Rechtssatz: § 15 Abs2 Preisauszeichnungsgesetz ist lex specialis zu § 9 VStG: Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten ist nicht zulässig. Trotz Darlegung des Kontrollsystems sind auch konkrete Maßnahmen (im Kontrollnetz) zur Verhinderung der Übertretung zu behaupten und nachzuweisen. Schlagworte verantwortlicher Beauftragter; keine Delegation; Spezialität; Preisauszeichnung; nicht leicht zuordenbar; konkrete Maßnahme bei Kontrolle mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk, vom 13.2.1998, Zl MBA 16 - S 10699/97, hat folgenden
Spruch: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der M-AG - berechtigt zur Ausübung des Gemischtwarenhandels im Standort Wien, J-Gasse - zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Unternehmer ihre Pflicht zur Preisauszeichnung nicht erfüllt hat, und zwar insoferne nicht als am 14.8.1997 um 11.50 Uhr im Standort der wei... mehr lesen...
Rechtssatz: § 10 Abs 1 PrAG beinhaltet zwei Tatbestände: Einerseits sind die Preise für Sachgüter unter Angabe der handelsüblichen Gütebezeichnung und Verkaufseinheit auszuzeichnen (erster Satz), andererseits ist bei vorverpackten und vorportionierten Sachgütern der Preis der Packung auszuzeichnen (zweiter Satz). mehr lesen...
Rechtssatz: Die bloße Angabe des Preises pro Tasse (hier: Brombeeren) ohne Nennung des Gewichtes der Früchte in der Tasse entspricht nicht der handelsüblichen Verkaufseinheit, da als handelsübliche Verkaufseinheit bei Obst das Gewicht (zB bei Äpfeln, Birnen, Orangen, Erdbeeren) oder das Stück (zB bei Kiwis, Khakis, Melonen, Zitronen) gilt, und keine Normierung der "Tasse" dahingehend existiert, daß zweifelsfrei erkennbar wäre, wieviel (Kilo) Gramm in ihr enthalten ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Beschuldigte durch die erste Instanz zu Unrecht nach § 2 Abs 1 iVm § 15 Abs 1 Preisauszeichnungsgesetz für schuldig erkannt und wäre er im Zuge des Berufungsverfahrens lediglich nach § 4 Abs 1 leg cit zur verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung zu ziehen, so ist dies im Berufungsverfahren unbeachtlich, da die Berufungsbehörde zur Auswechslung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat gemäß § 66 Abs 4 AVG nicht berechtigt ist (so auch VwGH vom 26.11.1985, Zahl: 84/0... mehr lesen...