abs 6 StPO) fortgesetzt, zumal ... mehr lesen...