Begründung: Die Vorinstanzen wiesen die auf die mit dem Alleinvermittlungsauftrag verbundene Provisionsvereinbarung gestützte Klage des Immobilienmaklers ab. Auf die Kündigung des Alleinvermittlungsauftrags durch den beklagten Liegenschaftsverkäufer komme es nicht an. Eine längere Bindung des Verkäufers als bis zum Kündigungszeitpunkt sei nicht angemessen und daher nicht rechtswirksam. Für danach vom Beklagten - ohne Mitwirkung des Klägers - abgeschlossene Verkäufe gebühre daher k... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Wolfgang K*****, vertreten durch Aigner Fischer Unter Rechtsanwaltspartnerschaft in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei W***** Rechtsanwälte GmbH, *****, vertreten durch D... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens bildet die Rückforderung einer vom Kläger behaupteten Überzahlung, die er dem Beklagten laut Pauschalhonorarvereinbarung vom 18. 4. 2002 für die Vertretung (Verteidigung) des damals in Untersuchungshaft genommenen Sohnes des Klägers in einem landesgerichtlichen Schöffenverfahren wegen mehrerer Vermögensdelikte geleistet hat. Von dem laut dieser Vereinbarung bezahlten Honorar in Höhe von EUR 113.372,09 würden EUR 83.163,-- sA wegen Sittenwidrigk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger litt seit seinem 6. Lebensjahr an der Zuckerkrankheit. Wegen seiner verminderten Sehkraft war er in den Jahren 1984 bis 1989 in fachärztlicher Behandlung bei einem Augenarzt in Schwaz. Nach einer Verschlechterung seines Sehvermögens im Oktober 1989 wurde der Kläger von einem Arzt an der Universitätsklinik in Innsbruck untersucht, der an beiden Augen auf eine proliferative diabetische Retinopathie zurückzuführende Glaskörperblutungen feststellte. Tro... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das neue MaklerG BGBl 1996/262 und seine den Bestimmungen der ImmMV über die Provisionspflicht ähnlichen Bestimmungen (§§ 7, 15 MaklerG) ist auf den im Jahr 1995 verwirklichten Anlaßfall ebensowenig anwendbar wie das Rücktrittsrecht gemäß § 30a KSchG (Rücktrittsrecht von am Tag der Erstbesichtigung erstellten Kaufanboten). Das neue MaklerG BGBl 1996/262 und seine den Bestimmungen der ImmMV über die Provisionspflicht ähn... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Alleineigentümerin der Liegenschaften EZ ***** und EZ *****, auf denen das Hotel St***** betrieben wurde. Die Schwester der Klägerin war Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, zu deren Gutsbestand unter anderem das unmittelbar an die Hotelliegenschaft der Klägerin anschließende Grundstück ***** Garten im Ausmaß von 1700 m2 gehörte. Diese Liegenschaft wurde als Parkplatz für das Hotel genutzt; Hotel und Parkplatz waren an dieselben Personen verpachte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte, eine private Wohnbauerrichtungsgesellschaft, hat bereits zumindest eine Wohnhausanlage errichtet, für welche - im Rahmen der Subjektförderung - Wohnbauförderungsmittel gewährt wurden. In der Folge nahm sie das Bauprojekt "Wiesengrund" in Imst mit sieben Eigentumswohnung auf. Sie erteilte der Roman Walch OHG den Bauauftrag, welche den Rohbau bis zum Frühjahr 1990 errichtete. Die Beklagte verfügte damals über keine Konzession als Bauträger. Ihr A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K***** Treuhandgesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Ernst Kojer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1) Herbert B*****; 2) Majda B*****, beide in *****, beide vertreten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte und ihr Ehemann suchten durch längere Zeit hinduch einen Baugrund in K*****. Im Zuge der zeitraubenden Suche waren sie auch auf die im Eigentum des Dr. Gerhard S***** stehenden beiden aneinandergrenzenden Liegenschaften ***** H*****gasse im Ausmaß von zusammen über 1.000 m2 gestoßen. Die Verhandlungen mit dem Eigentümer führten zunächst zu keinem Ergebnis, weil dieser einerseits die beiden Liegenschaften zusammen verkaufen wollte und überdies der ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin S 61.056 sA aufgrund ihrer verdienstvollen Vermittlung eines Kaufvertrages von der Beklagten. Die Beklagte habe am 19. Mai 1988 ein Anbot auf Abschluß eines Kaufvertrages über die Liegenschaft Wien 14, ***** zum Preis von S 848.000 gestellt. Eine Kreditverschaffung durch die Klägerin sei nicht vereinbart worden; auch die Finanzierung des Kaufpreises sei nicht Gegenstand der Vermittlung gewesen. Für den Fall des Zus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Zahlung eines Betrages von 126.000 S samt Anhang an Maklerprovision mit der
