IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die RichterinHR Mag. Marihart über die Beschwerde der B GmbH, vertreten durch Herrn A, ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 26. Juli 2024, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Mag. Gibisch als Einzelrichter in der Beschwerdesache der A, vertreten durch Rechtsanwalt B, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 11. Jänner 2019, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG), den BESCHLUSS: 1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 zweiter Satz AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist das Unionsrecht so... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.03.2022 Norm: B-VG Art131 Abs1 Z112010E267 AEUV Art26732009R1071 Kraftverkehrsunternehmer Art 6 Abs1VStG 1991 §9 Abs2GütbefG 1995 §5 Abs2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art 267 zweiter Satz AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist das Unionsrecht so auszulegen, dass es mit einer nationalen Bestimmung vereinb... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerden der A GmbH gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 4.2.2021 zur Zahl ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, sowie des B gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 23.12.2020, ebenfalls zur Zahl ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung, b... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.09.2021 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Mit der Formulierung „…die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes nicht zu befürchten ist…“ in § 26 Abs 1 GewO wird die hypothetische Beurteilung eines zukünftigen Verhaltens aufgetragen. […] Die Nachsicht ist erst dann zu erteilen, wenn d... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, geb. ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 25.06.2021, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung der B KG den BESCHLUSS: I. Gemäß § 31 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) iVm §§ 8, 17 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) iVm Art. 132 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), wird di... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.08.2021 Norm: B-VG §132 Abs1 Z1AVG 1991 §8GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Voraussetzung für die Beschwerdelegitimation ist ein Rechtschutzbedürfnis, welches lediglich dann vorliegt, wenn die Verletzung in eigenen Rechten möglich sein kann (vgl Hengstschläger/Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht, 6. Auflage, RZ 1.027). Schlagworte Gewerbliches Beruf... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch RA B, ***, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 14. Oktober 2020, ***, betreffend die Entziehung der Gewerbeberechtigung für das „Taxi-Gewerbe, beschränkt auf die Verwendung von einem Personenkraftwagen“ nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch RA B, ***, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 14. Oktober 2020, ***, betreffend die Entziehung der Gewerbeberechtigung für „Mietwagen-Gewerbe (Beförderung mit Personenkraftfahrzeugen), beschränkt auf die Verwendung von 2 Personenkraftwagen“ (nunmehr seit 1.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.07.2021 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3GewO 1994 §91 Abs2GewO 1994 §361GelVerkG 1996 §5 Abs1GelVerkG 1996 §5 Abs3AVG 1991 §18 Abs4
Rechtssatz: Die (fakultative) Genehmigung der elektronischen Erledigung (Urschrift) iSd §18 Abs 3 AVG hat unter Verwendung einer Amtssignatur automatisch zur Folge, dass auch keine Papierausfertigung des elektronischen Dokuments mehr unterschrieben... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.07.2021 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3GewO 1994 §91 Abs2GewO 1994 §361GelVerkG 1996 §5 Abs1GelVerkG 1996 §5 Abs3AVG 1991 §18 Abs4
Rechtssatz: § 5 Abs 3 GelVerkG regelt im Besonderen die für die Ausübung des Gelegenheitsverkehrsgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit, wobei es sich bei den Z 1 bis 3 nur um eine demonstrative Aufzählung handelt. Schlagwo... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 05.07.2021 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3GewO 1994 §91 Abs2GewO 1994 §361GelVerkG 1996 §5 Abs1GelVerkG 1996 §5 Abs3AVG 1991 §18 Abs4
Rechtssatz: Durch die Einschränkung auf „schwerwiegende“ Verstöße im § 5 Abs 3 GelVerkG wird sichergestellt, dass nicht schon jede geringfügige Verletzung der genannten Rechtsvorschriften den Antritt zum Gewerbe unmöglich macht oder zu einer Entzie... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 17. November 2020, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Ver... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.01.2021 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Hat der Gewerbetreibende die nach § 91 Abs 2 GewO genannte natürliche Person innerhalb der gesetzten Frist nicht entfernt, hat die Behörde die Gewerbeberechtigung zu entziehen (vgl VwGH 2004/04/0051), wobei eine allenfalls nach Ablauf der Frist erfolgte Erfüllung des behördlichen Auftrags a... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 16. November 2020, ***, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a V... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.12.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Durch § 91 Abs 2 GewO wird gewährleistet, dass in qualifizierter Weise unzuverlässige Personen von der weiteren Ausübung einer Gewerbeberechtigung, und zwar auch im Weg eines ihnen zukommenden maßgeblichen Einflusses auf den Geschäftsbetrieb einer juristischen Person oder einer Personengesellsch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 22.12.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Ist der Gewerbetreibende eine juristische Person oder Personengesellschaft des Handelsrechts, kann der Zweck des § 91 Abs 2 GewO auch durch die Entfernung der betreffenden natürlichen Person von der Position, die ihr den maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb sichert, erreicht werden, oh... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch RA B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 14. Februar 2020, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (V... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.10.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs5GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs2GewO 1994 §361
Rechtssatz: Beim Entziehungsgrund der strafgerichtlichen Verurteilung im Sinne des § 13 Abs 1 GewO ist die Behörde an ein rechtskräftiges Urteil gebunden, es obliegt ihr aber die selbständige Beurteilung, ob alle weiteren Voraussetzungen der Entziehung gegeben sind (vgl VwGH 90/04/0021 etc).... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A KG, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 20. Mai 2020, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwGVG) Folge gegeben und der angefochtene Bes... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.07.2020 Norm: GewO 1994 §111 Abs1 Z2GewO 1994 §87 Abs1 Z3GewO 1994 §91 Abs2AVG 1991 §57 Abs1VwGVG 2014 §13 Abs2
Rechtssatz: Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO setzt der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO nicht eine gerichtliche oder verwaltungsstrafrechtliche Verurteilung wegen der in dieser Gesetzesstelle genannten schweren Verstöße voraus. Der... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 08.07.2020 Norm: GewO 1994 §111 Abs1 Z2GewO 1994 §87 Abs1 Z3GewO 1994 §91 Abs2AVG 1991 §57 Abs1VwGVG 2014 §13 Abs2
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 91 Abs 2 GewO ist, dass der Tatbestand des § 85 Z 2 oder einer der in § 87 genannten Tatbestände gegeben ist und dass sich dieser Endigungs- bzw Entziehungsgrund auf eine natürliche Per... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 08.07.2020 Norm: GewO 1994 §111 Abs1 Z2GewO 1994 §87 Abs1 Z3GewO 1994 §91 Abs2AVG 1991 §57 Abs1VwGVG 2014 §13 Abs2
Rechtssatz: Die Aufforderung iSd § 91 Abs 2 GewO ist mangels eines rechtserzeugenden oder rechtsfeststellenden Inhaltes kein Bescheid. Aus dem akzessorischen Charakter einer Entziehung nach § 91 Abs 2 GewO folgt aber, dass diese nicht auf einen Entziehungstatbest... mehr lesen...