Begründung: Über das Vermögen des seinerzeitigen Eigentümers der im
Kopf: dieses Beschlusses genannten Liegenschaft wurde mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 4.6.1991 das Konkursverfahren eröffnet. Noch vor der Konkurseröffnung war auf der Liegenschaft des Gemeinschuldners die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung mit Rechtswirksamkeit bis 11.3.1992 angemerkt worden. Im Range nachfolgend sind exekutive Pfandrechte einverleibt, darunter eines zugunsten der Revisionsre... mehr lesen...
Begründung: Die O***** Gesellschaft mbH beantragte auf Grund der als Dienstbarkeitsvertrag überschriebenen Urkunde vom 3.7.1991 und der Vollmacht vom 10.5.1990 die Bewilligung der Einverleibung der Dienstbarkeit der Duldung der Gasleitung OGV P***** nach Inhalt und Umfang des Vertragspunktes 2. und 10. hinsichtlich des Grundstückes ***** der im Eigentum der am ***** geborenen Hildegard P***** stehenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab. ... mehr lesen...
Begründung: Bei der Verlassenschaftsabhandlung am 20.2.1991 gab der erbl. Sohn die unbedingte Erbserklärung auf Grund des Gesetzes zum gesamten Nachlaß ab und beantragte die Einantwortung des Nachlasses an ihn, wogegen die mit Vermächtnissen bedachten Geschwisterkinder der Erblasserin gemäß § 812 ABGB die Nachlaßabsonderung beantragten, weil der Erbe im Ausland wohne, sich aber damit einverstanden erklärten, daß die Nachlaßseparation bzw. Sicherstellung nur auf die im Vermögensbeken... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** der KG H*****; mit ihren Anteilen ist Ehegattenwohnungseigentum am Objekt W 1 verbunden. Auf den beiden Eigentumsanteilen war zu C-LNR 2 a eine bis 23. 4. 1991 wirksame Rangordnung für ein Pfandrecht im Höchstbetrag von S 481.000,- eingetragen. Dieser Rang sollte antragsgemäß zur hypothekarischen Sicherstellung einer Darlehensforderung des Landes Niederösterreich von S 370.000,- samt 1 % Zinsen, 9 % ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als Richter in der Grundbuchssache des Antragstellers August S*****, vertreten durch Dr. Franz Leopold, öffentlicher Notar, 8082 Kirchbach, wegen Vornahme von Grundbuchshandlungen in der Liegenschaft EZ ***** KG *****, infolge Revisionsrekurses des Antragstelle... mehr lesen...
Begründung: Mit gemeinsamem Antrag vom 31. 5. 1990 beantragten die beiden Antragstellerinnen beim Erstgericht die freiwillige Feilbietung der ihnen je zur Hälfte gehörenden Liegenschaft EZ ***** KG ***** zwecks Zivilteilung. Bei der am 17. 12. 1990 von Dr. Herbert Seifner, öffentlichem Notar in Oberpullendorf, als Gerichtskommissär durchgeführten freiwilligen Versteigerung der genannten Liegenschaft wurde diese Liegenschaft der Erstantragstellerin zugeschlagen. Mit Beschluß vom 20... mehr lesen...
Norm: AußStrG §13 Abs2AußStrG §13 Abs4AußStrG §14 Abs2 Z1 C3a
Rechtssatz: Eine Bindung des Obersten Gerichtshofes an Bewertungsaussprüche des Rekursgerichtes besteht auch im Außerstreitverfahren dann nicht, wenn das Rekursgericht von den gemäß § 13 Abs 2 AußStrG sinngemäß anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen der §§ 54 Abs 2, 55 Abs 1 bis 3, 56 Abs 3, 57, 58 und 60 Abs 2 JN abgewichen ist; der Revisionsrekurs ist dann, wenn bei Anwendung dieser G... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht faßte am 31.1.1991 folgenden Beschluß (ON 144): 1. Die Erklärung des Dr.Gottfried D*****, Notarsubstitut,......keine Be- und Entlohnungsansprüche mehr geltend zu machen......, wird zur Kenntnis genommen; 2. Rechtsanwalt iR Dr.Kurt H*****......, dem als ehemaligen Kurator der Verstorbenen noch ein restlicher Be- bzw Entlohnungsanspruch von S 28.245 gegen die Verlassenschaft zusteht, wird .........die Nachlaßseparation bewilligt; ein allenfalls hervorko... mehr lesen...
Norm: AußStrG nF §13 Abs3AußStrG idF WGN 1997 §13 Abs4AußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §59 Abs3AußStrG 2005 §62 Abs3 B3GBG §126JN §60 Abs2
Rechtssatz: Der Ausspruch des Rekursgerichtes, ob der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt 50000,-- S übersteigt, ist gemäß § 13 Abs 3 AußStrG, § 126 Abs 1 GBG unanfechtbar und bindend, sofern nicht zwingende Bewertungsvorschriften (§ 13 Abs 2 Satz 1 AußStrG, § 126 Abs 1 GBG) verletzt wurden. ... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG S*****. Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Pregarten vom 9. Juni 1988, C 35/87-16, wurde in Punkt I.1. festgestellt, daß den Antragstellern jeweils als grundbücherlichen Hälfteeigentümern bestimmt genannter Grundstücke verschiedener, ebenfalls genau bezeichneter Liegenschaften der KG S***** über das dem Revisionsrekurswerber gehörige Grundstück Nr. ***** der Liegenschaf... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, daß die Unterbringung der Kranken Helene L***** im geschlossenen Bereich des Landesnervenkrankenhauses Hall i.T. für die Dauer von einem Monat ab dem Beginn der Unterbringung, also bis zum 5. 3. 1991, zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht wies mit dem angefochtenen Beschluß den dagegen erhobenen Rekurs der Kranken, vertreten durch den Patientenanwalt, zurück. Den ordentlichen Revisionsrekurs erklärte es... mehr lesen...