1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (Verwaltungsgericht) wurde dem Revisionswerber in der Sache in den Spruchpunkten I. bis III. - soweit für das Revisionsverfahren relevant - vorgeworfen, er habe es als Filialgeschäftsführer (§§ 47 und 370 Abs. 4 GewO 1994) bei Ausübung des Gewerbes „Handelsgewerbe gem. § 103 Abs. 1 lit. b Ziff. 25 der GewO 1973“ einer näher genannten Handelsgesellschaft zu verantworten, I. (Spruchpunkte I. bis III. des angefochtene... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §6ABGB §7GewO 1994 §338GewO 1994 §82b Abs1GewO 1994 §82b Abs3VwRallg
Rechtssatz: Für die Erfüllung von Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides, wonach Prüfbefunde "in der Betriebsanlage zur Einsichtnahme durch Aufsichtsorgane oder Kontrollorgane der Behörden bereitzuhalten bzw. aufzube... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §338GewO 1994 §367 Z25GewO 1994 §368GewO 1994 §47 Abs1GewO 1994 §82b Abs1GewO 1994 §82b Abs3VwRallg
Rechtssatz: Dem Revisionswerber wurde als für die Betriebsstätte gemäß § 47 Abs. 1 GewO 1994 bestellter Filialgeschäftsführer die Verletzung der jeweils sich aus den Auflagen des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides, wonach Prüfbefunde "in d... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn (belangte Behörde) vom 2. November 2017 wurde dem Revisionswerber vorgehalten, er sei als gewerberechtlicher Geschäftsführer der K GmbH gemäß § 370 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) dafür verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, dass die K GmbH als Betreiberin einer näher umschriebenen Betriebsanlage der Aufforderung der belangten Behörde vom 11. September 2017, dieser die Prüfbescheinigung gemäß § 82b GewO 1... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366GewO 1994 §367GewO 1994 §367aGewO 1994 §368GewO 1994 §82b Abs1GewO 1994 §82b Abs3
Rechtssatz: Nach § 82b Abs. 3 GewO 1994 ist die (in § 82b Abs. 1 GewO 1994 grundgelegte) Prüfbescheinigung vom Anlageninhaber bis zum Vorliegen der nächsten Prüfbescheinigung in der Anlage zur jederzeitigen Einsicht der Behörde aufzubewahren und der Behörde auf Aufforderung innerhalb de... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 19. Jänner 1990 wurde - das gegenständliche Beschwerdeverfahren betreffend - wie folgt abgesprochen: "I. Die Bezirkshauptmannschaft verfügt, daß die Firma C bei der am Standort Parzelle Nr. 2489/1 und 2489/2, KG T, betriebenen Schottergrube noch nachfolgende zusätzliche Auflagen zu erfüllen hat: 1.) Eine Vermessung der Schottergewinnungsanlage ist jährlich durchführen zu lassen und ist jeweils bis zum 30. September eines Ja... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §82b Abs1 idF 1988/399;VwRallg;
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 82b GewO 1973 allein ist eine Auflagenvorschreibung iSd § 77 Abs 1 GewO 1973 nicht gedeckt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992040135.X01 Im RIS seit 11.07.... mehr lesen...