Norm
AngG §29 Abs2Rechtssatz
Auch bei Austritt einer besonderen Bestandsschutz nach dem Mutterschutzgesetz genießenden Arbeitnehmerin im Konkurs während der entgeltfortzahlungsfreien Periode beginnt der Lauf der anrechnungsfreien Dreimonatsfrist nach § 29 Abs 2 AngG bzw. § 1162b letzter Satz ABGB bereits mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Karenzurlaub, AnrechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107147Dokumentnummer
JJR_19970213_OGH0002_008OBS02260_96B0000_001