Norm: AußStrG §73 Abs1TEG §12 Abs2
Rechtssatz: Wurde ein Nachlaß, zu dem der Verschollene als Erbe berufen gewesen wäre, gemäß § 73 Abs 1 AußStrG durch Überlassung an einen Gläubiger an Zahlungsstatt abgetan, so kann nicht gesagt werden, der Verschollene besitze etwa durch Einantwortung im Inland befindliches Vermögen, weshalb diesbezüglich kein inländischer Anknüpfungspunkt gegeben ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIXJN §1 AJN §28TEG §12 Abs2
Rechtssatz: Bei der Regelung des § 12 Abs 2 TEG handelt es sich um einen Fall, in dem sich der Gesetzgeber im Hinblick auf das Bestehen einerseits eines entsprechenden Rechtsschutzbedürfnisses und andererseits hinreichender Anknüpfungspunkte zum inländischen Rechtsbereich die innerstaatliche Entscheidung für eine bestimmte Angelegenheit positivrechtlich vorbehalten hat. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: JN §28TEG §12 Abs2
Rechtssatz: Für § 12 Abs 2 TEG spielt das im Inland befindliche Vermögen des Verschollenen die die inländische Gerichtsbarbeit begründende Rolle. Entscheidungstexte 5 Nd 501/81 Entscheidungstext OGH 24.03.1981 5 Nd 501/81 Veröff: EvBl 1981/114 S 351 7 Nd 518/81 Entscheidungstext OGH 04.03.1982 7 Nd ... mehr lesen...
Sabetai M geboren 1880 gestorben am 8. Mai 1943 im Konzentrationslager Auschwitz, wohin er von Saloniki aus deportiert worden war, war Kaufmann jüdischen Glaubens in Saloniki er und seine Ehefrau Ida M, geborene N (1887 bis 1932), waren die Eltern des am 23. Jänner 1915 geborenen Dino M. Ida M und ihr Bruder Saul Guido N (1883 bis 1949) waren die beiden Kinder des Alberto N (1858 bis 1907) und seiner Ehefrau Irene (1857 bis 1929). Saul Guido N war in erster Ehe mit Corinna F (1882 bis... mehr lesen...
Norm: OFG §13cTEG §12 Abs2
Rechtssatz: Antragsberechtigung zur Todeserklärung eines rassisch Verfolgten, der zwar nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besaß, für den aber die Voraussetzungen des § 13 c Abs 1 OFG (idF der 11.OFGNov) zutreffen. Entscheidungstexte 1 Ob 228/58 Entscheidungstext OGH 22.05.1958 1 Ob 228/58 Veröff: ZfRV 1961,165 (mit Glosse von Schwimann) ... mehr lesen...
Norm: Flüchtlingskonvention allgTEG §12 Abs2TEG §12 Abs3
Rechtssatz: Bestimmung eines inländischen Gerichtes für die Todeserklärung der Ehefrau eines jugoslawischen Staatsbürgers, der als politischer Flüchtling in Österreich weilt (Flüchtlingskonvention). Entscheidungstexte 1 Nd 44/57 Entscheidungstext OGH 20.03.1957 1 Nd 44/57 Eur... mehr lesen...
Norm: JN §28TEG §12 Abs2
Rechtssatz: Wenn die Antragstellerin (eine Volksdeutsche aus Jugoslawien) nur deshalb die Todeserklärung ihres Gatten beantragt, um nach Deutschland abwandern und die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen zu können, liegen die Voraussetzungen für die Bestimmung eines örtlich zuständigen Gerichtes im Inland nicht vor. Entscheidungstexte 2 Nd 222/55 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §17 Abs3JN §28TEG 1950 §12 Abs2
Rechtssatz: Keine Ordination eines Gerichtes zur Durchführung des Todeserklärungsverfahrens eines in der Tschechoslowakei verstorbenen Ausländers ohne Vermögen, Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland. Entscheidungstexte 1 Nd 307/52 Entscheidungstext OGH 05.11.1952 1 Nd 307/52 European Case L... mehr lesen...
Das Gericht erster Instanz hat den Antrag der Margarete W., ihre Kusine Marie K., die tschechoslowakische Staatsangehörige war, gemäß § 12 Abs. 2 des Todeserklärungsgesetzes 1950 für tot zu erklären, mit der Begründung: abgewiesen, daß Marie K. bereits vom Bezirksgericht Brünn am 25. August 1949 (richtig 23. Juli 1949) für tot erklärt worden ist, wobei als Todestag der 1. März 1943 bestimmt wurde. Außerdem sei die Antragstellerin vom Rechtsanwalte Dr. Eugen B. vertreten, der gleichzeit... mehr lesen...
Norm: TEG 1950 §12 Abs2
Rechtssatz: § 12 Abs 2 TEG 1950 hat nur subsidiären Charakter. Wurde ein verschollener Ausländer von seinem Heimatstaat für tot erklärt, ist ein Antrag nach dieser Gesetzesstelle abzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 190/52 Entscheidungstext OGH 02.04.1952 3 Ob 190/52 Veröff: SZ 25/86 1 Ob 211/73 Ents... mehr lesen...
Norm: TEG §12 Abs2
Rechtssatz: § 12 Abs 2 TEG hat bestehende Rechtsverhältnisse im Auge, nicht aber solche, die erst im Wege der Todeserklärung, wie zB die Staatsbürgerschaft, begründet werden sollen; außerdem kommen nach dieser Gesetzesstelle nur privatrechtliche Rechtsverhältnisse in Betracht. Entscheidungstexte 1 Nd 332/49 Entscheidungstext OGH 15.06.1949 1 Nd 332/49 ... mehr lesen...
Das Kreisgericht in Steyr wies das Gesuch des staatenlosen, im Sprengel des Kreisgerichtes Steyr wohnenden Theresia M. auf Einleitung des Verfahrens zur Beweisführung des Todes ihres staatenlosen Ehegatten ab, weil ein inländisches Gericht gemäß § 12 VerschollenheitsG. zur Einleitung dieses Verfahren nicht zuständig sei. Das Oberlandesgericht Linz hob diesen Beschluß auf und trug dem Kreisgerichte Steyr auf, den Akt gemäß § 28 JN. dem Obersten Gerichtshofe zur Bestimmung des örtlich... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §7 Abs14.DVEheG §17TEG §12 Abs2
Rechtssatz: Die Ehe eines Staatenlosen ist, wenn der andere Ehegatte im Inlande seinen Aufenthalt hat, ein Rechtsverhältnis, das nach inländischem Recht zu beurteilen ist (§ 7 Abs 1 und § 17 der 4.DVEheG). Auf Antrag der staatenlosen Ehegattin, die im Inlande ihren Aufenthalt hat, ist vom inländischen Gerichte das Verfahren zur Beweisführung des Todes ihres staatenlosen Ehegatten gemäß § 12 Abs 2 V... mehr lesen...
Norm: TEG §12 Abs2
Rechtssatz: Die Aufzählung der
Gründe: , aus denen die Todeserklärung eines Ausländers oder Staatenlosen im Inlande beantragt werden kann, im § 12 Abs 2 des Gesetzes ist erschöpfend. Entscheidungstexte 1 Ob 184/47 Entscheidungstext OGH 12.04.1947 1 Ob 184/47 Veröff: JBl 1947,371 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...