Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Erben nach ihrem am 6. Jänner 2005 verstorbenen Vaters Alfred W*****. Der Vater der Kläger war vom 1. 10. 2004 bis 3. 12. 2004 als Angestellter bei der C***** AG beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 3. 12. 2004 durch Austritt gemäß § 25 KO. Im Konkursverfahren meldete der Vater der Kläger Kündigungsentschädigung für die Zeit vom 4. 12. 2004 bis 15. 1. 2005 an. Er verstarb am 6. 1. 2005. Die Kläger sind je zur Hälfte Erben na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 10. 2003 bis 13. 2. 2004 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung, nachdem der Kläger am 12. 2. 2004 die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. 8. 2004 erklärt hatte. Der Kläger begehrte zuletzt (AS 111) den Betrag von EUR 38.824 brutto samt gestaffelten Zinsen. Er brachte vor, unberechtigt entlassen worden zu sein. Überdies sei die Entlassung verfristet ausgesprochen worden. Gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloss mit dem späteren Gemeinschuldner einen Lehrvertrag für die Lehrberufe Köchin und Restaurantfachfrau für eine Lehrzeit vom 9. Juli 2001 bis 8. Juli 2005. Der Lehrvertrag wurde von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich eingetragen. Der spätere Gemeinschuldner hatte am 30. März 2001 bei der zuständigen Gewerbebehörde eine Anmeldung für das Gastgewerbe in der Betriebsart Hotel für den Standort ***** eingebracht. Mit Beschei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Slobodan D*****, Arbeiter, *****, vertreten durch Dr. Sabine Berger, Rechtsanwältin in Salzburg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 16. 2. 1993 bis zum 2. 3. 2002 als Versandarbeiter beschäftigt. Am 1. 2. 2002 wurde sein Arbeitsverhältnis per 2. 3. 2002 gekündigt. Mit Bescheid vom 1. 2. 2002 (dem Kläger zugestellt am 4. 2. 2002) stellte das Bundessozialamt Oberösterreich auf Grund eines am 16. 11. 2001 eingelangten Antrags des Klägers fest, dass dieser seit 16. 11. 2001 zum Kreis der begünstigten Behinderten gehört. Der Kläger war nach einem 1996 erlittenen Band... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit "Ausbildungsvertrag" vom 17. 4. 1996 mit Wirkung vom 1. 4. 1996 im Krankenhaus der Beklagten zum Zweck der Ausbildung zum praktischen Arzt angestellt. Seine Ausbildung sollte - unter Berücksichtigung einer fünfmonatigen Tätigkeit in einer Lehrpraxis - mit 31. 10. 1998 enden. Als sich nachträglich herausstellte, dass nur drei Monate dieser Lehrpraxis angerechnet werden konnten, wurde das Ende des Ausbildungsverhältnisses einvernehmlich mit 31... mehr lesen...
Norm: AngG §29 Abs2 I
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Pauschalregelung des § 29 Abs 2 AngG bestehen keine Bedenken. Entscheidungstexte 8 ObA 89/01y Entscheidungstext OGH 28.05.2001 8 ObA 89/01y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115304 Dokumentnummer JJR_20010528_... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte bestreitet im Revisionsverfahren nicht mehr, dass er die Klägerin zeitwidrig gekündigt hat, dadurch das Arbeitsverhältnis zum zeitwidrigen Termin beendet wurde und der Klägerin ein Schadenersatzanspruch in Form der Kündigungsentschädigung zusteht, nämlich das Entgelt, das sie erhalten hätte für den Zeitraum, der bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses durch ordnungsgemäße Kündigung hätte verstreichen müs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zur Richtigstellung der Parteienbezeichnung: Nach der durch das 3. WÄG eingeführten Bestimmung des § 13 c WEG bilden alle Wohnungs- und sonstigen Miteigentümer der Liegenschaft zu deren Verwaltung die Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese kann in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft als solche Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen sowie klagen und am Ort der gelegenen Sache geklagt werden.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8.11.1934 geborene Kläger war seit 2.1.1960 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten ***** beschäftigt; seit 1.1.1963 hatte er eine Definitivstellung gemäß § 10 des Kollektivvertrages für Angestellte der Sparkassen bzw der Dienstordnung für die Bediensteten der B***** inne. Die Beklagte versetzte den Kläger mit Schreiben vom 26.7.1994 mit Wirkung ab 1.1.1995 (bei Bezug einer fiktiven ASVG-Pension in Höhe von monatlich S 24.719,- vom 1.1.1995 bis 29.2.... mehr lesen...
