Norm
AngG §8 Abs2 IIIRechtssatz
Ein Angestellter, der innerhalb eines halben Jahres zweimal erkrankt ist, kann nicht bei der zweiten Erkrankung unter Hinweis darauf, daß die erste Erkrankung nicht die in § 8 Abs 1 AngG angeführte Dauer erreicht hat, für einen längeren als aus § 8 Abs 2 AngG sich ergebenden Zeitraum seine Bezüge begehren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: wiederholte Verhinderung, abermalige Dienstverhinderung,Krankheit, Fortzahlung, Entgelt, Lohn, Gehalt, ZeitraumEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0027924Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009