Entscheidungsgründe: Der Kläger war von 2. 1. 2007 bis 30. 6. 2007 bei der Beklagten als Marktleiter-Stellvertreter zu einem Bruttogehalt (einschließlich Zulagen und Überstundenpauschale) von 1.534,26 EUR monatlich beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Dienstgeberkündigung. Der Kläger befand sich vom 2. 4. 2007 bis 23. 4. 2007, dann aufgrund eines Arbeitsunfalls vom 2. 5. 2007 bis 2. 6. 2007 und schließlich vom 5. 6. 2007 bis 30. 6. 2007, diesmal wegen Lumbago, im Krankens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die in der Revision allein aufgeworfene Frage der Dauer der Dienstverhinderung wurde vom Berufungsgericht zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß nach den Feststellungen der erste ununterbrochene Krankenstand der Klägerin, der zum Teil auf die Folgen eines Arbeitsunfalls und zum Teil auf ein dav... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs2 III
Rechtssatz: Der Anspruch auf die Hälfte des nach § 8 Abs 1 AngG gebührenden Entgeltes schließt qualitativ unverändert an den vollen Entgeltsanspruch von der Vorerkrankung an. Entscheidungstexte 4 Ob 75/64 Entscheidungstext OGH 28.07.1964 4 Ob 75/64 Veröff: EvBl 1964/472 S 661 = IndS 1972 1-2, 826 (Anmerkung der Red) ... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs2 IIIVBG §24 Abs4
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 24 Abs 4 VBG ist ebenso wie die des § 8 Abs 2 AngG auszulegen (Arb 6635, 6657, 4 Ob 8/58). Entscheidungstexte 4 Ob 123/58 Entscheidungstext OGH 16.12.1958 4 Ob 123/58 Veröff: Arb 6970 = JBl 1959,351 (mit Glosse von Waas) = SozM ID,186 4 Ob 3/59 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs2 III
Rechtssatz: Wiederholte Erkrankungen sind nur dann im Sinne des § 8 AngG als Fortsetzung der ersten anzusehen, wenn die erneute Erkrankung spätestens sechs Monate nach dem neuerlichen Dienstantritt nach der ersten Erkrankung eintritt und zwar ohne Rücksicht auf die Anzahl der Krankmeldungen. Auf die Zeitdifferenz zwischen der zweiten Gesundmeldung und der dritten Erkrankung kommt es dagegen nicht an. Es ist auch nicht von... mehr lesen...
Der Kläger, der innerhalb eines halben Jahres zweimal durch Krankheit an der Leistung des Dienstes verhindert wurde, macht geltend, daß ihm aus Anlaß der zweiten Erkrankung das Entgelt für den Zeitraum von zehn Wochen und außerdem für weitere 37 Tage gebühre, da die erste Erkrankung nur eine Dienstverhinderung von fünf Tagen zur Folge gehabt hat. Das Arbeitsgericht hat den eingeklagten Differenzbetrag zuerkannt. Das Berufungsgericht wies das Klagebegehren ab. Der Oberste Gerichtsh... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs2 III
Rechtssatz: Ein Angestellter, der innerhalb eines halben Jahres zweimal erkrankt ist, kann nicht bei der zweiten Erkrankung unter Hinweis darauf, daß die erste Erkrankung nicht die in § 8 Abs 1 AngG angeführte Dauer erreicht hat, für einen längeren als aus § 8 Abs 2 AngG sich ergebenden Zeitraum seine Bezüge begehren. Entscheidungstexte 4 Ob 75/51 Entsch... mehr lesen...