Begründung: , er sei von der bevollmächtigten Mutter des Beklagten in dessen Namen beauftragt worden, für die diesem gehörenden 112/1288 Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ 650 KG Westendorf, mit welchen Wohnungseigentum an der Geschäftseinheit top.Nr. 3 untrennbar verbunden sei, einen Kaufinteressenten namhaft zu machen. Der Kläger habe die Firma P. H*** Im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4. Februar 1980 bot die beklagte Realitätenvermittlerin der Z-Bank Gesellschaft mbH (einem damals zur Zentralsparkasse der Gemeinde Wien gehörigen Unternehmen) das Objekt Villach, Hauptplatz 8, im Auftrag der Liegenschaftseigentümer zum Kauf an. Dabei handelte es sich um das Gelände des ehemaligen sogenannten E*** Villach, das aus den Liegenschaften EZ 74, 1651 und 135 KG Villach bestand. Der damalige Prokurist der Z-Bank Gesellschaft mbH erklärte der Bekla... mehr lesen...
Begründung: Viktor M*** hatte als Eigentümer der Liegenschaft Elsbethen, Franz Fischer-Straße 2, schon 1982 einigen Immobilienbüros Vermittlungsaufträge zum Verkauf der Liegenschaft erteilt. Auch der klagenden Partei erteilte er am 22. November 1984 einen solchen Auftrag. Er nannte ihr dabei den Steuerberater Dkfm. Franz B*** als Bevollmächtigten für den Verkauf der Liegenschaft. In der Ausgabe der Salzburger Nachrichten vom 24. November 1984 war das Objekt von drei verschiedenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 347.333,- s.A. im wesentlichen mit der
Begründung: , daß ihr die Beklagte mit Vertrag vom 29.10.1982 das Alleinvertriebsrecht für 48 Wohneinheiten im Objekt "E*** E*** J***" in Bad Aussee übertragen habe, wobei der Klägerin der Anspruch auf eine Akquisitionsgebühr (Provision) von 10 % des tatsächlichen Verkaufspreises der Wohnungen laut Preisliste eingeräumt worden sei. Dabei seien die Parteien... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile betreiben in Wien das Gewerbe des Immobilienmaklers im Sinne der §§ 259 ff. GewO 1973 und sind daher Mitbewerber. Die beklagte Partei ließ in der Zeit zwischen 12. 1. und 4. 2. 1985 im 'Kurier' zahlreiche Inserate veröffentlichen, in denen sie für Interessenten Mietwohnungen und Eigentumswohnungen suchte und hiebei 'kostenlose Abwicklung', 'kostenlose notarielle Abwicklung' oder 'kostenlose notarielle Sofortabwicklung' versprach. Die klagende Partei beh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung folgt der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, daß der Immobilienmakler mangels anderer Vereinbarung den Provisionsanspruch erst mit dem Abschluß des Geschäftes erwirbt (§ 29 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 HVG) und eine ohne Rücksicht auf den Erfolg seiner Vermittlung zu leistende Provision oder sonstige Verfügung nur erhält, wenn dies zulässig, hier nach § 9 Abs. 1 Z 1 lit. a ImmMV für den Fall de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von S 114.696,-- s.A. (3 % des Kaufpreises + 18 % Umsatzsteuer) als Käuferprovision für die Vermittlung des Ankaufes der Liegenschaft EZ 392 II KG Natters. Der Beklagte wendete ein, es sei richtig, daß er diese Liegenschaft erworben habe und daß der Kläger an der Vermittlung des Kaufvertrages mitgewirkt habe. Der Beklagte sei davon ausgegangen, daß der Kläger seine Provision vom Verkäu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte erteilte der klagenden Partei am 4. Oktober 1981 einen bis 1. Oktober 1982 befristeten Alleinvermittlungsauftrag des Verkaufes seiner Liegenschaft EZ 371 II Katastralgemeinde Söll (Wohnhaus mit Fremdenzimmern) um mindestens 2,3 Millionen Schilling. Für den Fall des Zustandekommens des zu vermittelnden Rechtsgeschäftes wurde eine vom Beklagten als Verkäufer zu zahlende Provision von 3 % des Verkaufspreises plus 18 % Mehrwertsteuer vereinbart. Weiters... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenüber der Forderung auf den restlichen Teil einer unbestrittenen Vermittlungsprovision der Klägerin machte der Beklagte geltend, die Klägerin müsse sich den ihr nach einer Aufteilungsvereinbarung der Streitteile verbliebenen Betrag von 30.000 S als vereinbarte Vorauszahlung auf eine künftige Provision anrechnen lassen. Der Betrag von 30.000 S war ein Teil des 70.000,-- S-Betrages, den die Klägerin von den ersten von ihr vermittelten Kaufinteressenten als "... mehr lesen...
