Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wies der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Bescheid vom 12. Oktober 1995 im Instanzenzug den Antrag des Beschwerdeführers auf Nachsicht von den Voraussetzungen für die Zulassung zur Befähigungsprüfung für die Waffengewerbe gemäß § 28 Abs. 6 GewO 1994 ab. In der Begründung: dieses Bescheides führte der Bundesminister nach Wiedergabe des Inhaltes der §§ 22 Abs. 8 und... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §22 Abs1 Z3;GewO 1994 §22 Abs8;GewO 1994 §28 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 94/04/0230 1 Stammrechtssatz Die im § 28 Abs 6 GewO 1994 vorgesehene Nachsicht von den Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung ist zwar nicht von der vollständigen Erfüllung der Voraussetzungen des § 18 Abs 3 GewO 1994 abhängig, weil ansonst der Regelungsber... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 1. Oktober 1993 wurde dem Beschwerdeführer die Nachsicht von den Voraussetzungen für die Zulassung zur Konzessionsprüfung für das Gewerbe der Immobilienmakler gemäß § 28 Abs. 6 GewO 1973 verweigert. In der Begründung: wurde hiezu ausgeführt, der im 39. Lebensjahr stehende Beschwerdeführer, welchem mit Bescheid des Landeshauptmannes vom 23. Jänner 1992 die Nachsicht von den Voraussetz... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: BefNwV Immobilienmakler Immobilienverwaltung 1982 §15;GewO 1973 §18 Abs3 idF 1993/029;GewO 1973 §22 Abs3 idF 1993/029;GewO 1973 §22 Abs8 idF 1993/029;GewO 1973 §28 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/04/0153 1
(hier: Immobilienmakler) Stammrechtssatz Die im § 28 Abs 6 GewO 1973 vorgesehene Nachsicht von den Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfu... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: BefNwV Immobilienmakler Immobilienverwaltung 1982 §15 Abs1 Z1 litb;GewO 1973 §22 Abs8 idF 1993/029;GewO 1973 §28 Abs6;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Nachsichtsvoraussetzungen des § 28 Abs 6 GewO 1973 kann die Berücksichtigung des (hier: in den Fällen des § 15 Abs 1 Z 1 lit b Immobilienmakler Immobilienverwalter BefNwV normierten) Erfordernisses eine (hier: mindestens zweijährige... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. Oktober 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, ihm die Nachsicht von den Voraussetzungen für die Zulassung zur Befähigungsprüfung für das Gastgewerbe zu erteilen, abgewiesen. Zur Begründung: führte der Bundesminister aus, die Erstbehörde ha... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §124 Z9;GewO 1994 §18 Abs3;GewO 1994 §22 Abs1 Z3;GewO 1994 §22 Abs8;GewO 1994 §28 Abs6;
Rechtssatz: Die im § 28 Abs 6 GewO 1994 vorgesehene Nachsicht von den Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung ist zwar nicht von der vollständigen Erfüllung der Voraussetzungen des § 18 Abs 3 GewO 1994 abhängig, weil ansonst der Regelungsbereich dieser Bestimmung inhaltsl... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 25. November 1991 wurde im Verwaltungsrechtszug ausgesprochen, daß das am 15. April 1991 bei der Erstbehörde eingelangte Nachsichtsansuchen des Beschwerdeführers abgewiesen und daß die angestrebte Nachsicht von den Voraussetzungen für die Zulassung zur Befähigungsprüfung für das gebundene Gewerbe "Masseure" gemäß § 28 Abs. 6 GewO 1973 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Z. 4 und Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §22 Abs8;GewO 1973 §28 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/04/0153 1
(hier: Masseur) Stammrechtssatz Die im § 28 Abs 6 GewO 1973 vorgesehene Nachsicht von den Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung ist zwar nicht von der vollständigen Erfüllung der Voraussetzungen des § 18 Abs 3 GewO 1973 abhängig, weil ansonst der Regelungsbereich d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: BefNwV Immobilienmakler Immobilienverwaltung 1982 §15 Abs2;GewO 1973 §22 Abs8;
Rechtssatz: Für den Begriff des "Arbeitnehmers" iSd § 15 Abs 2 V des BMHGI vom 1.2.1982, BGBl 72 ist es gleichgültig, in welcher vertraglichen Hülle die Tatsache der Arbeitsleistung nach außen in Erscheinung tritt. Entscheidend ist allein eine ihrer Art und ihrem Ausmaß nach in der Regel dem Inhalt der ... mehr lesen...