Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) wies mit Bescheiden jeweils vom 11.04.2017, die Anträge auf internationalen Schutz des Erstantragstellers, eines irakischen Staatsangehörigen, und seiner Ehegattin, der Zweitantragstellerin, einer marokkanischen Staatsangehörigen, hinsichtlich der Zuerkennung des Status des/der Asylberechtigten und der Zuerkennung des Status des/der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) wies mit Bescheiden jeweils vom 11.04.2017, die Anträge auf internationalen Schutz des Erstantragstellers, eines irakischen Staatsangehörigen, und seiner Ehegattin, der Zweitantragstellerin, einer marokkanischen Staatsangehörigen, hinsichtlich der Zuerkennung des Status des/der Asylberechtigten und der Zuerkennung des Status des/der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 12.06.2020, Zl. 1089843200/200476975, wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, bis zur Ausreise durchgängig in der Betreuungseinrichtung XXXX , Unterkunft zu nehmen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Vorstellung. Mit Schreiben vom 22.06.2020 wurde der Beschwerdeführer vom Ergebnis der Beweisaufnahme in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdeführer gab hi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger der Russischen Föderation, gehört der tschetschenischen Volksgruppe an, reiste im September 2003 im Alter von 12 Jahren mit seiner Familie ins Bundesgebiet ein und wurde für ihn am 28.09.2003 ein Asylantrag gestellt. 2. Der Asylantrag des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid des damals zuständigen Bundesasylamtes vom 07.03.2005 gemäß § 7 AsylG 1997 abgewiesen (Spruchpunkt I.), die Zurückweisung, Zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige Nigerias, stellte 2015 einen ersten Asylantrag und nach dessen von diesem Gericht 2017 bestätigter Abweisung einen Folgeantrag, dessen Zurückweisung samt Rückkehrentscheidung dieses Gericht 2018 bestätigte. Darauf stellte sie einen weiteren Folgeantrag, dessen Zurückweisung wegen entschiedener Sache samt Rückkehrentscheidung, zweijährigem Einreiseverbot und Feststellung, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer, ein indischer Staatsangehöriger, reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 04.10.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 04.07.2018, Zahl: XXXX , wurde der Antrag des Beschwerdeführers betreffend die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten, sowie betreffend die Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen und gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte nach illegaler Einreise 2013 den ersten Antrag auf internationalen Schutz, zu dem er angab, er sei Kopte und von Salafisten bedroht worden, ferner von Übergriffen der Baltagiya-Banden betroffen gewesen. Das BFA hat den Antrag 2015 als unbegründet abgewiesen. Zugleich wurde dem Beschwerdeführer kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, wider ihn eine Rückkehrentscheidung erlassen und fes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer reiste am 22. Oktober 1997 unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet ein und stellte erstmals am 4. November 1997 unter der Behauptung, Staatsangehöriger von Sierra Leone zu sein, einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 14. November 1997 als unbegründet abgewiesen wurde. Dagegen erhob er fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung an den Unabhängigen Bundesasylsenat. Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Mit Mandatsbescheiden vom 10.07.2020, zugestellt am 13.07.2020, wurde den beschwerdeführenden Parteien [bP 1-7] gem. § 57 Abs 1 FPG aufgetragen, binnen 3 Tagen bis zu ihrer Ausreise durchgängig Unterkunft in der Betreuungseinrichtung XXXX , zu nehmen. Dagegen wurde durch ihren Rechtsfreund am 16.07.2020 Vorstellung erhoben. Moniert wurde, dass eine Wohnsitzauflage nur zulässig sei, wenn der Fremde seinen Aufenthaltsort nicht bekannt gibt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Mit Mandatsbescheiden vom 10.07.2020, zugestellt am 13.07.2020, wurde den beschwerdeführenden Parteien [bP 1-7] gem. § 57 Abs 1 FPG aufgetragen, binnen 3 Tagen bis zu ihrer