Die klagende Partei vermittelte auf Grund eines Alleinvermittlungsauftrages vom 12. 2. 1981 den Verkauf der Eigentumswohnung des Beklagten. In dem schriftlichen Vermittlungsauftrag wurde der Kaufpreis mit 650 000 S festgesetzt. Es wurde vereinbart, daß bei etwaiger Erzielung eines über dem festgesetzten Kaufpreis liegenden Betrages dieser als Erfolgsprämie zuhanden der klagenden Partei geht. Der Verkäufer hat, sofern nicht der Vertragsabschluß durch sein Verschulden oder durch unricht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat mit dem am 29. 4. 1980 geschlossenen Kaufvertrag ein näher bezeichnetes bebautes Grundstück um den Preis von 2,7 Mill S gekauft. Die Klägerin begehrte als Immobilienmaklerin eine Vermittlungsprovision von 95.580 S. Dieser Betrag entspricht 3 % des Kaufpreises zuzüglich 18 % Umsatzsteuer. Die Klägerin brachte vor, der Beklagte, der zuvor auf die Ausübungsregeln für Immobilienmakler hingewiesen worden sei, habe ihr im November 1979 den Auftrag ert... mehr lesen...
Die beklagte Partei ist Immobilienmakler. Das von ihr zu Vertragsabschlüssen verwendete Formblatt "Kaufanbot" enthält die Bestimmung: "Sollte ich von diesem Kaufanbot zurücktreten, so hafte ich auch für die Provision des Abgebers." Die beklagte Partei vereinbarte für die Vermittlung von Hauptmieten folgende Provisionen: a) Mit Susanne H 6000 S netto (= ohne USt.) bei einem Gesamtmietzins von 400 S monatlich und einer einmaligen Investitionsablöse von 35 000 S; b) mit Hermann W 12 ... mehr lesen...
Die Beklagten verkauften ihre Eigentumswohnung in W, T-Gasse 12, an die Ehegatten W. Die Eigentumswohnung wurde unter Inanspruchnahme öffentlicher Wohnbauförderungsmittel errichtet, die noch nicht vollständig zurückgezahlt wurden. Ein schriftlicher Vermittlungsauftrag wurde der Klägerin von den Beklagten nicht erteilt. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung einer Vermittlungsprovision von 50 000 S zuzüglich 18% Umsatzsteuer, insgesamt... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §69GewO 1973 §261HVG §29 IHVG §29 IIdImmMV §9MaklerG §15
Rechtssatz: Das Wort "vorsehen" im § 9 Abs 1 ImmMV bedeutet, dass in den dort taxativ aufgezählten Fällen eine ohne Rücksicht auf den Erfolg der Vermittlung zu bezahlende Provision oder sonstige Vergütung nur verlangt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 777/80 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Der Beklagte war Eigentümer der Liegenschaft EZ 117 KG H. Als er sie zu verkaufen beabsichtigte, wendete er sich an die klagende Partei. Deren Angestellter Günter W begab sich am 7. November 1978 zum Beklagten. Der Beklagte unterfertigte damals einen schriftlichen Alleinvermittlungsauftrag mit folgendem wesentlichen Wortlaut: "Ich beauftrage Sie hiermit, nachstehende Realitäten, deren Eigentümer ich bin, zum Verkauf anzubieten und mir einen Käufer zu vermitteln: Haus Nähe G (zirka... mehr lesen...