Sachverhalt: Mit Spruch: I des zitierten Bescheides hat der Bezirkshauptmann von Graz-Umgebung die Anzeige der Ing. E Wschek und Co ch und Lfabrik betreffend die Änderung durch bauliche Änderungen nach Maßgabe der im Bescheid folgenden Beschreibung mit Wirkung 04.07.2008 gemäß § 345 Abs 8 Z 6 iVm § 81 Abs 2 Z 9 und Abs 3 der Gewerbeordnung iVm § 93 Abs 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zur Kenntnis genommen. Mit
Spruch: II dieses Bescheides wurden der Ing. E Wschek und Co ch und Lfabrik folgen... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 345 Abs 6 GewO hat die Behörde die Anzeigen gemäß § 81 Abs 3 binnen zwei Monaten nach Erstattung der Anzeige mit Bescheid zur Kenntnis zu nehmen, wenn die geforderten Voraussetzungen gegeben sind. Dies sind etwa Anzeigen von Änderungen gemäß § 81 Abs 2 Z 9 GewO, die das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig beeinflussen. Den Anzeigen gemäß § 81 Abs 3 GewO sind die Belege nach § 353 GewO anzuschließen. Daher setzt eine bescheidgemäße Kenntnisnahme von Änderungen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel die Anzeige der Frau R. R. vom 19.11.2007 auf ?Erweiterung der Sperrstunde? (richtig: ?Erweiterung der Betriebszeit?) von derzeit 04.00 Uhr auf 06.00 Uhr gemäß § 345 Abs 8 Z 6 GewO 1994 zur Kenntnis genommen. Dieser Bescheid wurde der Berufungswerberin nicht zugestellt. Der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol hat wie folgt erwogen: Wie in der Berufung ausgeführt (auch aus dem erstinstanzlichen Akteninhalt ergibt si... mehr lesen...
Der Spruch: des erstinstanzlichen, dem Herrn *** (in der Folge Berufungswerber) am 13.09.2007 zugestellten, Straferkenntnisses lautet: ?Sie haben am 11.6.2007, Ihre zuletzt mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 24.1.2007, Zl. ND-BA-107-304/12-8 gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage zur Ausübung des Gewerbes Konditor gem. 94 Z. 39 GewO 1973 im Standort ***, geändert, indem Sie folgende Baumaßnahmen vorgenommen haben: Im 1. Obergeschoß der genehmigten Halle D wur... mehr lesen...
Rechtssatz: Die an sich nach § 81 Abs. 1 GewO 1994 genehmigungspflichtige Errichtung eines Besuchergangs in einem Gebäude ist infolge der Ausnahmeregelung des § 81 Abs. 2 Z 9 GewO 1994 nicht nach § 81 Abs. 1 GewO 1994 genehmigungspflichtig sondern bloß nach § 81 Abs. 3 GewO 1994 anzeigepflichtig, weil eine nachteilige Beeinflussung des Emissionsverhaltens der Betriebsanlage durch die Änderung der Betriebsanlage auszuschließen ist. Schlagworte Änderung von Betriebsanlagen, Genehmigungs... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 21.06.2005 nahm die Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld die Anzeige der G GmbH in F vom 20.06.2005 bezüglich folgender Änderungen der Betriebszeiten der Spenglereiwerkstätte - Montag bis Freitag von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstag von 06.00 Uhr bis 12.00 Uhr - gemäß § 345 Abs 8 Z 6 GewO als eine nach § 81 Abs 2 Z 9 GewO nicht genehmigungspflichtige Änderung der Betriebsanlage zur Kenntnis. Die Behörde ging deshalb von einer nicht genehmigungspflichtigen, sondern nur... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 81 Abs 2 Z 9 GewO sind Änderungen einer genehmigten Betriebsanlage, die das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig beeinflussen, nicht genehmigungspflichtig. Die Änderung ist nach § 81 Abs 3 GewO der Behörde lediglich vorher anzuzeigen und (wenn die jeweils geforderten Voraussetzungen gegeben sind) nach § 345 Abs 8 Z 6 GewO mit Bescheid zur Kenntnis zu nehmen. Nachbarn haben in diesem Verfahren keine Parteistellung. Im konkreten Fall waren Betriebszeiten für eine... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 28.07.2004, Zl 2.1. A-371/04-18 wurde im Anwesen 9920 Sillian (Gp. XY KG Sillian) die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung nach §§ 81ff GewO 1994 für den Betrieb einer Pension (Änderung der bisherigen Betriebsart ?Gästehaus? sowie Umbau) genehmigt. Mit Eingabe vom 07.06.2005 suchte Frau M. S. bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz um die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für die Änderung der Betriebsart Pension in Hotel a... mehr lesen...
Rechtssatz: Im gegenständlichen Fall und das ergibt sich aus den Einreichunterlagen, ist allein die Änderung der Betriebsart Gegenstand des Ansuchens. Es soll also weder die Anzahl der Fremdenzimmer bzw der Verabreichungsplätze erhöht noch die Pension räumlich erweitert werden. Aber auch die Betriebsweise bleibt nach der Änderung des Antrages vom 15.07.2005 unverändert. Es mag nun dahingestellt bleiben, ob die gegenständliche Änderung der Betriebsart von ?Pension? in ?Hotel, eingeschränkt ... mehr lesen...
Rechtssatz: Karaokeanlagen sind grundsätzlich geeignet, zu Lärmbelästigungen zu führen, besonders in einem schlecht lärmgedämmtem Haus. Schlagworte Karaokeanlagen, grundsätzlich, geeignet, Lärmbelästigungen, führen mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk vom 10.1.1996 enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Restaurant H BetriebsgesmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft eine aufgrund der Neuerrichtung einer Lüftungsanlage samt einer Lüftungszentrale am Dachboden bzw der damit zusammenhängenden Schaffung neuer Br... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch in der Neuerrichtung einer Lüftungsanlage samt einer Lüftungszentrale am Dachboden bzw der damit zusammenhängenden Schaffung neuer Brandabschnitte und der damit verbundenen möglichen Belästigung von Nachbarn durch Lärm und Geruch kann eine genehmigungspflichtige Änderung der Betriebsanlage bestehen. mehr lesen...