Begründung: Rechtliche Beurteilung Behauptete Mängel des Verfahrens erster Instanz - hier: die vom Erstgericht nicht durchgeführte Parteienvernehmung der Kläger -, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde, können in der Revision nicht mehr gerügt werden (SZ 62/157; JBl 1990, 535; EFSlg 64.136 u. v. a.). Die Änderung der rechtlichen Argumentation einer Partei bzw. die Geltendmachung eines neuen Gesichtspunkts bei der rechtlichen Beurteilung ist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der Betriebsliegenschaft 1140 Wien, M*****gasse *****. Sie hatte seit dem Beginn der 60er-Jahre an diesem Standort eine Anlage zur Entfettung von Scheinwerferreflektoren betrieben. Die mittlerweile im Konkurs befindliche N***** AG, vormals F***** Aktiengesellschaft (im folgenden Klägerin genannt) war vom 1.10.1987 bis 31.12.1990 Mieterin dieser Betriebsliegenschaft und führte den Betrieb unter Verwendung derselben Anlage fort. D... mehr lesen...
Norm: CKW-Anlagen-V allgGewO 1973 §82GewO 1973 §83
Rechtssatz: Die konkret vorgeschriebenen Maßnahmen im Sinne der CKW-Anlagen-VO richten sich unabhängig von einem Verschulden, ja selbst unabhängig von der tatsächlichen Verursachung gegen den Inhaber der Anlage, der deren Auflösung angezeigt hat. Über zivilrechtliche Haftungs-, Ausgleichs- oder Regreßansprüche enthält die öffentlich-rechtliche
Norm: der Gewerbeordnung nichts. ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §83
Rechtssatz: Die Rechtsfolge, dass das Arbeitsverhältnis von selbst erlöscht, tritt nur ein, wenn der Gewerbebetrieb endgültig eingestellt und dies dem Arbeitnehmer eindeutig zur Kenntnis gebracht wird. Eine vorübergehende Einstellung des Betriebes stellt auch dann, wenn zu einem späteren Zeitpunkt, ohne dass zwischenzeitig der Betrieb neuerlich aufgenommen worden wäre, die endgültige Betriebseinstellung beschlossen wird, die... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §74 Abs2GewO 1973 §83
Rechtssatz: Diese Umweltschutzbestimmungen zielen nur auf Hintanhaltung von Umweltverunreinigungen und auf nachbarrechtlichen Schutz ab, nicht aber auch auf den Schutz künftiger Erwerber einer verunreinigten Liegenschaft. Entscheidungstexte 7 Ob 47/97f Entscheidungstext OGH 26.02.1997 7 Ob 47/97f ... mehr lesen...
Norm: GewO 1994 §83
Rechtssatz: Wurde die Auflassung einer Anlage (hier: Tankstelle) ordnungsgemäß angezeigt und hat die Behörde weitere Vorkehrungen nicht für notwendig befunden oder wurde der Auftrag der Behörde erfüllt, bietet § 83 GewO keine Grundlage für weitere Aufträge, wenn sich später herausstellt, daß die Vorkehrungen unzureichend waren. Entscheidungstexte 7 Ob 562/94 Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die zu diesem Revisionsgrund erstatteten Ausführungen erschöpfen sich in einer unzulässigen Bekämpfung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Was die rechtliche Beurteilung betrifft, genügt es, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwide... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160AngG §22AngG §27 Z4 E4GewO 1859 §82 Fall1GewO 1859 §83 Fall1
Rechtssatz: Kann der Arbeitnehmer trotz seines Bemühens die Zustimmung des Arbeitgebers zur Freizeitgewährung gemäß § 22 AngG zwecks Wahrnehmung eines vereinbarten Vorstellungstermins nicht erlangen - sei es, weil sie der Arbeitgeber verweigert oder weil er nicht erreichbar ist - muß dem Arbeitnehmer die eigenmächtige Inanspruchnahme der für die Vorstellung unbedingt e... mehr lesen...
Der mj. Kläger ist am 9. September 1951 bei der Beklagten, die damals noch Schuhmachermeisterin war, als Schuhmacherlehrling eingetreten. Die Lehrzeit ist am 8. September 1954 abgelaufen. Am gleichen Tage hat die Beklagte bei der Bezirkshauptmannschaft G. um Löschung ihres Betriebes angesucht, welches Ansuchen mit Bescheid vom 11. September 1954 aufrecht erledigt wurde. Die Beklagte wollte ihren Betrieb schon im Herbst 1952 stillegen, ist aber dann davon abgekommen, weil ihr Sohn Alfr... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §83GewO 1859 §105a
Rechtssatz: Zahlungspflicht nach § 105 a GewO trotz freiwilliger Aufgabe des Gewerbes, außer, der Lehrherr wollte das Gewerbe bereits vor Beendigung der Lehrzeit zurücklegen, hat aber den Verzicht auf das Gewerbe bis zur Beendigung der Lehrzeit des Lehrlings hinausgeschoben, um dem Lehrling die reibungslose Beendigung des Lehrverhältnisses zu ermöglichen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...