Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §62 Abs7GewO 1994 §83GewO 1994 §83 Abs3VwRallg
Rechtssatz: In der in sich geschlossenen Bestimmung des § 83 GewO 1994 wird jeweils explizit der "auflassende Anlageninhaber" angesprochen. Diese Bestimmung normiert darüber hinaus ausdrücklich, dass im Falle von von diesem nicht oder nur unvollständig getroffenen Vork... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 13. Juni 2017 trug die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems (im Folgenden: Erstrevisionswerberin) der Zweitrevisionswerberin aus Anlass der Auflassung der Tankstelle am näher beschriebenen Standort in P, unter anderem gewerberechtlich genehmigt mit Bescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 23. September 1950, gemäß § 83 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) auf, unter anderem nachfolgende Auflassungsvorkehrungen unverzüglich zu treffen: „I.1. A... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §309GewO 1994 §83GewO 1994 §83 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/04/0187 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/04/0155 E 23. Mai 2014 RS 2 Stammrechtssatz Normadressat eines bescheidmäßigen Auftrags nach § 83 Abs. 3 GewO 1994 ist der Inhaber der Anlage, auf... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §83 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/04/0187
Rechtssatz: Voraussetzungen der Passivlegitimation bei der Erlassung eines bescheidmäßigen Auftrages nach § 83 GewO 1994 sind die Möglichkeit der Bestimmung des in der Betriebsanlage ausgeübten faktischen Geschehens (Innehabung der Betriebsanlage) und da... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §309;GewO 1994 §83 Abs1;GewO 1994 §83 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist "Inhaber", wer eine Sache in seiner Gewahrsame hat (§ 309 ABGB). Zum Unterschied vom Besitzer bedarf der Inhaber des sogenannten Eigentümerwillens nicht. Solcherart ist unter and... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §309;GewO 1994 §83 Abs3;GewO 1994 §83;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Normadressat eines bescheidmäßigen Auftrags nach § 83 Abs. 3 GewO 1994 ist der Inhaber der Anlage, auf den die Tatbestandsmerkmale des § 83 GewO 1994 zutreffen. Als solcher kann nur jener Inhaber angesehen w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 1. September 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Verpflichteter (ehemaliger Betreiber der mittlerweile aufgelassenen Betriebsanlage in Form einer Wäscherei-Chemisch-Reinigungsanlage) des Bescheides des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 14. Februar 1991, in der aufgelassenen Betriebsanlage (Wäscherei-Chemisch-Reinigungsanlage) an einem näher... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs1;GewO 1973 §83 idF 1988/399;GewO 1994 §83 Abs3 idF 1997/I/063 ;GewO 1994 §83 Abs4 idF 1997/I/063 ;
Rechtssatz: Der VwGH hat bereits in seinem Erkenntnis vom 29. März 1994, Zl 93/04/0257, die dingliche Wirkung eines nach § 83 GewO 1973 idF der GewRNov 1988 bescheidmäßig erteilten Auftrages verneint. Auf Grund der dem § 83 letzter Satz GewO 1973... mehr lesen...