1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (Verwaltungsgericht) wurde dem Revisionswerber in der Sache in den Spruchpunkten I. bis III. - soweit für das Revisionsverfahren relevant - vorgeworfen, er habe es als Filialgeschäftsführer (§§ 47 und 370 Abs. 4 GewO 1994) bei Ausübung des Gewerbes „Handelsgewerbe gem. § 103 Abs. 1 lit. b Ziff. 25 der GewO 1973“ einer näher genannten Handelsgesellschaft zu verantworten, I. (Spruchpunkte I. bis III. des angefochtene... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §368GewO 1994 §82b Abs3
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht nach § 82b Abs. 3 GewO 1994 fällt unter § 368 GewO 1994 (vgl. VwGH 17.4.2020, Ra 2020/04/0029, Rn. 18, mwN). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019040124.L01 Im RIS seit 16.05.2022 Zuletzt akt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §6ABGB §7GewO 1994 §338GewO 1994 §82b Abs1GewO 1994 §82b Abs3VwRallg
Rechtssatz: Für die Erfüllung von Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides, wonach Prüfbefunde "in der Betriebsanlage zur Einsichtnahme durch Aufsichtsorgane oder Kontrollorgane der Behörden bereitzuhalten bzw. aufzube... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §338GewO 1994 §367 Z25GewO 1994 §368GewO 1994 §47 Abs1GewO 1994 §82b Abs1GewO 1994 §82b Abs3VwRallg
Rechtssatz: Dem Revisionswerber wurde als für die Betriebsstätte gemäß § 47 Abs. 1 GewO 1994 bestellter Filialgeschäftsführer die Verletzung der jeweils sich aus den Auflagen des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides, wonach Prüfbefunde "in d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §338 Abs1GewO 1994 §338 Abs2GewO 1994 §338 Abs3GewO 1994 §82b Abs3VwRallg
Rechtssatz: § 338 GewO 1994 regelt die Berechtigung der Behörden zu gewerbebehördlichen Überprüfungen und die Verpflichtung des Betriebsinhabers oder dessen Stellvertreters diese zu dulden und daran mitzuwirken (vgl. VwGH 31.1.2013, 2008/04/0216). Zweck dieser Bestim... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn (belangte Behörde) vom 2. November 2017 wurde dem Revisionswerber vorgehalten, er sei als gewerberechtlicher Geschäftsführer der K GmbH gemäß § 370 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) dafür verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, dass die K GmbH als Betreiberin einer näher umschriebenen Betriebsanlage der Aufforderung der belangten Behörde vom 11. September 2017, dieser die Prüfbescheinigung gemäß § 82b GewO 1... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366GewO 1994 §367GewO 1994 §367aGewO 1994 §368GewO 1994 §82b Abs1GewO 1994 §82b Abs3
Rechtssatz: Nach § 82b Abs. 3 GewO 1994 ist die (in § 82b Abs. 1 GewO 1994 grundgelegte) Prüfbescheinigung vom Anlageninhaber bis zum Vorliegen der nächsten Prüfbescheinigung in der Anlage zur jederzeitigen Einsicht der Behörde aufzubewahren und der Behörde auf Aufforderung innerhalb de... mehr lesen...