RS OGH 1994/8/31 8ObA268/94, 8ObS21/95, 8ObS20/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.08.1994
beobachten
merken

Norm

AngG §29 Abs2 II6

Rechtssatz

Der Dreimonatszeitraum beginnt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auch wenn zu diesem Zeitpunkt keine Entgeltzahlungspflicht besteht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Fälligkeit, Angestellte, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Entlassung, Austritt, Entschädigung, Schadenersatz, Kündigungsentschädigung, Ersatzpflicht, Ersatzanspruch, Zeitraum, Frist, Geltendmachung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028608

Dokumentnummer

JJR_19940831_OGH0002_008OBA00268_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten