Nach der im Akt erliegenden Bescheidkopie im Zusammenhalt mit dem Beschwerdevorbringen erging an einen Bescheidadressaten mit der Bezeichnung "X Gesellschaft m.b.H., Tankstelle, W, GP. 28, KG Y, Bez. Z, Stmk." der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 4. Jänner 1990, mit dem spruchgemäß eine Berufung der genannten Gesellschaft gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 3. Mai 1988 "gemäß § 83 GewO 1973 i.d.g.F. in Verbindung mit Art. VI... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1973 §83;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung AnwBl 11/1990 S 645;
Rechtssatz: Im angefochtenen Bescheid wird als Bescheidadressatin ausdrücklich die A - Gesellschaft m.b.H. bezeichnet und auch spruchgemäß über eine Berufung dieser Gesellschaft erka... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §73 Abs2;GewO 1973 §83;
Rechtssatz: Ein "ausschließliches Verschulden" der belangten Behörde an der Verzögerung der Entscheidung im Sinne des § 73 Abs 2 letzter Satz AVG kann dann nicht angenommen werden, wenn im Hinblick auf den Abspruchsgegenstand und die damit im Zusammenhang durchzuführenden Erhebungen sowie unter Bedachtnahme... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0090 E 5. November 1985 VwSlg 11932 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz "Auflassender Inhaber" der Betriebsanlage im Sinne des § 83 GewO 1973 ist nicht nur derjenige, der die Betriebsanlage oder Teile der Betriebsanlage auflässt, sondern jeder, der eine gänzlich oder teilweise aufgelassene Betriebsanlage innehat, also - unabhängig vom ... mehr lesen...