Ausreise durchgängig Unterkunft in der Betreuungseinrichtung XXXX , zu nehmen. Dagegen wurde durch ihren Rechtsfreund am 16.07.2020 Vorstellung erhoben. Moniert wurde, dass eine Wohnsitzauflage nur zulässig sei, wenn der Fremde seinen Aufenthaltsort nicht bekannt gibt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Mit Mandatsbescheiden vom 10.07.2020, zugestellt am 13.07.2020, wurde den beschwerdeführenden Parteien [bP 1-7] gem. § 57 Abs 1 FPG aufgetragen, binnen 3 Tagen bis zu ihrer Ausreise durchgängig Unterkunft in der Betreuungseinrichtung XXXX , zu nehmen. Dagegen wurde durch ihren Rechtsfreund am 16.07.2020 Vorstellung erhoben. Moniert wurde, dass eine Wohnsitzauflage nur zulässig sei, wenn der Fremde seinen Aufenthaltsort nicht bekannt gibt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Mit Mandatsbescheiden vom 10.07.2020, zugestellt am 13.07.2020, wurde den beschwerdeführenden Parteien [bP 1-7] gem. § 57 Abs 1 FPG aufgetragen, binnen 3 Tagen bis zu ihrer Ausreise durchgängig Unterkunft in der Betreuungseinrichtung XXXX , zu nehmen. Dagegen wurde durch ihren Rechtsfreund am 16.07.2020 Vorstellung erhoben. Moniert wurde, dass eine Wohnsitzauflage nur zulässig sei, wenn der Fremde seinen Aufenthaltsort nicht bekannt gibt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Mit Mandatsbescheiden vom 10.07.2020, zugestellt am 13.07.2020, wurde den beschwerdeführenden Parteien [bP 1-7] gem. § 57 Abs 1 FPG aufgetragen, binnen 3 Tagen bis zu ihrer Ausreise durchgängig Unterkunft in der Betreuungseinrichtung XXXX , zu nehmen. Dagegen wurde durch ihren Rechtsfreund am 16.07.2020 Vorstellung erhoben. Moniert wurde, dass eine Wohnsitzauflage nur zulässig sei, wenn der Fremde seinen Aufenthaltsort nicht bekannt gibt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Mit Mandatsbescheiden vom 10.07.2020, zugestellt am 13.07.2020, wurde den beschwerdeführenden Parteien [bP 1-7] gem. § 57 Abs 1 FPG aufgetragen, binnen 3 Tagen bis zu ihrer Ausreise durchgängig Unterkunft in der Betreuungseinrichtung XXXX , zu nehmen. Dagegen wurde durch ihren Rechtsfreund am 16.07.2020 Vorstellung erhoben. Moniert wurde, dass eine Wohnsitzauflage nur zulässig sei, wenn der Fremde seinen Aufenthaltsort nicht bekannt gibt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Mit Mandatsbescheiden vom 10.07.2020, zugestellt am 13.07.2020, wurde den beschwerdeführenden Parteien [bP 1-7] gem. § 57 Abs 1 FPG aufgetragen, binnen 3 Tagen bis zu ihrer Ausreise durchgängig Unterkunft in der Betreuungseinrichtung XXXX , zu nehmen. Dagegen wurde durch ihren Rechtsfreund am 16.07.2020 Vorstellung erhoben. Moniert wurde, dass eine Wohnsitzauflage nur zulässig sei, wenn der Fremde seinen Aufenthaltsort nicht bekannt gibt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ein Staatsangehöriger von Nigeria, stellte nach Umgehung der Grenzkontrollen am 16.04.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Eine EURODAC-Abfrage ergab, dass der Beschwerdeführer bereits am 27.12.2013 in Italien einen Asylantrag gestellt hat. Nach einem durchgeführten Konsultationsverfahren zwischen der österreichischen und italienischen Dublinbehörde, wurde Italien mit 06.05.2015 der zuständige Dublin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Antrag des Beschwerdeführers vom 21.12.2013 auf internationalen Schutz wurde mit Bescheid vom 01.06.2016, Zl. XXXX , abgewiesen und gegen ihn eine Rückkehrentscheidung erlassen, wobei die Frist für die freiwillige Ausreise mit 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgelegt wurde. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit ho. Erkenntnis vom 11.02.2019, ausgefertigt am 25.04.2019, I409 2128232-1/51E vom 11.02.2019 abgewi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde am 11.03.2006 von der Bundespolizeidirektion XXXX , XXXX, wegen des Verdachts auf Diebstahl festgenommen, angezeigt und in die Justizanstalt XXXX eingeliefert. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts XXXX vom 13.04.2006 wurde der Beschwerdeführer wegen den §§ 15, 127, 15, 105 Abs. 1, 83 ABs.1 StGB und 50 Abs. Z. 2 WaffG zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten, davon 6 Monate bedingt auf eine Probezeit... mehr lesen...