Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es einen Betriebsübergang nach § 3 Abs 1 AVRAG bejahte, ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann. Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es einen Betriebsübergang nach Paragraph 3, Absatz eins, AVRAG bejahte, ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten vom 1. August 1979 bis 31. Juli 1982 als Tischlerlehrling und anschließend als Tischlergeselle beschäftigt. Am 10. Juli 1985 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum 26. Juli 1985. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Kollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe, im folgenden nur als Kollektivvertrag bezeichnet, Anwendung. Mit der vorliegenden Klage ver... mehr lesen...
Die Kläger waren bei der Beklagten vom 3. September 1973 bis 3. März 1977 als (Schlosser-)Lehrlinge und dann vom 4. März bis 30. Juni 1977 als (Schlosser-)Gesellen beschäftigt. Auf ihre Dienstverhältnisse, welche durch Kündigung der Kläger geendet haben, war der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und - verarbeitende Industrie anzuwenden. Bei beiden Klägern war das Urlaubsjahr gleich dem Kalenderjahr. Zugleich mit dem Lohn für März 1977 zahlte die Beklagte den Kläge... mehr lesen...
Über das Vermögen des durch den nun beklagten Masseverwalter vertretenen Gemeinschuldners wurde vom Konkurssenat des Erstgerichtes mit Beschluß vom 18. August 1975 der Konkurs eröffnet. Durch den Aufenthalt von zwei Lehrlingen des nunmehrigen Gemeinschuldners im Schülerheim der Landesberufsschule F in der Zeit vom 7. Jänner bis 1. März 1975 (Lehrling Hermann K) und vom 3. März bis 30. April 1975 (Lehrling Gerhard T) waren Heimgebühren in der Höhe von 4012 S entstanden, deren Bezahlung... mehr lesen...
Norm: BAG §1GewO §73GewO §97
Rechtssatz: Durch Regelungen wie "einschließlich der Lehrlinge" (§ 1 BäckAG, § 2 ArbUrlG) soll nur die Subsumierbarkeit des Lehrlings unter den Dienstnehmerbegriff betont und die Einordnung der Lehrlinge in die Gruppe der Arbeiter dargetan werden. Entscheidungstexte 4 Ob 97/72 Entscheidungstext OGH 09.01.1973 4 Ob 97/72 Veröff: Arb 9083 = SozM IC,... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 CGewO §97GewO §99GewO §100b
Rechtssatz: Sachverhalt: Dienstgeber betreibt zwei Betriebe (A und B); im Betrieb A dürfen Lehrlinge ausgebildet werden, im Betrieb B nicht. Im Betrieb B wird ein Lehrling beschäftigt, dessen Lehrvertrag später dahin geändert wird, daß die Ausbildung im Betrieb A erfolgt. Der Lehrling arbeitet jedoch im Betrieb B weiter. Folge: Der Dientgeber muß die Lehrlingsentschädigung nach den für den Betrieb A... mehr lesen...
Die Klägerin war ab 15. September 1954 auf Grund eines für die Dauer von drei Jahren geschlossenen Lehrvertrages für gastgewerbliche Lehrlinge beim Beklagten als Servierlehrling aufgenommen und bis 16. Mai 1956 bei ihm beschäftigt. Der Beklagte betreibt eine Konditorei und im gleichen Betrieb ein Espressocafe. Er gehört der Bundesinnung für Zuckerbäcker und dem Fachverband der Gast- und Schankbetriebe der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft an. Von den Berechtigungen des § 16 Gew... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §97 ff
Rechtssatz: Lehrvertrag mit einem Inhaber eines gemischten Konditoreibetriebes und Kaffeehausbetriebes. Entscheidungstexte 4 Ob 67/57 Entscheidungstext OGH 25.02.1958 4 Ob 67/57 Veröff: SZ 31/28 = SozM IB,99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0060196 Dokume... mehr lesen...
Unbestritten ist, daß der Kläger beim Beklagten seit 5. Juli 1954 als Lehrling beschäftigt ist. Er erlernt laut Lehrvertrag zwei Handwerke, nämlich das Ofensetzer- und das Fliesen- und Plattenlegerhandwerk, in einer vierjährigen Lehrzeit. Er bekommt vom Beklagten die Lehrlingsentschädigung des Hafnergewerbes von derzeit wöchentlich 81 S 75 g. Der Kläger begehrt die Differenz auf die Lehrlingsentschädigung für das Fliesen- und Plattenlegerhandwerk in der derzeitigen Höhe von 3 S 72 g p... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §97GewO 1859 §100 litb
Rechtssatz: Beim Lehrverhältnis steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Die Lehrlingsentschädigung muß sich demnach, wenn der Lehrling mehrere Berufe erlernt, nach jenem Berufszweige richten, in dem ausgebildet zu werden, vornehmstes Lehrziel ist. Entscheidungstexte 4 Ob 137/57 Entscheidungstext OGH 22.10.1957 4 Ob 137/57 Veröff: SZ ... mehr lesen...
Norm: BAG §1GewO §73GewO §97
Rechtssatz: Zur Rechtsnatur des Lehrvertrages. Entscheidungstexte 4 Ob 162/53 Entscheidungstext OGH 10.11.1953 4 Ob 162/53 Veröff: SozM IB,49 = Arb 5863 4 Ob 97/72 Entscheidungstext OGH 09.01.1973 4 Ob 97/72 Beisatz: Das Lehrverhältnis ist trotz seines Ausbildungszweckes als Dienstverhältnis zu qualifizi... mehr lesen...