Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache nach dem MRG der Antragsteller 1. Wolfgang S***** und 2. Friederike S*****, beide vertreten durch Nusterer & Mayer, Rechtsanwälte OG in St. Pölten, wider den Antragsgegner Dkfm. Günter K*****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin leitete bei der Schlichtungsstelle ein Verfahren zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnung ein und nannte als Antragsgegnerin die im Grundbuch eingetragene Liegenschaftseigentümerin, vertreten durch die Beklagte. Tatsächlich verwaltet zwar die Beklagte die Liegenschaft, jedoch nicht für die Liegenschaftseigentümerin, sondern für die im Grundbuch einverleibte Baurechtsberechtigte. Die hier Beklagte, vertreten durch die Beklagtenvertreter, stellte im Ver... mehr lesen...
Norm: ZPO §38AußStrG 2005 §6 Abs4MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Für die in § 37 Abs 1 MRG genannten außerstreitigen Mietrechtsverfahren ist § 38 ZPO sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 9/08m Entscheidungstext OGH 12.03.2008 7 Ob 9/08m Beisatz: Hier: Auch im Verfahren nach § 40 MRG hat der Prozessgegner gegenüber dem ohne Vollmacht Handelnden Anspruch auf Ersatz seiner ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 3. 2. 2004 wurde in gegenständlicher Enteignungssache die Entschädigung der fünf Grundstückseigentümerinnen (der nunmehrigen Antragstellerinnen) a) für die Enteignung durch Einräumung des lastenfreien Eigentums mit 52.046,46 EUR (10.409,30 EUR je Miteigentümerin), b) für die
Begründung: einer Servitut mit 2.093,22 EUR (418,65 EUR je Miteigentümerin) und c) für die Wertminderung eines Restgrund... mehr lesen...
Norm: ABGB §1020ZPO §26ZPO §36AußStrG 2005 §4 Abs1AußStrG 2005 §6 Abs4
Rechtssatz: Die Vertretungsbefugnis eines während eines Außerstreitverfahrens erster Instanz (in welchem sich eine Partei durch jede eigenberechtigte Person vertreten lassen kann) emeritierten Rechtsanwalts bleibt bis zur Aufhebung der Vollmacht nach allgemeinen Grundsätzen, insbesondere durch Widerruf oder Kündigung (§§ 1020 f ABGB), weiterhin bestehen. ... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach der am 2. 6. 2004 verstorbenen Anna Maria S***** beantragten der erblasserische Witwer sowie die erblasserischen Kinder, das minderjährige Kind vertreten durch den Kollisionskurator, die schriftliche Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung. In der Folge entschlugen sich die Töchter des Erbrechtes zu Gunsten des Witwers. Mit Schriftsatz vom 24. 8. 2005 gab der Witwer eine unbedingte Erbserklärung (nunmehr Erbantrittserklärung) ab, w... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr.Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Anton G*****, vertreten durch Dr. Walter Hausberger und andere Rechtsanwälte in Wörgl, gegen die beklagte Partei (nunmehr) Friedrich F*****, vertreten durch Dr. Andreas Kolar,... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank gewährte dem zu 1b) beklagten damaligen Rechtsanwalt Dr. S***** ein Darlehen über S 21,000.000,- und eines über S 6,000.000,-, welche beide teilweise grundbücherlich sichergestellt wurden. Am 15. 12. 1994 brachte sie eine Klage auf Rückzahlung der gewährten Darlehen ein. Mit bei Gericht am 18. 1. 1995 eingelangtem Schriftsatz erstattete Dr. S***** Klagebeantwortung. Mit Beschluß vom 23. 3. 1995 wurde über das Vermögen des Dr. S***** der Konkurs er... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte finanzierte den Bau eines Mehrfamilienwohnhauses im Kreditweg. Nachdem ein dieses Bauvorhaben als Generalunternehmer betreibendes Bauunternehmen insolvent geworden war, sollte der Bau von einer Auffanggesellschaft fortgeführt werden. Die Beklagte erklärte sich bereit, die Finanzierung weiterhin zu übernehmen, wobei sie die Bedingung stellte, daß ein Baumeister ihres Vertrauens zur Kontrolle beigezogen würde. Das den Bau fortführende Unternehmen und die B... mehr lesen...
Norm: ABGB §1024ZPO §35 Abs1AußStrG 2005 §6 Abs4
Rechtssatz: Durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vollmachtgebers wird die Prozessvollmacht nicht berührt, weil § 35 Abs 1 ZPO gegenüber § 1024 ABGB lex specialis ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Rechtsstreit vor oder nach Konkurseröffnung (Eintritt der Prozessunfähigkeit) eingeleitet wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 5/97... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vom Handelsgericht WIEN wurde am 9.2.1977 über das Vermögen der beiden Firmen C Gesellschaft mbH und B Gesellschaft mbH der Ausgleich und am 2.Mai 1977 über das Vermögen des ersteren (S 52/77) sowie am 4.Mai 1977 über das der letzteren (S 54/77) der Anschlußkonkurs eröffnet und in beiden Verfahren der Kläger als Masseverwalter bestellt. Dieser begehrt von der Beklagten - nach einer Klagserweiterung - den Betrag von S 584.387,03 s.A. Diese habe als ehemalige Rech... mehr lesen...
Norm: ABGB §1024KO §26ZPO §35AußStrG 2005 §6 Abs4
Rechtssatz: Der Konkurs über das Vermögen des Machtgebers lässt eine von ihm erteilte Prozessvollmacht nicht erlöschen. Entscheidungstexte 5 Ob 704/77 Entscheidungstext OGH 24.01.1978 5 Ob 704/77 2 Ob 542/82 Entscheidungstext OGH 28.09.1982 2 Ob 542/82 ... mehr lesen...