IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF 16/3, AD AE, vertreten durch Rechtsanwalt AG, AJ 619, AH AI, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (belangte Behörde) vom 27.08.2019, Zahl xx, zu R e c h t: I. Der Beschwerde wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 3 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.10.2019 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1GewO 1994 §366 Abs1 Z3
Rechtssatz: In einer Verfahrensanordnung gemäß § 360 Abs 1 GewO sind nicht bereits die Maßnahmen, wohl aber der Soll-Zustand und zwar so hinreichend konkret zu beschreiben, dass kein Zweifel daran bestehen kann, welches Ergebnis der Verpflichtete zu bewirken hat (VwGH 16.7.19... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.10.2019 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1GewO 1994 §366 Abs1 Z3
Rechtssatz: Gemäß § 360 Abs 1 GewO ist mit Verfahrensanordnung zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes aufzufordern. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, also der rechtmäßige Zustand nicht hergestellt, hat die Behörde mit Bescheid vorzugehen. Ge... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF 5, AD AE, vertreten durch Rechtsanwalt AG, AJ 22A/I/12, AH AI, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg (belangte Behörde) vom 14.02.2019, Zahl xxx, zu R e c h t: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 09.05.2019 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §81 Abs1GewO 1994 §366 Abs1 Z3
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist eine genehmigungspflichtige Änderung einer Betriebsanlage bereits dann gegeben, wenn die Änderung grundsätzlich geeignet ist, die in § 74 Abs 2 GewO 1994 bezeichneten Beeinträchtigungen hervorzurufen ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF AAA, AD AE, vertreten durch AG Rechtsanwalt GmbH, AJ 58, AH AI, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 20.09.2017, Zahl xxx, zu Recht e r k a n n t : I. Der Beschwerde wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Siegfried Brandstätter über die Beschwerde des AB AA, pA AF 4, AD AE, vertreten durch AJ Rechtsanwalt GmbH, AM 58, AK AL, gegen den Bescheid der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft St.Johann im Pongau vom 20.09.2017, Zahl xxxxx-2017, zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde mit der Maßgabe stattgegeben, als dass die Tatzeit im Spruch: des angefochtenen Erken... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.03.2018 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z3GewO 1994 §88GewO 1994 §81Abs1GewO 1994 §74 Abs2
Rechtssatz: Die Genehmigungspflicht gemäß § 81 Abs 1 GewO ist nämlich bereits dann gegeben, wenn die Änderung grundsätzlich geeignet ist, die in § 74 Abs 2 GewO bezeichneten Beeinträchtigungen hervorzurufen; die Genehmigungspflicht der Änderung be... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Siegfried Brandstätter über die Beschwerde des AB AA, AF-Straße, AE, gegen den Bescheid der belangten Behörde, Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg, Strafamt vom 25.09.2017, Zahl xxxxx, zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 VwGVG hat der Beschwerdeführer einen Beitrag zu den Kosten des Beschwe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch Richter Ing. Dr. Adalbert Lindner über die Beschwerde von Ing. AB AA, AF-Straße, AD, vertreten durch die Dr. AG Rechtsanwalt GmbH, AJ-Straße, AH, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 21.01.2016, Zahl xxx, z u R e c h t e r k a n n t: I. Gemäß § 50 Abs 1 VwGVG iVm §§ 366 Abs 1 Z 1 und 1 Abs 4 Satz 2 GewO wird der Beschwerde keine Folge gegeben und diese als ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Erwin Ziermann über die Beschwerde von Herrn IH I., K. 2, J., gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 05.03.2015, Zahl xxxxx, zu Recht e r k a n n t: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 3 VStG eingestellt. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß ... mehr lesen...