Norm: AngG §29 Abs2ABGB §1162bKO §25MuttSchG §15
Rechtssatz: Auch bei Austritt einer besonderen Bestandsschutz nach dem Mutterschutzgesetz genießenden Arbeitnehmerin im Konkurs während der entgeltfortzahlungsfreien Periode beginnt der Lauf der anrechnungsfreien Dreimonatsfrist nach § 29 Abs 2 AngG bzw. § 1162b letzter Satz ABGB bereits mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §29 Abs2 II6
Rechtssatz: Der Dreimonatszeitraum beginnt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auch wenn zu diesem Zeitpunkt keine Entgeltzahlungspflicht besteht. Entscheidungstexte 8 ObA 268/94 Entscheidungstext OGH 31.08.1994 8 ObA 268/94 8 ObS 20/95 Entscheidungstext OGH 24.05.1995 8 ObS 20/95 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 17.Februar 1971 beschäftigt. Zuletzt war sie in der Filiale der Beklagten in Wien 12., Kastanienallee, allein als Filialleiterin tätig. Am 10. Februar 1984 wurde sie entlassen. Mit der vorliegenden Klage begehrt sie S 182.079,68 brutto sA und S 494 netto sA. Ihre Entlassung sei überraschend und unbegründet erfolgt; soweit sie das Geschäftslokal vorzeitig verlassen habe, habe sie Zustellungen durchgeführt. Es habe keine Anordnung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 17.4.1986 bei der Beklagten angestellt. Die Streitteile hatten eine Probezeit von einem Monat vereinbart. Die Klägerin behauptet, die beklagte Partei habe das Dienstverhältnis am 20.5.1986 (mit sofortiger Wirkung) gekündigt, obwohl eine Kündigung nur zum 30.9.1986 hätte erfolgen können. Sie begehrt an Kündigungsentschädigung (einschließlich anteiliger Sonderzahlungen) und Urlaubsabfindung S 49.177,60 brutto sA. Die beklagte Partei beantra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Versicherungsanstalt seit 6.7.1967 als Büroangestellte beschäftigt. Auf Grund der einschlägigen Bestimmungen des auf ihr Dienstverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrages für Angestellte der Versicherungsunternehmungen Innendienst (im folgenden: KV) erreichte sie die Stellung einer definitiven Angestellten iS des § 4 Abs 1 lit c KV (siehe unten). Ab. 4.10.1980 war sie aus Anlaß der Mutterschaft in Karenzurlaub. Am 6.8.1981 löst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei, seiner ehemaligen Arbeitgeberin, die Zahlung eines rechnerisch außer Streit stehenden (S 59) Bruttobetrags von 250.833,32 S sA an Kündigungsentschädigung für die Zeit vom 1. 7. bis 31. 12. 1982 sowie an anteiligen Sonderzahlungen für den Monat Juni 1982. Zur
Begründung: brachte er vor, er sei von der beklagten Partei zum 31. 7. 1982 statt richtig zum 31. 12. 1982 und somit zeitwidrig gekündigt worden. Die beklagte Parte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155ABGB §1162bAngG §29 Abs2 II1
Rechtssatz: Die Behauptungslast und Beweislast dafür, daß sich der Angestellte anderweitigen Erwerb einrechnen lassen müsse, trifft den Dienstgeber (vgl auch 4 Ob 45/60). Entscheidungstexte 4 Ob 97/60 Entscheidungstext OGH 06.09.1960 4 Ob 97/60 Veröff: EvBl 1960/336 S 579 = JBl 1961,238 = Arb 7278 ... mehr lesen...